Gerichte

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Es haben sich verschiedene Gerichte mit dem Thema "Hirntod" beschäftigt:[1]

  • 2018 Würzburg
    Im Jahr 2018 wurde an der Universitätsklinik Würzburg eine schwangere Hirntote über einen Zeitraum von 20 Wochen intensivmedizinisch betreut, bis sie in der 31. SSW ein gesundes Mädchen geboren hat.
  • LG Dortmund
    Das LG Dortmund hat eine Pflicht zur Weiterbehandlung eines Patienten unter Bezugnahme auf die "Hirntod"-Richtlinien der Bundesärztekammer verneint.[2]
  • OLG Köln
    Das OLG Köln hat den "Eintritt des Hirntodes" für maßgebend gehalten.[3]
  • OLG Frankfurt
    Das OLG Frankfurt hat sich der „herrschenden Auffassung“ mit der Begründung (das "Lebenszentrum des Menschen" sei "zerstört") angeschlossen.




Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. [[Rainer Beckmann: Das unbegründete „Hirntod“-Konzept. In: JZ, 78 (03.11.2023), 937-988.
  2. LG Dortmund FamRZ 2010, 1012.
  3. OLG Köln NJW-RR 1992, 1480, 1481. Später auch das OLG Frankfurt (NJW 1997, 3099, 3100) und das BayObLG (NJW-RR 1999, 1309, 1311).