WSR in Spanien
In Spanien wird die doppelte WSR praktiziert. Mit den Hinterbliebenen wird lange und ausgiebig gesprochen, so dass sie der Organentnahme zustimmen.
Es ist für die Hinterbliebenen belastend, wenn der Arzt nach § 4 TPG fragen muss:
- "Wissen Sie von einer schriftlichen Zustimmung zur Organentnahme?"
- "Wissen Sie von einer mündlichen Zustimmung zur Organentnahme?"
- "Was ist Ihre Meinung, was der Hirntote wollte?"
- "Wie entscheiden Sie?"
Besonders die Fragen 3. und 4. werden von den Hinterbliebenen als sehr belastend empfunden. Bei einer WSR hingegen könnte der der Arzt fragen:
- "Wissen Sie von einem schriftlichen Widerspruch zur Organentnahme?"
- "Wissen Sie von einem mündlichen Widerspruch zur Organentnahme?"
Der Arzt könnte damit weitermachen: "Da Ihnen kein schriftlicher und kein mündlicher Widerspruch gegenüber der Organentnahme bekannt ist, können wir von einer Zustimmung ausgehen. Tragen Sie diese Entscheidung mit?"
Alleine die Art und Weise der Fragestellung ist für die Hinterbliebenen sehr entlastend. Daher darf mit einer höheren Zustimmung der Hinterbliebenen gerechnet werden.
Anhang
Anmerkungen