Declaration of Sydney 1968
Die Weltärzteversammlung
Die World Medical Association (WMA) (Weltärztebund) ist eine internationale Organisation zur Vertretung von Ärzten. Sie wurde am 17.09.1947 gegründet, als sich Ärzte aus 27 verschiedenen Ländern bei der ersten Generalversammlung der WMA in Paris trafen. Laut WMA "wurde die Organisation geschaffen, um die Unabhängigkeit der Ärzte zu gewährleisten und sich jederzeit für die höchstmöglichen Standards ethischen Verhaltens und ärztlicher Versorgung einzusetzen".[1]
Am 05.08.1968 veröffentlichte die Ad-Hoc-Kommission ihr Hirntodkonzept. Am selben Tag tagte die 22. Weltärzteversammlung in Sydney (Australien) und verkündete die „Declaration of Sydney“. Auch sie ist eine Verlautbarung zum Tod, die weitaus seltener zitiert wird, weil sie von den Auswirkungen des Harvard-Berichts überschattet wurde.[1]
"Unter einigen Mitgliedern des Harvard-Komitees gab es eine umfangreiche neurologische Expertise, die zu einer verständlichen und praktischen klinischen Beschreibung des Hirntodsyndroms und der Art und Weise seiner Diagnose führte. Dieser bahnbrechende Bericht hatte einen globalen medizinischen und sozialen Einfluss auf die Frage des menschlichen Todes, was gleichzeitig die Rezeption der Erklärung von Sydney verminderte. Nichtsdestotrotz stellte sich die Erklärung von Sydney den wichtigsten konzeptuellen und philosophischen Fragen zum menschlichen Tod in einer kühnen und offenen Art und Weise. Diese Erklärung unterschied die Bedeutung des Todes auf zellulärer und Gewebeebene vom Tod der Person. Dies war eine bahnbrechende Sichtweise in der Diskussion über den menschlichen Tod, die bereits 1968 veröffentlicht wurde und die von heutigen und zukünftigen Generationen anerkannt werden sollte."[1]
"Das Jahr 1968 war ein entscheidender Zeitpunkt, um den Tod eines Menschen aus neurologischen Gründen zu definieren. Am 5. August veröffentlichte das Ad-hoc-Komitee der Harvard Medical School zur Untersuchung der Definition des Hirntodes seinen Bericht 'Eine Definition des irreversiblen Komas' im Journal of the American Medical Association - ein Meilenstein. Am selben Tag gab die 22. Weltmedizinische Versammlung, die in Sydney, Australien, tagte, die Erklärung von Sydney bekannt, eine Verlautbarung zum Tod, die seltener zitiert wird, weil sie von den Auswirkungen des Harvard-Berichts überschattet wurde. Die Überprüfung wird hier vorangetrieben, um den bahnbrechenden Beitrag der Erklärung von Sydney für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren."[1]
Die 22. Weltärzteversammlung
Quelle: Machado
Vom 05.-09.08.1968 trafen sich Delegierte aus 26 Ländern von 64 WMA-Mitgliedsnationen in Sydney zur 22. Weltärzteversammlung.[1]
Die WMA war besorgt über eine neue Definition des Todes in einer Epoche des Fortschritts in der Reanimation und der zunehmenden Notwendigkeit, Organe zur Transplantation zu finden. Darüber hinaus gab es ein öffentliches Unbehagen über die Entnahme von Organen bei lebenden Patienten. Daher hatten die WMA-Ethikkommission und ihr Rat zwei Jahre zuvor eine Studie organisiert, um einen Bericht über den Tod unter den neuen Umständen zu formulieren.[1]
Die Erklärung von Sydney berührte zentrale konzeptionelle Fragen zum menschlichen Tod. Sie bekräftigte, dass Ärzte in den meisten Situationen den Tod anhand der klassischen kardiorespiratorischen Kriterien diagnostizieren könnten. Nichtsdestotrotz veranlassten sie "zwei moderne Praktiken in der Medizin" dazu, den "Zeitpunkt des Todes" zu revidieren:[1]
- Die Fähigkeit, mit künstlichen Mitteln den Kreislauf aufrechtzuerhalten ...
- Die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation.
Die wesentliche öffentliche Aussage lautete: "Der Tod ist ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene mit Geweben, die sich in ihrer Fähigkeit unterscheiden, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen", aber dieses Dokument ging noch weiter und stellte fest, dass der Tod klinisch gesehen "nicht in der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt"[1]
Erklärung von Sydney zum menschlichen Tod. Verabschiedet von der 22. Weltärzteversammlung, Sydney, Australien, 5. bis 9. August 1968
Die Bestimmung des Todeszeitpunkts liegt in den meisten Ländern in der rechtlichen Verantwortung des Arztes und sollte es auch bleiben. In der Regel wird der Arzt ohne besondere Hilfe in der Lage sein, anhand der klassischen, allen Ärzten bekannten Kriterien zu entscheiden, dass eine Person tot ist. Zwei moderne Praktiken in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Todeszeitpunkts weiter zu untersuchen: 1. die Fähigkeit, die Zirkulation von sauerstoffreichem Blut durch möglicherweise irreversibel verletztes Körpergewebe künstlich aufrechtzuerhalten und 2. die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation. Eine Komplikation besteht darin, dass der Tod ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene ist, wobei die Gewebe in ihrer Fähigkeit, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen, variieren. Aber das klinische Interesse liegt nicht im Erhaltungszustand der isolierten Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Hier ist der Zeitpunkt des Todes der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewissheit, dass der Prozess unumkehrbar geworden ist, unabhängig davon, welche Wiederbelebungstechniken angewandt werden. Diese Bestimmung wird auf der Grundlage eines klinischen Urteils erfolgen, das gegebenenfalls durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln ergänzt wird, von denen der Elektroenzephalograph derzeit am hilfreichsten ist. Kein einzelnes technologisches Kriterium ist jedoch beim gegenwärtigen Stand der Medizin völlig zufriedenstellend, noch kann ein einzelnes technologisches Verfahren das Gesamturteil des Arztes ersetzen. Wenn es um die Transplantation eines Organs geht, sollte die Entscheidung, dass der Tod vorliegt, von zwei oder mehr Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die den Todeszeitpunkt bestimmen, sollten sich keinesfalls unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation befassen. Die Bestimmung des Todeszeitpunkts der Person macht es ethisch zulässig, Reanimationsversuche einzustellen und in Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, Organe aus der Leiche zu entnehmen, sofern die geltenden gesetzlichen Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.[1] |
In der Erklärung von Sydney hieß es, dass die Feststellung des Todes "auf klinischem Urteilsvermögen beruhen wird, gegebenenfalls ergänzt durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln", wobei das EEG hervorgehoben wurde. Nichtsdestotrotz stellte sie fest, dass "das Gesamturteil des Arztes" nicht durch einen zusätzlichen Test ersetzt werden könne. Die Erklärung empfahl auch, dass zwei oder mehr Ärzte die Diagnose des Todes stellen sollten, wenn Organe zur Transplantation entnommen wurden.[1]
Vergleich: Sydney <> Boston
Die Tabelle vergleicht die Empfehlungen der „Declaration of Sydney“ mit dem Papier der Ad-Hoc-Kommission:[1]
Zu vergleichende Fragen | Erklärung von Sydney | Ad-Hoc-Kommission |
---|---|---|
Gründe für eine neue Definition von Tod | a) "Die Fähigkeit, mit künstlichen Mitteln die Zirkulation aufrechtzuerhalten ..." b) "Die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation". |
a) Verbesserung der Wiederbelebungs- und Unterstützungsmaßnahmen ... das Ergebnis ist ein Individuum, dessen Herz weiter schlägt, dessen Gehirn aber irreversibel geschädigt ist b) Veraltete Kriterien für die Definition von Tod können zu Kontroversen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation führen |
Konzept des Todes | Obwohl er keine Definition des Hirntodes liefert, geht er weiter und stellt fest, dass der Tod nicht im Zustand der Erhaltung isolierter Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen liegt | Der Ausschuss erwähnte, dass ihr Hauptzweck darin bestand, das irreversible Koma als neues Kriterium für den Tod zu definieren; ein klares Konzept des Todes wurde nicht vorgelegt |
Verwendung des Begriffs Hirntod | Nicht verwendet | Obwohl der Begriff Hirntod diskutiert wurde, benutzte der Ausschuss "irreversibles Koma" |
Klinische Kriterien | verteidigte das klinische Urteilsvermögen, legte aber keine klinischen Kriterien vor | Klinische Kriterien für die Diagnose des Hirntodes |
Ergänzende Tests | Vorgeschlagene Nutzung des EEG | Vorgeschlagene Nutzung des EEG. Ein Jahr später erklärte er, dass das EEG für die Diagnose des Hirntods nicht wesentlich sei. |
Beendigung von Reanimation und Beatmungsgerät | Die Feststellung des Todes der Person macht es ethisch zulässig, Wiederbelebungsversuche einzustellen | erklärte, dass zuerst die Todeserklärung abgegeben werden sollte, gefolgt von der Entscheidung, das Beatmungsgerät auszuschalten |
Diagnose von Tod und Transplantation | Die Diagnose des Todes sollte von zwei oder mehr Ärzten gestellt werden, die nicht an der Transplantation beteiligt sind | Die Todeserklärung sollte von Ärzten abgegeben werden, die nicht an Transplantationsverfahren beteiligt sind |
Rechtliche Fragen | In Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, war die Entnahme von Organen aus der Leiche erlaubt | betonte, dass das Rechtssystem der USA dringend die Art von Analyse und Empfehlungen für medizinische Verfahren in Fällen irreversibler Hirnschäden befolgen müsse, wie vom Harvard-Ausschuss vorgeschlagen |
Beide brachten ähnliche Gründe für die Schaffung einer neuen Definition des Todes zum Ausdruck: die Entwicklung der Wiederbelebung, der lebenserhaltenden Techniken und der Transplantation. Die Erklärung von Sydney ging noch weiter und schlug eine philosophischere Erklärung über die Beziehung zwischen dem Tod und "dem Schicksal eines Menschen" vor. Der Harvard-Ausschuss lieferte kein klares Konzept des Todes. In der Erklärung von Sydney wurde der Begriff "Hirntod" nicht verwendet, und der Harvard-Ausschuss entschied sich schließlich für "irreversibles Koma", obwohl er diesen Begriff erwähnte. Der Harvard-Ausschuss legte einen detaillierten Satz klinischer Kriterien vor, während in der Erklärung von Sydney nur die klinische Beurteilung erwähnt wurde. Sowohl die Erklärung von Sydney als auch der Harvard-Ausschuss schlugen die Verwendung des EEG vor. Für die Diagnose des Todes und der Transplantation schlug die Erklärung von Sydney vor, dass die Diagnose des Todes von zwei oder mehr Ärzten gestellt werden sollte, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, während der Harvard-Ausschuss erklärte, dass zuerst die Todeserklärung erfolgen sollte und dann die Ärzte, die nicht am Transplantationsverfahren beteiligt sind, das Beatmungsgerät ausschalten sollten. Beide Ausschüsse rechtfertigten eine gesetzliche Regelung dieser Frage.[1]
Die 35. Weltärzteversammlung, Venedig (Italien) Oktober 1983
Die Erklärung von Sydney zum Tod wurde während der 35. Weltärzteversammlung durch die Hinzufügung eines zentralen Punktes zur Diagnose des Hirntodes geändert. Den Vorsitz dieser Tagung führte A G N Sinha (Indien). André Wynen aus Belgien war der WMA-Generalsekretär. Es wurde ein bemerkenswerter Kommentar abgegeben:[1]
Es ist unerlässlich, die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, festzustellen. |
In dieser geänderten Fassung der Erklärung von Sydney wurde das EEG nicht erwähnt. Andere Punkte wurden nicht geändert.
Schlussfolgerung
Der Harvard-Bericht war ein Durchbruch, der ein Paradigma für die Diagnose des Todes nach neurologischen Kriterien etablierte. Der Bericht war ein enormer Fortschritt in der Diskussion über den Tod von Menschen aus neurologischen Gründen. Unter einigen Mitgliedern des Harvard-Ausschusses gab es ein enormes neurologisches Fachwissen, das zu einer verständlichen und praktischen klinischen Beschreibung des Hirntodsyndroms und seiner Diagnose führte. Diese wegweisende Darstellung hatte einen globalen medizinischen und sozialen Einfluss auf die Frage des menschlichen Todes, was gleichzeitig die Rezeption der Erklärung von Sydney verminderte.
Nichtsdestotrotz stellte sich die Erklärung von Sydney den wichtigsten konzeptuellen und philosophischen Fragen zum menschlichen Tod in einer kühnen und offenen Art und Weise. Diese Erklärung unterschied die Bedeutung des Todes auf zellulärer und geweblicher Ebene vom Tod der Person.2,3 Dies war eine bahnbrechende Sichtweise zur Diskussion des menschlichen Todes, die bereits 1968 veröffentlicht wurde und anerkannt werden sollte. |
Weitere Übersetzungen
Quelle: W. Hügin (1972)
W. Hügin gibt den Beschluss von Seyney wie folgt wieder:[2]
I) Deklaration der Weltarzteorganisation, beschlossen von der 22. Generalversammlung in Sydney, August 1968: A Statement on Death.
Die Festlegung des Zeitpunktes des Todes obliegt in den meisten Ländern nach dem Gesetz der Verantwortung des Arztes; so sollte es auch bleiben. 1m allgemeinen wird der Arzt den Tod eines Menschen ohne Inanspruchnahme besonderer Hilfe feststellen können, indem er die klassischen Kriterien, die allen Ärzten bekannt sind, beachtet. Zwei moderne Behandlungsmethoden in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Eintritts des Todes einer weiteren Untersuchung zu unterziehen: a) die Möglichkeit, durch klinstliche Maßnahmen die Zirkulation von sauerstoffhaltigem Blut in Körpergeweben, die irreversibel geschädigt sein können, aufrechtzuerhalten, und b) die Verwendung von Organen einer Leiche, wie z. B. Herz und Nieren, für Transplantationen. Eine Schwierigkeit ist dadurch gegeben, daB der Tod ein stufenweiser Prozeß im cellulären Bereich ist, weil das Gewebe unterschiedlich auf den Entzug von Sauerstoff reagiert. Das klinische Interesse liegt aber nicht in der Erhaltung einzelner Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Dabei ist der Todeszeitpunkt der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewißheit, daß der Prozeß irreversibel geworden ist, welche Technik der Wiederbelebung auch angewendet werden mag. Diese Feststellung beruht auf klinischem Urteil, das, wenn nötig, durch eine Reihe von diagnostischen Hilfen, von denen die Elektroencephalographie die anerkannt beste ist, ergänzt werden kann. Kein einzelnes technisches Kriterium ist jedoeh bei dem heutigen Stand der Medizin völlig ausreiehend, noch kann irgendein techniseher Vorgang die allumfassende Beurteilung des Arztes ersetzen. Wenn die Verpflanzung eines Organs beabsichtigt ist, sollte die Festsetzung des Todes von zwei oder mehreren Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die diese Todesfeststellung treffen, sollten in keiner Weise unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation selbst zu tun haben. Die Feststellung des Todeszeitpunktes bei einem Menschen erlaubt es ethiseh, die Versuche der Wiederbelebung einzustellen und - in Ländern, wo es gesetzlich gestattet ist ~ Organe der Leiche unter der Voraussetzung zu entnehmen, "daß die bestehenden gesetzlichen Erfordernisse der Einwilligung" erfüllt werden. |
ncbi.nlm.nih.gov
Erklärung von Sydney über den menschlichen Tod. Verabschiedet von der 22. Weltärzteversammlung, Sydney, Australien, 5. bis 9. August 1968
Die Bestimmung des Todeszeitpunktes liegt in den meisten Ländern in der gesetzlichen Verantwortung des Arztes und sollte dies auch bleiben. Normalerweise wird der Arzt in der Lage sein, ohne besondere Hilfe zu entscheiden, dass eine Person tot ist, indem er die klassischen, allen Ärzten bekannten Kriterien anwendet. Zwei moderne Praktiken in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Todeszeitpunkts weiter zu untersuchen: 1-die Möglichkeit, mit künstlichen Mitteln die Zirkulation von sauerstoffreichem Blut durch Gewebe des Körpers aufrechtzuerhalten, die möglicherweise irreversibel verletzt wurden und 2-die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation. Eine Komplikation besteht darin, dass der Tod ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene ist, wobei die Gewebe in ihrer Fähigkeit, dem Sauerstoffentzug zu widerstehen, variieren. Das klinische Interesse liegt aber nicht im Erhaltungszustand der isolierten Zellen, sondern im Schicksal des Menschen. Hier ist der Zeitpunkt des Absterbens der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewissheit, dass der Prozess irreversibel geworden ist, egal welche Wiederbelebungstechniken eingesetzt werden. Diese Feststellung beruht auf dem klinischen Urteil, das gegebenenfalls durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln ergänzt wird, von denen der Elektroenzephalograph derzeit das hilfreichste ist. Beim gegenwärtigen Stand der Medizin ist jedoch weder ein einzelnes technologisches Kriterium völlig zufriedenstellend, noch kann ein einzelnes technisches Verfahren das Gesamturteil des Arztes ersetzen. Wenn es um die Transplantation eines Organs geht, sollte die Entscheidung, dass der Tod vorliegt, von zwei oder mehr Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die den Todeszeitpunkt bestimmen, sollten in keiner Weise unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation befasst sein. Die Feststellung des Todeszeitpunkts der Person macht es ethisch zulässig, Wiederbelebungsversuche einzustellen und in Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, Organe aus dem Leichnam zu entnehmen, sofern die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Zustimmung erfüllt sind.[3] |
Declaration of Sydney on Human Death. Adopted by the 22nd World Medical Assembly, Sydney, Australia, 5–9 August 1968
The determination of the time of death is in most countries the legal responsibility of the physician and should remain so. Usually the physician will be able without special assistance to decide that a person is dead, employing the classical criteria known to all physicians. Two modern practices in medicine, however, have made it necessary to study the question of the time of death further: 1—the ability to maintain by artificial means the circulation of oxygenated blood through tissues of the body which may have been irreversibly injured and 2—the use of cadaver organs such as heart or kidneys for transplantation. A complication is that death is a gradual process at the cellular level with tissues varying in their ability to withstand deprivation of oxygen. But clinical interest lies not in the state of preservation of isolated cells but in the fate of a person. Here the point of death of the different cells and organs is not so important as the certainty that the process has become irreversible by whatever techniques of resuscitation that may be employed. This determination will be based on clinical judgment supplemented if necessary by a number of diagnostic aids, of which the electroencephalograph is currently the most helpful. However, no single technological criterion is entirely satisfactory in the present state of medicine nor can any one technological procedure be substituted for the overall judgment of the physician. If transplantation of an organ is involved, the decision that death exists should be made by two or more physicians and the physicians determining the moment of death should in no way be immediately concerned with performance of transplantation. Determination of the point of death of the person makes it ethically permissible to cease attempts at resuscitation and in countries where the law permits, to remove organs from the cadaver provided that prevailing legal requirements of consent have been fulfilled. |
hrlibrary.umn.edu/instree/sydney.html
Weltärzteverband, Erklärung von Sydney zum Tod (1968; 1983).
Verabschiedet von der 22. Weltärzteversammlung Sydney, Australien, August 1968, und geändert von der 35. Weltärzteversammlung Venedig, Italien, Oktober 1983
1. Die Bestimmung des Todeszeitpunkts liegt in den meisten Ländern in der rechtlichen Verantwortung des Arztes und sollte es auch bleiben. In der Regel wird der Arzt ohne besondere Hilfe in der Lage sein, anhand der klassischen, allen Ärzten bekannten Kriterien zu entscheiden, dass eine Person tot ist. 2. Zwei moderne Praktiken in der Medizin haben es jedoch notwendig gemacht, die Frage des Todeszeitpunkts weiter zu untersuchen: a) die Fähigkeit, die Zirkulation von sauerstoffreichem Blut durch möglicherweise irreversibel verletztes Körpergewebe künstlich aufrechtzuerhalten und b) die Verwendung von Kadaverorganen wie Herz oder Nieren zur Transplantation. 3. Eine Komplikation besteht darin, dass der Tod ein allmählicher Prozess auf zellulärer Ebene ist, wobei die Gewebe in ihrer Fähigkeit, dem Sauerstoffmangel zu widerstehen, variieren. Aber das klinische Interesse liegt nicht im Erhaltungszustand der isolierten Zellen, sondern im Schicksal eines Menschen. Hier ist der Zeitpunkt des Todes der verschiedenen Zellen und Organe nicht so wichtig wie die Gewissheit, dass der Prozess unumkehrbar geworden ist, unabhängig davon, welche Wiederbelebungstechniken angewandt werden. 4. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die irreversible Einstellung aller Funktionen des gesamten Gehirns, einschließlich des Hirnstamms, festzustellen. Diese Feststellung wird auf der Grundlage eines klinischen Urteils erfolgen, das gegebenenfalls durch eine Reihe von diagnostischen Hilfsmitteln ergänzt wird. Beim gegenwärtigen Stand der Medizin ist jedoch kein einzelnes technologisches Kriterium völlig zufriedenstellend, noch kann ein einzelnes technologisches Verfahren das Gesamturteil des Arztes ersetzen. Wenn es um die Transplantation eines Organs geht, sollte die Entscheidung, dass der Tod vorliegt, von zwei oder mehr Ärzten getroffen werden, und die Ärzte, die den Todeszeitpunkt bestimmen, sollten sich keinesfalls unmittelbar mit der Durchführung der Transplantation befassen. 5. Die Bestimmung des Todeszeitpunkts der Person macht es ethisch zulässig, Reanimationsversuche einzustellen und in Ländern, in denen das Gesetz dies erlaubt, Organe aus der Leiche zu entnehmen, sofern die geltenden gesetzlichen Zustimmungserfordernisse erfüllt sind.[4] |
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m C Machado, J Korein, Y Ferrer, L Portela, M de la C García, M Chinchilla, Y Machado, Y Machado, J M Manero: The Declaration of Sydney on human death. In: J Med Ethics. 2007 Dec; 33(12): 699–703. Nach: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2598225 Zugriff am 23.08.2020.
- ↑ W. Hügin, M. Gemperle: Komplikationen und Gefahren der Anaesthesie. In: R. Frey, W. Hügin, O. Mayrhofer (Hg.): Lehrbuch der Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivtherapie. Berlin 1972, 875.
- ↑ https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC2598225 Zugriff am 08.01.2021.
- ↑ World Medical Association, Declaration of Sydney [on death] (1968; 1983). Nach: http://hrlibrary.umn.edu/instree/sydney.html Zugriff am 23.08.2020.