Notstandsregelung
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Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.
Anhang
Anmerkungen
Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.