Geschäftsführung ohne Auftrag

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Geschäftsführung ohne Auftrag (negotiorum gestio) ist die Wahrnehmung von Geschäften eines Geschäftsherren (lat.einisch dominus negotii) durch einen Geschäftsführer (lat. negotiorum gestor), ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu beauftragt oder anderweitig in besonderer Weise ermächtigt wurde. Es geht auf altrömisches Recht zurück.

Beispiele der Geschäftsführung ohne Auftrag, sind u.a.:

  • Wenn jemand einen Suizidversuch unternommen hat, versuchen die Ärzte zunächst sein Leben zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
  • Wenn ein Betreiber einer Internetseite in Deutschland kein "Impressum" und damit keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme anbietet, kann er von Juristen mit einem zahlungspflichtigen Hinweis darauf hingewiesen werden.




Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise