Aufklärung

Aus Organspende-Wiki
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Deutschland

Gesetzlicher Auftrag

Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären über

1.   die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
2.   die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spendern einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, auch im Verhältnis zu einer Patientenverfügung, und der Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung im Hinblick auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen nach § 4 sowie
3.   die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung im Hinblick auf den für kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten Arzneimitteln.
Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.
Die in Satz 1 benannten Stellen sollen auch Ausweise für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende (Organspendeausweis) zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen bereithalten und der Bevölkerung zur Verfügung stellen. Bund und Länder stellen sicher, dass den für die Ausstellung und die Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten zuständigen Stellen des Bundes und der Länder Organspendeausweise zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stehen und dass diese bei der Ausgabe der Ausweisdokumente dem Empfänger des Ausweisdokuments einen Organspendeausweis zusammen mit geeigneten Aufklärungsunterlagen aushändigen.

So beginnt § 2 TPG.

Ergebnissoffene Aufklärung

Die [BZgA], die Krankenkassen und die Einrichtungen der Länder haben den Auftrag, die Bevölkerung ergebnisoffen über die Organspende aufzuklären. - Wie ergebnisoffen dies im Vergleich zur Aufklärung zu AIDS dies geschieht, soll hier aufgezeigt werden.

AIDS TX
AIDS ist lebensgefährlich. TX ist lebensrettend.[Anm. 1]
Es geht primär um das eigene Leben, sekundär um das Leben anderer. Es geht nur um das Leben anderer Menschen.
Wenn ich mich der Aufklärung verschließe, kann ich durch wechselnden Geschlechtsverkehr selbst AIDS erhalten und AIDS weitergeben. Wenn ich mich der Aufklärung verschließe, hat es für mich keine Relevanz. Es sterben dadurch nur andere Menschen, wenn ich in den Hirntod sterbe.
Aussagen der BZgA (mögliche) Aussagen der BZgA[Anm. 2]

Fazit

Bei der Aufklärung zu TX wird sehr deutlich auf die Ergebnisoffenheit geachtet. Wohingegen die ebenfalls im § 2 TPG genannte "gesamte Tragweite der Entscheidung" kaum berücksichtigt wird. Sätze wie "Organspende rettet Leben" oder "Herzen der Organspender schlagen länger" erfüllen zwar den das Kriterium der gesamten Tragweite der Entscheidung, wird aber wegen Verletzung der Ergebnisoffenheit abgelehnt.

Anhang

Anmerkungen

  1. In beiden Fällen geht es um das Leben von Menschen. - Bei AIDS geht es primär um das eigene Leben, nach Ansteckung aber auch um das Leben anderer Menschen. Bei TX geht es nur um das Leben anderer Menschen. Die Krankheiten, die durch TX behandelt werden, sind nicht ansteckend.
  2. Der erste Satz ist eine Aussage der BZgA, der zweite Satz könnte ein Satz sein, wird aber wegen der Verletzung der Ergebnisoffenheit nicht verwendet.

Einzelnachweise


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise