Lorenz Meyer
Lorenz Meyer (16) war im Jahr 1991 mit seinen Eltern auf Skiurlaub. Da stürzte er bei der Abfahrt und schlug mit dem Hinterkopf auf einen Stein auf. Dabei zog er sich eine schwer Kopfverletzung zu. Er wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. Dort sahen ihn die Eltern auf der Intensivstation, künstlich beatmet.
Ein "jüngerer Arzt" teilte die Aussichtslosigkeit der Situation mit. Doch wie konnte das sein, wenn Lorenz doch ein völlig unverletztes Gesicht hat, keine Schramme, keinen Bluterguss, keine Spur von Blut? - Seine Mutter, Gisela Meyer, wachte am Bett ihres Sohnes, hielt seine Hand und betete inbrünstig. Sie konnte nur an das Eine denken: Er würde die Augen wieder aufmachen.
Am nächsten Tag, 18 Stunden nach der Einlieferung, Stunden, in denen die Eltern mit keinem Arzt gesprochen hatten, teilte der Chefarzt der Intensivstation mit, dass es ihm sehr leid täte, aber Lorenz sei tot. Dabei habe er nicht den Begriff Hirntod benutzt. Die Apparate müssten am nächsten Morgen abgestellt werden. Bis dahin sollten sie überlegen, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Benötigt würden vor allem Herz, Leber, Nieren und die Augen.
Mit dieser Information soll er die Eltern stehen gelassen haben und verschwunden sein. Das Gespräch hätte höchstens 2 Minuten gedauert.
Lorenz war für die Eltern nicht anders als am Tag zuvor. Wie sollte er tot sein? Er war doch völlig unverändert. Er wurde weiterhin gepflegt wie zuvor. - Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes erhielten später die Eltern eine Kopie der Krankenakte. Darin heißt es: "Die Eltern sahen dann den Körper des verstorbenen Patienten, der aber weiterhin künstlich beatmet wurde bei spontaner Herzfrequenz ... Es scheint, dass die Eltern nicht verstanden, dass, als sie ihren Sohn gesehen haben, dieser bereits tot war".
Gisela Meyer glaubte nicht an den Tod ihres Sohnes Lorenz. Sie hoffte weiterhin und hielt seine warme Hand. Das sei doch alles nur ein böser Spuk. Lorenz würde bestimmt wieder gesund werden.
Nach einer durchwachten Nacht wurde erneut die Frage nach der Organentnahme gestellt. Die Eltern von Lorenz fühlten sich hilflos. Man gewährte ihnen für ihre Entscheidung noch eine Frist von einer halben Stunde. Nach Ablauf dieser Frist forderten sie mit Nachdruck eine Entscheidung.
In der Zwischenzeit war auch der Klinikseelsorger gekommen. Er gab den Eltern von Lorenz unmissverständlich zu verstehen, dass aus dieser Situation heraus ein anderer Mensch gerettet werden kann. Auf die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern soll er nicht eingegangen sein.
Gisela Meyer fragte sich, was sie getan habe, dass so ein Unglück über sie gekommen war. Sie fühlte sich schuldig, weil ihr Kind sterben sollte.[Anm. 1] Sie wusste weder aus noch ein. Sie fühlte sich wie in einem Schraubstock, der immer enger wurde und ihr die Luft nahm. Sie wollte nicht schuldig am Tod anderer Menschen werden. Mit der Organspende könnte aus der aussichtslosen Situation etwas Gutes werden. Organspende wäre sinnvoll und könnte ihnen einen Sinn geben.
So stimmte die Eltern von Lorenz schließlich der Organentnahme zu, aber nur die Nieren. Doch die Ärzte wollten noch mehr Organe, vor allem die Augen. Da schrie Jürgen Meyer, der Vater von Lorenz: "Nein, nein!"
Gisela und Jürgen Meyer hatten keine Ahnung, wie Organentnahme abläuft.[Anm. 2] Sie nahmen an, dass zunächst die künstliche Beatmung abgeschaltet werden würde und danach die Organe entnommen werden würden. - Erst viel später erfuhren sie, dass die intensivmedizinische Versorgung bis zur Organentnahme fortgesetzt wird. Erst im Verlauf der Organentnahme werden die Geräte abgeschaltet.
Gisela und Jürgen Meyer wurde zugesichert, dass sie nach der Organentnahme ihren Sohn Lorenz auf der Station aufgebahrt sehen könnten. Da hätten sie genug Zeit zum Abschiednehmen.
Gisela Meyer befand sich in einem Schockzustand. Sie war selbst handlungs- und schutzbedürftig. Am liebsten hätte sie die Ärzte aus dem Krankenzimmer geschickt.[Anm. 3]
Stunden später kamen Gisela und Jürgen Meyer in die Klinik zurück, um ihren toten Sohn Lorenz zu sehen, doch der war nicht da. Niemand auf der Station wusste etwas von dieser Zusage, Lorenz nochmals sehen zu können.[Anm. 4] - Eine Krankenschwester nahm sie mit "in den Leichenkeller" und brachte sie zu ihrem Sohn Lorenz.
Gisela Meyer ist davon überzeugt, dass ihr Sohn Lorenz "bei der Organentnahme Schmerzen erlitten hat. In seinem Sterben war ihm noch Schlimmes widerfahren."[Anm. 5]
Gisela Meyer empört sich darüber:
- Dass man mit Lorenz nicht "behutsam und einfühlsam" umgegangen ist.[Anm. 6]
- Dass man sie nach der Zustimmung zur Organentnahme allein gelassen habe.[Anm. 7]
- Dass sie nicht ihrem Sohn Lorenz "in den letzten Stunden seines Lebens" zur Seite gestanden hat.[Anm. 8]
Gisela Meyer fühlt, dass sie ihren Sohn Lorenz im Sterben im Stich gelassen habe. Die Transplantationsmedizin lasse es zu, "dass der Mensch in seinem schwächsten Moment so entwertet und entwürdigt wird." Sie hätte als Mutter ihr "sterbendes Kind unbedingt bis zuletzt begleiten und es nach seinem Tod unbedingt ein letztes Mal in die Arme nehmen müssen." (siehe oben)
Anhang
Quellen
- http://www.initiative-kao.de/kao-organspende-die-verschwiegene-seite-2011.pdf Zugriff am 18.7.2015.
Anmerkungen
- ↑ Es gilt hier zwischen realer Schuld und irrealer Schuldgefühle zu unterscheiden. Beide sind in gleicher Weise wirksam, aber nur reale Schuld hat eine Daseinsberechtigung.
In einer unter verwaisten Müttern, deren Kind während der Schwangerschaft gestorben ist, durchgeführten Umfrage antwortete eine Mutter auf die Frage, was ihrer Meinung nach zum Tod des Kindes geführt hat: "Ich hatte am Sektglas genippt." Jeder Mediziner und jede Hebamme wird bestreiten, dass dies die Ursache für den Tod des Kindes war. Doch die Mutter hat keine andere Antwort auf diese Frage. Daher hält sie weiterhin an der von ihr gefundenen Antwort fest.
Eltern fühlen sich am Tod ihrer Kinder schuldig. Das liegt in der Natur der Beziehung. - Auch hier sind es irreale Schuldgefühle, aber keine echte Schuld. - ↑ Diese Äußerung zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, die ganze Gesellschaft über den Ablauf einer Organentnahme aufzuklären, nicht erst die Hinterbliebene in der Klinik. - Auch hierzu wurde diese Domain eingerichtet.
- ↑ Hinterbliebene brauchen Begleitung, nicht nur bis zur Entscheidung, nicht nur während des Klinikaufenthalts, wo sie noch in einem Schockzustand sind, sondern auch noch darüber hinaus. - In der Klinik sollte ein Klinikseelsorger etwa alle 30 Minuten nach den Hinterbliebenen sehen und fragen, was er ihnen Gutes tun könne, wie es ihnen geht, ... Hinterbliebene sollten ein Gefühl des Geborgenseins und Vertrauens entwickeln können, auch nach der Entscheidungsfindung.
- ↑ Was zugesagt wurde, sollte unbedingt in der Krankenakte vermerkt werden, damit es bei der Übergabe im Schichtwechsel nicht vergessen wird.
- ↑ In D/A/CH können Hirntote nichts mehr wahrnehmen, selbst keine noch so großen Schmerzen. Siehe: Schmerzwahrnehmung. Was Hinterbliebene in den Gesichtern von Organspendern an Schmerzen zu erkennen glauben, ist reine Interpretation und hat nichts mit der Realität der Schmerzlosigkeit der Hirntoten zu tun.
- ↑ Ist das Abschalten der künstlichen Beatmung behutsamer und einfühlsamer? Einige Kritiker bezeichnen alleine den Apnoe-Test als Folter. Daher solle der Apnoe-Test nicht durchgeführt werden.
Was heißt behutsam und einfühlsam bei einer Operation? Kein Krebsgeschwür kann durch Streicheleinheiten entfernt und kein gesplitter Knochen durch liebevolle Worte geheilt werden. Da muss ein Chirurg mit dem Messer ran. Dabei geht er sehr wohl behutsam mit dem Patienten um, um an ihm nicht mehr zu schneiden als zwingend notwendig ist. Genauso behutsam gehen die Entnahmechirurgen bei der Organentnahme mit dem Organspender um. (Ich durfte bei der Entfernung beider Schilddrüsen, einer laproskopischen und einer offenen Lungen-OP wie auch bei einer Organentnahme mit dabei sein. Bei allen Operationen erlebte ich, wie behutsam und vorsichtig die Chirurgen mit dem Patienten wie auch mit dem Hirntoten umgingen. - ↑ Es sollte auch nach der Zustimmung zur Organspende jemand vom Klinikpersonal immer wieder nach den Hinterbliebenen sehen und bei Bedarf für ihre Anliegen da sein. Nie sollten sie das Gefühl haben, dass sie alleine gelassen oder gar verlassen sind.
- ↑ Beim Sterben in den Hirntod gibt es verschiedene Stationen, an denen man Sterbebegleitung festmachen kann:
- Der Mensch verliert das Bewusstsein
Durch irgend ein Ereignis (hier Hirnblutung) verliert der Mensch das Bewusstsein. Beim Sterben in den Hirntod wird er es nie wieder erlangen. Vielleicht waren die Eltern oder andere Lorenz nahestehende Menschen zu diesem Zeitpunkt bei Lorenz, als er sein Bewusstsein verlor. Von alle dem, was danach folgte, bekam Lorenz nichts mehr mit. - Der Mensch stirbt in den Hirntod
Spätestens mit der Feststellung des Hirntods ist deutlich, dass in D/A/CH der Hirntote ab jetzt nichts mehr mitbekommen kann. Das Gehirn ist als die biologische Grundlage für Wahrnehmung abgestorben. Es kann nichts mehr wahrgenommen werden. - Hirntote brauchen keine Sterbebegleitung, sehr wohl aber die Hinterbliebenen.
- Der Mensch verliert das Bewusstsein