Qualifikation

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

meine fachliche Qualifikation

Manche Menschen fragen sich, wie ein Theologe zu einem solch heiß diskutierten Thema, wie dem Hirntod, meint schreiben zu können. Alltäglich ist die sicherlich nicht, aber auch nicht unmöglich. Meine Qualifikation zeichnet sich dadurch aus:

  1. Ich war 15 Jahre Klinikseelsorger in einer Klinik in Karlsruhe mit zwei Intensivstationen. Durch Rufbereitschaft kam ich öfters auch in andere Kliniken, auch mit neurochirurgischer Intensivstation. Ich stand damit des öfteren am Bett von Hirntoten.
  2. Ich durfte im Sommer 2015 bei einer Organentnahme im OP mit dabei sein. Es wurden die Lunge und die Nieren entnommen.
  3. Ich habe im Sommer 2016 zu einer theologischen Arbeit zum Hirntod in über 70 medizinischen Büchern der Jahre 2000 bis 2015 mit Artikeln zum Hirntod recherchiert.
  4. Ich habe in verschiedenen medizinischen Dissertationen über das Absterben der Gehirnzellen gelesen, um für mich den pathophysiologischen Zustand und den physiolgischen Prozess zum Hirntod zu verstehen.

Die Früchte dieser Erfahrungen und Arbeit:

  • Die Qualität des Organspende-Wikis wird verbessert.
  • Seit dem 27.05.2017 werden die "10 Fakten zum Hirntod" publiziert.
  • Im September 2017 erscheint von mir das Buch "Vom Koma zum Hirntod". Primär richtet es sich an Intensivstationen tätige Ärzte und Pflegekräfte. Es ist jedoch so verfasst, dass es auch medizinische Laien verstehen. Großen Wert wurde darauf gelegt, den pathophysiologischen Verlauf der Gehirnzellen zum Hirntod zu beschreiben. Anschaulich wird das Verständnis dafür vermittelt, dass Hirntod ein völlig anderer Zustand ist als nur Koma, wenngleich das äußere Erscheinungsbild sich gleicht.

Das Werk ist im Buchhandel bereits angekündigt und wird im 3. Quartal 2017 erscheinen. Bei Interesse können Sie es bereits jetzt direkt über den Kohlhammer-Verlag oder auch über den Buchhandel vorbestellen.

Qualifikation der untersuchenden Ärzte

Durch die am 30.03.2015 vom BMG bekanntgegebene und am 06.06.2015 in Kraft gesetzte Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes wurden die Anforderungen an die Qualifikation der untersuchenden Ärzte auf ein Höchstmaß gesteigert:

Die formalen und praktischen Anforderungen an die ärztliche Qualifikation wurden präzisiert, wobei die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden und dokumentierenden Ärztinnen und Ärzte neben der Facharztanerkennung weiterhin über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen müssen. (1) ...

Die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall in der Intensivmedizin feststellenden und protokollierenden Ärzte müssen Fachärzte sein und über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Sie müssen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um die Indikation zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse der angewandten apparativen Zusatzdiagnostik im Kontext der hier beschriebenen diagnostischen Maßnahmen beurteilen zu können. (4)
... Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss zusätzlich einer der Ärzte ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sein. Nimmt diese Funktion ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater) wahr, muss der zweite untersuchende Arzt kein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. (5)


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise