Körperverletzung

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Körperverletzungsdelikte bezeichnet in Kriminologie und Rechtsvergleichung eine Deliktsgruppe, bei der die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen unter Strafe steht.

Einige Kritiker der Organspende bzw. der WSR geben an, dass Organentnahme eine Körperverletzung sei. Dies ist unzutreffend und zeigt damit die Sachkompetenz dieser Leute auf: Hirntote sind Tote. Die Beschädigung ihres Körpers kann nach geltendem Recht somit nie eine Körperverletzung sein, sondern eine Leichenschändung.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise