Organ­spende

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Die Organspende beinhaltet die Spende von Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas und Dünndarm zum Zweck einer Transplantation (Übertragung von einem Menschen auf einen anderen Menschen).

Alle andere Transplantationen - z.B. Stammzellen, Hornhaut der Augen, Haut, Blut - gehören in den Bereich der Gewebespende.

Die Organspende gibt es in zwei Formen:

  1. Lebendspende: nur mit Niere und Leberlappen möglich
  2. Todspende: es können alle o.g. Organe transplantiert werden.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise