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Die 30-jährige Schwangere wurde nach 3 Wochen Fieber und Durchfall in der 18. SSW in ein Krankenhaus gebracht. Am 3. Behandlungstag traten Anfälle auf, am 5. Behandlungstag kam es zu Entzündungen der Hirnblutgefäßen. Am 10. Behandlungstag wurde der Hirntod der Frau festgestellt. Der Ultraschall zeigte ein lebendes Kind im Bauch der Hirntoten. Nach längeren Debatten der Mediziner und einem Gespräch mit der Familie der Hirntoten wurde sich für einen Behandlungsabbruch entschieden.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Regine Kiesecker: Die Schwangerschaft einer Toten. Strafrecht an der Grenze von Leben und Tod – Der Erlanger und der Stuttgarter Baby-Fall. In: Erwin Deutsch, Adolf Laufs, Hans-Ludwig Schreiber (Hg.): Recht & Medizin. Bd. 34. Frankfurt 1996, 76.