Hinterbliebene

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Begriffsbestimmung

Hinterbliebene sind im deutschen Sprachraum im engen Sinne Lebenspartner von Verstorbenen (Siehe: SGB VI. In der üblichen Verwendung der deutschen Sprache sind es darüber hinaus eng mit dem Verstorbenen verwandte (§ 1589 BGB) oder verschwägerte (§ 1590 BGB) Personen. - Immer handelt es sich um Personen, die in enger Beziehung zu einem Verstorbenen gestanden haben. Der Begriff der Hinterbliebenenrente bringt dies deutlich zum Ausdruck.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise