Null-Linien-EEG

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Beschreibung

Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.

Mit Elektroenzephalografie kann die elektrische Aktivität des Großhirns gemessen und als Elektroenzephalogramm (EEG) dargestellt werden.

Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen Schlafs vorhanden,[Anm. 1] da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.

An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der BÄK schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.

In den "Empfehlungen zur Durchführung der Hirntoddiagnostik bei einer geplanten Organentnahme" (Österreich, Oberster Sanitätsrat, 16.11.2013) heißt es im Kapitel 3.3 in den einführenden Worten zu den ergänzenden Untersuchungen:

Das EEG hat als ergänzende Untersuchung eine in allen Belangen vorrangige Stellung, da es die kortikale Aktivität am besten wiedergibt, nicht invasiv ist und auch direkt am Bett der Patientin / des Patienten durchführbar ist.

Null-Linien-EEG - D/A

Die Aktivität unseres Gehirns, jeder Gedanke, ist ein elektro-chemischer Vorgang. Die elektrischen Spannungen und Ströme sind zwar sehr gering, aber messbar.

Mit Elektroenzephalografie kann die elektrische Aktivität des Großhirns gemessen und als Elektroenzephalogramm (EEG) dargestellt werden.

Diese elektro-chemische Aktivität unseres Gehirns ist auch während des ganzen Schlafs vorhanden,[Anm. 2] da bei einem gesunden Menschen das Gehirn rund um die Uhr arbeitet.

An Hirntoten ist kein EEG ableitbar. Die Richtlinien der [[BÄK]] schreiben für die Feststellung des Hirntods eine EEG-Nulllinie von 30 Minuten vor.

Anwendung: Deutschland und Österreich.

DSO EEG1.jpg
EEG eines Lebenden

DSO EEG0.jpg
EEG eines Hirntoten

Durchführung - D

In der Richtlinie vom 30.03.2015 heißt es auf Seite 4 Abschnitt 3.2.1:[1]

Bei Vorliegen der klinischen Ausfallsymptome der Hirnfunktion wird durch eine hirnelektrische Stille (isoelektrisches EEG) in einer standardisierten EEG-Ableitung die Irreversibilität des Hirnfunktionsausfalls ohne Wartezeit und ohne klinische Verlaufsuntersuchungen festgestellt (siehe Anmerkung 7).

Auf Seite 7 unter Anmerkung 7 heißt es weiter:
Das EEG muss wie folgt abgeleitet werden:

  • Die Beurteilung muss sich auf eine mindestens 30 Minuten einwandfrei auswertbare, artefaktarme EEG-Registrierung stützen.
  • Den jeweiligen Umständen entsprechend kann mit gesinterten Ag/AgCl-Elektroden oder mit Platin- bzw. Stahlnadelelektroden abgeleitet werden. Stahlnadelelektroden zeigen bei ungünstigen Verstärkereigenschaften Polarisationseffekte. Daher muss für die gewählte Kombination aus Verstärker und Elektrode vorher sichergestellt sein, dass eine technisch stabile EEG-Ableitung über entsprechend lange Zeiten gewährleistet ist.
  • Die Elektroden sind nach dem 10-20-System zu setzen. Die Ableitprogramme sollen auch Abgriffe mit doppelten Elektrodenabständen beinhalten, z. B. Fp1-C3, F3-P3 usw. Bei der heutigen digitalen EEG-Technik sind für die Auswertung Montagen zu verwenden, die obige Empfehlungen berücksichtigen. Als Beispiel kann folgendes Acht-Kanal-Ableiteschema verwendet werden: Fp2-C4, C4-O2, Fp1-C3, C3-O1, Fp2-T4, T4-O2, Fp1-T3, T3-O1.
  • Die Elektrodenübergangswiderstände sollen zwischen 1 und 10 Kiloohm liegen und untereinander möglichst gleich niedrig sein. Widerstände unter 1 Kiloohm können durch Flüssigkeits- oder Elektroden-Gel-Brücken verursacht werden. Die Messungen der Übergangswiderstände sollen die Erdungselektrode(n) sowie bei referentieller Registrierung die Referenzelektrode(n) mit einschließen. Die Werte der Widerstände müssen zu Beginn und am Ende der Aufzeichnung dokumentiert werden.
  • Die Registrierung und Auswertung sollen mit Standard-Filtereinstellungen erfolgen: Zeitkonstante 0,3 s (d. h. untere Grenzfrequenz 0,53 Hz); obere Grenzfrequenz 70 Hz. Zur Erfassung auch sehr langsamer Frequenzen ist das EEG über mindestens 10 Minuten einwandfrei auswertbar und artefaktarm mit einer Zeitkonstante von 1 s oder länger (untere Grenzfrequenz 0,16 Hz oder darunter) zu registrieren bzw. darzustellen.
  • Die Registrierung soll mit Standard-Verstärkereinstellungen begonnen werden (5 bzw. 7 μV/mm). Die der Beurteilung zugrundeliegenden EEG-Abschnitte (= 30 Minuten) müssen mit höherer Verstärkung, teilweise mit einer Empfindlichkeit von wenigstens 2 μV/mm aufgezeichnet werden. Bei der digitalen EEG-Technik muss die Aufzeichnung in der Weise erfolgen, dass eine Auswertung mit einer Auflösung von 2 μV/mm möglich ist. Die Geräteeichung soll mit einem Signal erfolgen, dessen Höhe der Amplitude des zu erwartenden Signals entspricht, z. B. 20 μV bei einer Empfindlichkeit von 2 μV/mm. Eichsignale müssen am Beginn, bei jeder Änderung und am Ende der Registrierung aufgezeichnet werden. Steht kein entsprechend kleines Eichsignal zur Verfügung, muss das Eichsignal mit der Standardeinstellung aufgezeichnet und jede Verstärkeränderung dokumentiert werden.
  • Der Rauschpegel des EEG-Gerätes sollte beachtet werden. Er muss so gering sein, dass eine sichere Abgrenzung von EEG-Potentialen um 2 μV möglich ist. Das Geräterauschen sowie auch externe Einstreuungen können überprüft werden, indem man die beiden Elektroden eines dargestellten Kanals mit einer Brücke verbindet und sie überdies gegen den Masse- und bei referentieller Messung zusätzlich gegen den Referenzeingang kurzschließt.
  • Die Anzahl der EEG-Kanäle darf acht nicht unterschreiten. Unverzichtbar zur Erkennung von nicht zu beseitigenden Artefakten ist die kontinuierliche Mitregistrierung des EKGs. Andere Artefakte müssen sicher identifiziert und vom EEG abgegrenzt werden. Zur Differenzierung rascher β-Aktivität von EMG-Aktivität können kurz wirkende Muskelrelaxantien gegeben werden. Dies darf jedoch nur nach der Feststellung der klinischen Kriterien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erfolgen.
  • Zu Beginn der Ableitung soll durch willentlich ausgelöste Artefakte, z. B. durch Berühren der Elektroden, die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Verstärker überprüft werden.
  • Während der EEG-Registrierung müssen mehrfach Schmerzreize im Gesicht gesetzt werden.

Die EEG-Registrierung muss von einem darin erfahrenen Arzt kontrolliert und beurteilt werden.

Anhang

Siehe auch: Hirntoddiagnostik#Null-Linien-EEG - D/A

Anmerkungen

  1. In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).
  2. In den einzelnen Schlafphasen sind unterschiedliche Muster des EEG´s erkennbar: Thetawellen (4 bis 7 Hz), Deltawellen (0,1 bis 4 Hz).

Einzelnachweise