Angst
Daneben gibt es in der Bevölkerung die irrige Annahme, wenn man als Unfallopfer auf seinem OSA "Ja" angekreuzt hat,[Anm. 1] würde man nicht die volle medizinische Hilfe zum Weiterleben bekommen, weil man an die Organe kommen will. Trotz zahlreicher Dementi ist diese Angst weiterhin in den Köpfen vieler Menschen.
Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den OSA als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Oft heißt es hierzu, wenn bei einem Unfall ein OSA bei einem Unfallopfer gefunden wird, dass dann früher die Geräte abgeschaltet werden, damit man an die Organe kommt. Diese Angst zeigt auf zweifacher Ebene die fehlende Sachkenntnis: 1. Auf einem OSA kann man auch "Nein" ankreuzen. 2. Die Geräte werden erst bei der Organentnahme abgeschaltet.