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Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Alexandra Manzei gab für das Deutschlandradio ein Interview, das am 29.3.2014 unter der Überschrift "Die Transplantationsmedizin muss ersetzt werden" ins Internet gestellt wurde.[1]

Hirntod

Komapatienten würden als tot gelten

"Zur gleichen Zeit entwickelte sich der Bedarf von Organen in der Transplantationsmedizin, und man hat dann in einer doppelten Bestimmung festgelegt, dass diese Komapatienten, die eben nicht mehr aufwachen, gleichzeitig als tot gelten."


Organtransplantation

Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.

Einzelnachweise