Nele Neuhaus

Aus Organspende-Wiki
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Seite Zitat aus dem Buch Richtigstellung
168 Meine Frau hat Organtransplantation aus verschiedenen Gründen abgelehnt, sie hatte sogar eine Patientenverfügung, was damals noch ungewöhnlich war. Die Ärzte hätten warten müssen, bis ich zurück war, doch sie hatten es sehr eilig. So eilig, dass man nicht die vorgeschriebene Zeit zwischen den beiden Hirntoduntersuchungen eingehalten hatte. Im Protokoll der Klinik waren die Zeiten gefälscht worden. Außerdem hatten sie mehr Organe entnommen als vorher angegeben. Nicht nur das Herz und die Nieren, sondern jedes Organ wurde entnommen, sogar die Augen, Knochen, Haut und Gewebe. Aus diesem Grund habe ich später einen Rechtsstreit gegen die Klinik geführt. Nach Angabe des Romans auf Seite 167 soll sich das im September 2002 ereignet haben. Das war 5 Jahre nach Einführung des TPG im Jahre 1997.

Es ist daher unvorstellbar, dass Jahre nach Einführung des TPG in dieser Weise gegen das Recht verstoßen wurde: Wenn nur Herz und Nieren freigegeben wurde, dann haben alle anderen Organe im Körper zu verbleiben.
Bei Zustimmung zur Organspende ist Gewebespende automatisch mit eingeschlossen. Dabei hat nach § 9 TPG die Organspende Vorrang gegenüber der Gewebespende.
Derzeit transplantierbare Organe sind: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse (Pankreas) und Dünndarm.
Gewebespende sind: Hornhaut des Auges (nicht das ganze Auge), Knochen, Haut und anderes Gewebe wie z.B. Venen.

168f Er war der festen Überzeugung, man habe ihn überrumpelt und betrogen, denn er hatte nie eine Einwilligung zur Explantation unterschrieben, lediglich eine Vollmacht zur Behandlung seiner Tochter. Auf Seite 168 heißt es hingegen: "Meinen Schwiegereltern ging es kaum besser. Unter dem starken Druck der Ärzte hatten sie einer Organentnahme bei ihrer hirntoten Tochter zugestimmt." Hier stimmt etwas nicht zusammen: Entweder oder!
198 Eine Frau wurde eingeliefert, nach einer Hirnblutung und mehreren Stunden ohne Sauerstoffversorgung war sie hirntot. Jede Hilfe kam zu spät. Die Angehörigen gestatteten die Organentnahme, die notwendigen Untersuchungen fanden statt, die Parameter wurden an Eurotransplant gemeldet, und man informierte von dort aus die Patienten, die auf Organe warteten und deren Werte passten. Die hirntote Frau wurde in der Nacht explantiert. Bei "mehreren Stunden ohne Sauerstoffversorgung" ist man nicht hirntot, sondern tot. Es setzt dann bereits die Totenstarre ein. Totenflecke sind dann sichtbar.[Anm. 1]

Anhang

Anmerkungen

  1. 10 Sekunden ohne Sauerstoff im Gehirn wird man ohnmächtig. 30 Sekunden ohne Sauerstoff im Gehirn ist kein EEG ableitbar. Über 10 Minuten ohne Sauerstoff im Gehirn droht der Hirntod. Das sind medizinische Fakten.
    Leider ist an dieser Stelle nicht näher bezeichnet, wie diese "ohne Sauerstoffversorgung" zustande kam. Angenommen, es wäre der für die Frau günstigste Situation. Dies wäre das Ertrinken, die hier angegebenen Zeiten gelten für ca. 20°C Wassertemperatur: Als geübte Taucherin hätte sie den Atem noch 20 Minuten anhalten können. Dann wäre das Ertrinken erfolgt. Das Herz hätte dann noch höchstens 5 Minuten geschlagen. Damit wäre nach spätesten 25 Minuten das Gehirn nicht mehr mit Sauerstoff versorgt worden. Nach insgesamt 35 Minuten hätte der Hirntod gedroht. Nach insgesamt 40 Minuten wäre das Gehirn so schwer geschädigt gewesen, dass trotz sofortiger Reanimation und Hypothermie nur noch der Hirntod festgestellt werden könnte. Nach insgesamt 60 Minuten wäre die Frau nicht mehr reanimierbar gewesen. Nach insgesamt 2 Stunden hätten sich bereits erste Anzeichen von Totenflecken und Totenstarre abgezeichnet. Damit ist der früheste Zeitpunkt von "mehrere Stunden ohne Sauerstoffversorgung" erreicht. - Hier zeigt sich die sachliche Inkompetenz der Autorin zum Sterbeprozess.

Einzelnachweise