Vorlage:SSHTD

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Wird an einer Frau im gebärfähigen Alter der Hirntod festgestellt, sollte in jedem Fall durch einen Schwangerschaftstest überprüft werden, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Die Gründe hierfür sind:
  1. Schwangerschaften werden - mitunter trotz regelmäßiger Besuche beim Frauenarzt und Hausarzt - bis Stunden vor der Geburt nicht immer als solche erkannt. Siehe: unbemerkte Schwangerschaften
  2. Liegt eine Schwangerschaft vor, von der keine Kenntnis besteht, erfolgt ohne Schwangerschaftstest beim weiteren Vorgehen der Tod des ungeborenen Kindes, entweder a) durch das Therapieende oder b) durch die Organentnahme.