Doppelmoral

Aus Organspende-Wiki
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Doppelmoral ist, wenn man Organe aus Nationen mit WSR annimmt,
aber die WSR im eigenen Land aus irgend welchen Gründen ablehnt.

Die Jahresberichte der DSO belegen seit 2014, dass Deutschland jährlich rund 400 Organe an andere Nationen im ET-Verbund abgibt, selbst aber rund 600 Organe aus dem ET-Verbund bekommt. Seit Jahren stammen alle diese Organe aus Nationen mit der WSR.

Gegner der WSR argumentieren auch damit gegen die WSR:

  • politisch
    Die WSR würde gegen bestehende Gesetze bzw. juristische Grundsätze oder gar gegen das Grundgesetz verstoßen.
  • ethisch
    Die WSR wäre unmoralisch oder würde gar gegen die Menschenwürde verstoßen.

Diesen Gegnern der WSR muss wegen den o.g. Sachverhalt eine Doppelmoral vorgehalten werden.

Quelle[1] 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Export 448 414 447 434 421 335 371 350 339
Import 628 604 622 609 568 538 424 422 474
Differenz 180 190 175 175 147 203 53 72 135
in % 40,2 45,9 39,1 40,3 34,9 60,6 14,3 20,6 39,8

Der wirtschaftliche Exportweltmeister Deutschland importiert im ET-Verbund mehr Organe als es Organe exportiert.

Für den Import von Organen dürfen diese nicht von einem DCD-Spender stammen, weil DCD in Deutschland verboten ist.

Wenn die Organe aus einem Land mit Widerspruchsregelung stammt, haben wir damit keine ethischen, moralische, verfassungsrechtliche oder grundgesetzliche Bedenken. Wenn jedoch die Widerspruchsregelung in Deutschland eingeführt werden soll, dann soll dies nach den Worten ihrer Gegner gegen die Menschenwürde, gegen die Verfassung und gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn das stimmen sollte, müssten wir umgehend die Einfuhr von Organen auch aus Ländern mit Widerspruchsregelung verbieten.[Anm. 1]

Darüber hinaus gibt es im ET-Verbund seit Jahren ein Ungleichgewicht.

Wenn die Widerspruchsregelung eine "Verpflichtung"[2] ist, die Spende "pervertiert"[2], müsste sich Deutschland konsequenter Weise aus dem ET-Verbund lösen, da es keine Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung annehmen darf, denn alle Nationen des ET-Verbunds haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland nicht.


Anhang

Anmerkungen

  1. Wenn die Widerspruchsregelung ein Kennzeichen eines Unrechtsstaates ist, gegen das Grundgesetz der gar gegen die Menschenwürde verstoßen würde, dürften konsequenter Weise keine Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung nach Deutschland eingeführt werden. Da jedoch alle Nationen im ET-Verbund die Widerspruchsregelung haben, würde dies bedeuten, dass keine Organe mehr nach Deutschland vermittelt werden dürften.
    Daher ist keine der moralisierenden Begründungen, die gegen die Widerspruchsregelung sprechen, nachvollziehbar. Wir können schlecht beim eigenen Volk andere moralische Maßstäbe ansetzen, als bei den Organen, die wir aus anderen Nationen importieren.

Einzelnachweise