Aufklärung
Deutschland
Gesetzlicher Auftrag
Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären über 1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende, |
So beginnt § 2 TPG.
Ergebnissoffene Aufklärung
Die [BZgA], die Krankenkassen und die Einrichtungen der Länder haben den Auftrag, die Bevölkerung ergebnisoffen über die Organspende aufzuklären. - Wie ergebnisoffen dies im Vergleich zur Aufklärung zu AIDS dies geschieht, soll hier aufgezeigt werden.
AIDS | TX |
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AIDS ist lebensgefährlich. | TX ist lebensrettend.[Anm. 1] |
Es geht primär um das eigene Leben, sekundär um das Leben anderer. | Es geht nur um das Leben anderer Menschen. |
Wenn ich mich der Aufklärung verschließe, kann ich durch wechselnden Geschlechtsverkehr selbst AIDS erhalten und AIDS weitergeben. | Wenn ich mich der Aufklärung verschließe, hat es für mich keine Relevanz. Es sterben dadurch nur andere Menschen, wenn ich in den Hirntod sterbe. |
Aussagen der BZgA | (mögliche) Aussagen der BZgA[Anm. 2] |
Fazit
Bei der Aufklärung zu TX wird sehr deutlich auf die Ergebnisoffenheit geachtet. Wohingegen die ebenfalls im § 2 TPG genannte "gesamte Tragweite der Entscheidung" kaum berücksichtigt wird. Sätze wie "Organspende rettet Leben" oder "Herzen der Organspender schlagen länger" erfüllen zwar den das Kriterium der gesamten Tragweite der Entscheidung, wird aber wegen Verletzung der Ergebnisoffenheit abgelehnt.
Anhang
Anmerkungen
- ↑ In beiden Fällen geht es um das Leben von Menschen. - Bei AIDS geht es primär um das eigene Leben, nach Ansteckung aber auch um das Leben anderer Menschen. Bei TX geht es nur um das Leben anderer Menschen. Die Krankheiten, die durch TX behandelt werden, sind nicht ansteckend.
- ↑ Der erste Satz ist eine Aussage der BZgA, der zweite Satz könnte ein Satz sein, wird aber wegen der Verletzung der Ergebnisoffenheit nicht verwendet.
Einzelnachweise
Anhang
Anmerkungen