Organprotektive Behandlung

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Als organprotektive Behandlung werden in der Intensivmedizin alle Maßnahmen zusammengefasst, die das Ziel haben, die Organe - vornehmlich Herz, Lunge, Leber und Nieren - zu schützen, auch wenn dies Schaden anderer Körperteile mit sich bringt.

Grundsätzlicher Ablauf bei einer Organtransplantation

Der grundsätzlicher Ablauf bei einer Organtransplantation erfolgt in 2 Phasen:

1. Phase: Hirntod vermeiden und damit Leben retten

Jeder Organspender beginnt als schwer gehirngeschädigter Komapatient auf der Intensivstation. Das Ziel der Ärzte ist in dieser Phase besteht darin, die Hirnschwellung möglichst gering zu halten. Durch die Hirnschwellung steigt der Hirndruck und damit die Gefahr des Hirntodes. Wenn die Hirnschwellung den Hirndruck so hoch wie den Blutdruck ansteigen ließ, kommt es zum Durchblutungsstopp des Gehirns und damit zum Hirntod.

Um dies zu verhindern, werden entsprechende Medikamente verabreicht, die jedoch die Organe schädigen. Doch in dieser Phase sagt man: "Lieber ein lebender Patient mit geschädigten Organen (die sich vielleicht wieder erholen), als einen Toten mit gesunden Organen."

Bei schwerer Hirnschädigung muss man leider irgendwann erkennen, dass einen Gesundung unmöglich und eine Besserung kaum möglich ist, dass vielmehr mit den Eintritt des Hirntods zu rechnen ist oder dieser gar schon eingetreten ist.

2. Phase: Organprotektive Behandlung

Wenn gesunde Organe und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt - nur dann macht eine organprotektive Behandlung Sinn - wird zur organprotektiven Behandlung gewechselt. D.h. es werden andere Medikamente verabreicht. Ihr Ziel ist es, die Organe zu schützen. Dafür nimmt man eine Steigerung der Hirnschwellung in Kauf, da am Gehirn sowieso nichts mehr zu retten ist. Jetzt will man den Organempfängern möglichst gesunde Organe übertragen.

Zeitpunkt der Änderung

Für den rechten Zeitpunkt mit dem Beginn der organprotektiver Behandlung besteht keine Einigung. Die unterschiedlichen Positionen sind:

  1. Wenn zu erkennen ist, dass bald der Hirntod eintritt.
  2. Wenn zu erkennen ist, dass bald der Hirntod eintritt und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt.
  3. Wenn der Hirntod festgestellt wurde.
  4. Wenn der Hirntod festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt.

Die organprotektive Behandlung ist nicht nur bei der Organentnahme von Bedeutung, sondern auch bei schwangeren Hirntoten. Daher kann im Blick auf diese 2. Situation, für die eine organprotektive Behandlung notwendig ist, eine Orientierung dafür geben, wann von der kurativen zur organprotektiven Behandlung gewechselt werden soll, immer unter der Voraussetzung, dass die Schwangerschaft von vorne herein bekannt ist.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise