Körperverletzung

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Körperverletzungsdelikte bezeichnet in Kriminologie und Rechtsvergleichung eine Deliktsgruppe, bei der die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eines anderen unter Strafe steht.

Körperverletzung ist gemäß § 224 StGB ein Tatbestand.

Einige Kritiker der Organspende bzw. der WSR geben an, dass Organentnahme eine Körperverletzung sei. Dies ist unzutreffend und zeigt damit die Sachkompetenz dieser Leute auf: Hirntote sind Tote. Die Beschädigung ihres Körpers kann nach geltendem Recht somit nie eine Körperverletzung sein, sondern eine Leichenschändung.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise