TPG

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Deutschland

Österreich

sondern im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), dort im 7. Hauptstück in den §§ 62a bis 62c. Seit dem 13. Dezember 2012 hat jedoch auch Österreich ein eigenes Organtransplantationsgesetz (OTPG), welches insbesondere auch EU-Richtlinien berücksichtigen musste.

Schweiz

D/A/CH-Vergleich

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise