Organspendeausweis
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Der üblich OSA bietet 5 Möglichkeiten zur Auswahl an. Man muss nur Ankreuzen:
- JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem
Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
- JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
- JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
- NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
- Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:
Die Entscheidung wird durch Datum und Unterschrift bestätigt.
Der OSA unterliegt keiner Gültigkeitesdauer und muss daher auch nicht nach Ablauf einer Frist erneuert werden.
Hat man sich jedoch inzwischen anders entschieden, so braucht man nur den alten OSA vernichten und einen neuen ausfüllen.
OSA gibt es in den verschiedenen Sprachen zum Herunterladen:
Im Jahr 1996 hatten noch nicht einmal 4% der Organspender ihre Entscheidung auf einem OSA festgehalten.[1]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Gisela Klinkhammer: Wann ist der Mensch tot? In: Deutsches Ärzteblatt 94, A-564 (7.3.1997) In: http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=5389 Zugriff am 12.12.2016.