Karen Ann Quinlan
Karen Ann Quinlan
Die Darstellung
Text 1
"Hirntote atmen und liegen wie schlafend, aber keineswegs reglos da. Auch die Prognostik erweist sich als das, was sie ist: ein unsicherer Zugriff auf eine Zukunft, über die man nichts weiß. Spektakulär wurde der Fall der US-Amerikanerin Karen Ann Quinlan – nachdem ihre Eltern das »Recht« erkämpft hatten, die künstliche Beatmung abzustellen, weil die Patientin angeblich schon tot sei, lebte die Quinlan noch mehrere Jahre lang."[1]
Text 2
"Karen kam im katholischen St. Clare's Hospital an ein Atemgerät, hing daran 14 Monate. In dieser Zeit, so nehmen die Ärzte an, setzte irgendwann für eine halbe Stunde die künstliche Beatmung aus, was zum Hirntod führte. Die Eltern wollten das Kind sterben lassen. Die Folge war ein Presserummel. Nun prozessierten die Quinlans für den Tod ihrer Tochter. Gegen den Widerstand des bigotten Krankenhauspersonals und hergebrachte Moral erreichten Karens Eltern 1976 ein spektakuläres Urteil, das die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen erlaubte. Doch die Ärzte setzten durch, daß das Beatmungsgerät ganz allmählich außer Betrieb gesetzt wurde. Die Folge: Karen Quinlans Atmung stabilisierte sich ohne Gerät. Die Eltern fühlten sich nun "wider alle Logik erleichtert". Sie nahmen Karen wie ein chronisch krankes Kind an und zogen dem Bündel aus Haut und Knochen zu jedem Geburtstag ein neues Kleid über. Vergangenen Mittwoch setzten Karen Ann Quinlans letzte "Lebens"-Funktionen aus - gestorben war sie schon lange."[2]
Die Recherche
Im April 1975 wurde Karen Ann Quinlan aus nicht eindeutig geklärter Ursache beim Tanz in einem Lokal ohnmächtig und kam in eine kath. Klinik. Dort wurde sie 14 Monate künstlich beatmet. Die Eltern wollten die künstliche Beatmung beendet wissen, doch die Klinik wehrte sich. Im Jahre 1976 errangen die Eltern ein Gerichtsurteil, das die künstliche Beatmung beendete. Doch Karen Ann Quinlan atmete selbst weiter. Damit war klar, dass sie nicht hirntot war, auch nicht nach US-amerikanischer Definition.
Karen Ann Quinlan hatte immer wieder betont, dass sie sie unter keinen Umständen mit außergewöhnlichen Mitteln am Leben erhalten werden will. Dies wurde bei dem Prozess von den Eltern und einer Freundin Karens so eingebracht. Die Ärzte weigerten sich ausdrücklich, bei ihr Hirntod zu attestieren.[3]
Es ging hier inhaltlich um das Thema Patientenverfügung, nicht um Hirntod.[4]
Karen Ann Quinlan starb am 12.6.1985.
Fazit
An Karen Ann Quinlan wurde keine Hirntoddiagnostik durchgeführt, weil sie eindeutig eine komatöse Patientin war. Sie wurde von den Medien zur Hirntoten gemacht.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Petra Gehring: Sterbepolitiken. Zitiert nach: http://www.polar-zeitschrift.de/polar_10.php?id=463 Zugriff am 20.2.2014.
- ↑ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13515248.html Zugriff am 20.2.2014.
- ↑ http://en.wikipedia.org/wiki/Karen_Ann_Quinlan
- http://www.zeit.de/1975/46/wenn-der-tod-nicht-schneller-ist
- http://www.egt.med.uni-muenchen.de/personen/mitarbeiter/jox/ vortraege/st-quirin-07_02_2013.pdf
- www.thieme-connect.de/ejournals/abstract/10.1055/s-2005-870590 Zugriff am 29.7.2013.
- ↑ http://www.coma.ulg.ac.be/papers/german/05_spektrum_hirntod.pdf Zugriff am 1.2.2014.