Deutscher Ethikrat

Aus Organspende-Wiki
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Der Deutsche Ethikrat ging hervor aus seinem Vorläufer, dem Nationalen Ethikrat (2001-2008). Er besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Er ist ein ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben".[1]

Schriften

Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende (2015)

Am 24.2.2015 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Einstimmigkeit gab es zur Frage der Voraussetzung der postmortalen Organentnahme:

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. (167)

Hirntod

Darin sprachen sich 7 Mitglieder dagegen aus, den Hirntod als Tod des Menschen anzusehen, für 18 Mitglieder ist der Hirntod der Tod des Menschen.

Dafür sprachen sich aus:

Name Beruf Konfession
Katrin Amunts Medizinerin und Professorin für Hirnforschung
Constanze Angerer Richterin, von 2001-2008 Landgerichtspräsidentin in München
Wolf-Michael Catenhusen SPD-Politiker ev.
Frank Emmrich Mediziner, Lehrstuhlinhaber für Klinische Immunologie
Christiane Fischer Ärztin ev.
Carl Friedrich Gethmann Philosoph, angewandte Philosophie
Thomas Heinemann Medizinethiker und Philosoph
Ilhan Ilkilic Mediziner und Philosoph
Leo Latasch Mediziner, Anästhesist
Anton Losinger Weihbischof, Augsburg kath.
Reinhard Merkel Prof. für Strafrecht und Rechtsphilosophie
Herbert Mertin FDP-Politiker
Eckhard Nagel Mediziner, Philosoph ev.
Ulrike Riedel Juristin
Eberhard Schockenhoff kath. Priester, Moraltheologe in Freiburg
Elisabeth Steinhagen-Thiessen Medizinerin, Prof. für Geriatrie
Jochen Taupitz Jurist für Medizinrecht und Medizinethik
Michael Wunder Psychologe und Psychotherapeut


Dagegen sprachen sich aus:

Name Beruf Konfession
Peter Dabrock ev. Theologe, Prof. für Systematische Theologie, Schwerpunkt Ethik ev.
Martin Hein ev. Theologe, Bischof von Kurhessen-Waldeck ev.
Wolfram Höfling Rechtswissenschaftler und Staatsrechtler
Edzard Schmidt-Jortzig emerit. Ordinarius für Öffentliches Recht ev.
Silja Vöneky Rechtswissenschaftlerin und Rechtsphiolosophie
Claudia Wiesemann Ärtzin, Medizinethikerin, Medizinhistorikerin
Christiane Woopen Medizinethikerin und Philosophin kath.[2]

Konfessionen ohne Quellenangaben wurde dem Wikipedia entnommen.

Stellungnahmen zur Stellungnahme 2015

Bedauerlich ist es, dass der DER in seiner Diskussion um den Hirntod diesen nur im Zusammenhang mit Organspende behandelt hat. Dabei werden die Mehrzahl der HTD zur Beendigung der Therapie durchgeführt, siehe: 2015 - gemeinsame Erklärung der DGNI DGN DGNC[3]

Angela Speth schrieb: "Obwohl einige Mitglieder das Absterben des Gehirns als Kriterium für den Tod ablehnten, hielten sie in einer Stellungnahme paradoxerweise die Organentnahme bei Hirntoten für gerechtfertigt."[4]

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. http://www.ethikrat.org/ueber-uns/auftrag Zugriff am 25.2.2015.
  2. http://www.konradsblatt-online.de/html/aktuell/aktuell_u.html?&m=23041&artikel=40967&cataktuell=1160 Zugriff am 27.9.2015.
  3. In vornehmer Weise schrieben die 3 Gesellschaften: "Die unterzeichnenden Fachgesellschaften ergänzen in diesem Zusammenhang, dass sich die Fragen in Bezug auf den Hirntod auch stellen, wenn von vorneherein keine Transplantation in Frage kommt. Bei mehr als der Hälfte der Menschen wird der Hirntod diagnostiziert, auch wenn nach der Diagnose keine Organentnahme erfolgt, aus den verschiedensten Gründen."
  4. Angela Speth: Gefangen im Niemandsland: Eine 'chronisch Überlebende' entfacht die Diskussion um Trennlinie zwischen Leben und Tod neu. (Medscape 21.05.2018) Nach: https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4906962 Zugriff am 22.12.2018.