Recht

Aus Organspende-Wiki
Version vom 28. August 2017, 20:48 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Wer vom Arzt nicht auf die Warteliste bei ET gesetzt wird oder von dieser Liste wieder heruntergenommen wird, besitzt kein Recht, dagegen zu klagen. Dies …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wer vom Arzt nicht auf die Warteliste bei ET gesetzt wird oder von dieser Liste wieder heruntergenommen wird, besitzt kein Recht, dagegen zu klagen. Dies entschied das BVG im Sommer 2016.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise