Deutscher Ethikrat

Aus Organspende-Wiki
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Der Deutsche Ethikrat ging hervor aus seinem Vorläufer, dem Nationalen Ethikrat (2001-2008). Er besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Er ist ein ein unabhängiger Sachverständigenrat, der „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft verfolgt, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben".[1]

Schriften

Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende (2015)

Am 24.2.2015 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat die Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Einstimmigkeit gab es zur Frage der Voraussetzung der postmortalen Organentnahme:

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. (167)

Siehe: DER 2015

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise