Todesbescheinigung

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Der Totenschein [Todesbescheinigung, Leichenschauschein) ist in Deutschland eine öffentliche Urkunde, in der ein Arzt nach gründlicher Untersuchung eines menschlichen Körpers den Tod dieses Menschen mit Personalien und Zeit und Ort des Todesfalls bescheinigt, wenn möglich eine Todesursache angibt und die Todesart vermerkt, also, ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod handelt (Leichenschau). Bei Totgeburten ist ab einem Geburtsgewicht von 500 g ein Totenschein auszustellen. Der Aufbau des Formulars und die Art der darin zu vermerkenden Angaben variieren geringfügig in den einzelnen Bundesländern. Das liegt daran, dass das Bestattungsgesetz Länderrecht ist (Föderalismus).

Der Totenschein ist nicht mit der standesamtlichen Sterbeurkunde zu verwechseln.

Todesbescheinigungen der Bundeslänger (D)

In einigen Todesbescheingungen werden als '''sichere Todeszeichen''' zur Auswahl angegeben: Totenstarre, Totenflecke, Fäulnis, Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, erfolglose Reanimation und Hirntod.

Land Jahr TF TS F V R HT
Baden-Württemberg 2015[Anm. 1] TF TS F V R HT
Bayern o.J. TF TS F V R HT
Berlin 2016 TF TS F V *[1] *[1]
Brandenburg
Bremen o.J. + + + + R HT
Hamburg [Anm. 2]
Hessen 2019 TF TS F V R HT
Mecklenburg-Vorpommern o.J.[Anm. 3] TF TS F V R HT
Niedersachsen 2009 + + + + + +
Nordrhein-Westfalen o.J. TF TS F V R HT
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen o.J. TF TS F V R HT
Sachsen-Anhalt 2002[Anm. 4] + + + + + +
Schleswig-Holstein 2010[Anm. 5] TF TS F V R HT
Thüringen 2004[Anm. 6] - - - - - -

Auf der Totesbescheinigung eigens angegebene sichere Zeichen des Todes:
TF = Totenflecken, TS = Totenstarre, F = Fäulnis, V = Verletzungen, die mit dem Leben unvereinbar sind, R = erfolgloser Reanimationsversuch, HT = Hirntod, + = frei als Text einzugeben
Jahr = die Recherche wurde Nov. 2019 durchgeführt. "o.J." bedeutet, dass diese Todesbescheinigung älter als 11.2019 ist.

Links rund um die Todesbescheinigung

Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung (BÄK-BW) HT Merkblatt für Ärzte (BW)
HT Checkliste 2017 Bayern
Regeln zur Durchführung Regeln zur Durchführung
Leichenschau Berlin (2018) Änderungen der Leichenschau Berlin (2014)
Durchführung (Hessen) 2017 Bereitschaftsdienst Hessen
HT Anleitung (NRW) HT Leichenschau Rheinland-Pfalz (2019)
Handlungshinweise Saarland (2011)
HT Leichenschau Sachsen
HT Informationen Sachsen-Anhalt HT Hinweise Sachsen-Anhalt (2015)

Anhang

Anmerkungen

  1. Eingescannte PDF-Datei der Todesbescheinigung liegt vor.
  2. In der Antwort um Bitte um Zusendung der Totenbescheinigung als Datei oder Mitteilung des entsprechenden Links wurde auf den Kohlhammer-Verlag verwiesen.
  3. Eingescannte PDF-Datei der Todesbescheinigung liegt vor.
  4. Eingescannte PDF-Datei der Todesbescheinigung liegt vor. Der die Leichenschau durchzuführende Arzt hat mit Text die Todesursache zu beschreiben und in "ICD 10" anzugeben. Kästchen zum Ankreuzen sind nicht vorhanden.
  5. Eingescannte PDF-Datei der Todesbescheinigung liegt vor.
  6. In der vom tmasgff.thueringen.de am 06.01.2020 zugesandten E-Mail war eine PDF-Datei des Jahres 1994 mitgesandt. Darin wird in keiner Weise auf "sichere Todeszeichen" eingegangen.
    Im Internet ist jedoch unter https://www.researchgate.net/publication/259311488_Neuregelung_der_arztlichen_Leichenschau_in_Thuringen/link/0deec52af719997d5c000000/download aus dem Ärztebl. Thüring. 15 (2004) 8 ein Artikel über die "Neuregelung der ärztlichen Leichenschau in Thüringen". Danach trat am 28.05 2004 das Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) in Kraft und löste damit u.a. bisher geltendes DDR-Recht zur ärztlichen Leichenschau in Thüringen ab. Darin heißt es auf Seite 400: "Eine Leiche im Sinne des § 3 dieses Gesetzes ist der Körper eines Menschen, bei dem sichere Zeichen des Todes bestehen [d. h. Totenflecke, Leichenstarre, Fäulniserscheinungen oder mit dem Leben unvereinbare schwere Zerstörungen] oder bei dem der Tod auf andere Weise zuverlässig festgestellt worden ist (z. B. Nachweis der Kriterien des Hirntodes entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer [nachzulesen unter http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Richtidx/Hirntod/])."

Einzelnachweise

  1. a b Als weitere Vorgabe ist ein Textfeld, zu dem es heißt: "Sichere Feststellung des Todes nach Durchführung aller dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Maßnahmen (bitte näher bezeichnen):"