Organhandel

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Grundsätzliches

  • Organhandel wird weltweit geächtet.[Anm. 1]
  • Organhandel erfolgt meist in dem Land, in dem die Organe entnommen werden. Der Grund ist die Ischämiezeit (Herz 5 h, Lunge 8 h, Pankreas 10 h, Leber 12 h, Niere 24 h).
  • In Deutschland wird mit dem TPG seit 1997 der Organhandel mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.
    • Dies trifft auch zu, wenn die TX im Ausland durchgeführt wurde.
    • Bereits der Versuch von Organhandel ist strafbar.
  • In § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist die Rede von Menschenhandel zum Zwecke der rechtswidrigen Organentnahme. Dieser wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.

Ächtung des Organhandels

Bemühung der Bekämpfung

1991: WHO

Die WHO verurteilt in der Resolution 44.25 zur Organtransplantation vom 13.05.1991 u.a. den Organhandel.[1]

1993: EU

Das Europa-Parlament forderte ein Verbot des Organhandels.[2]

1997: TPG (D)

In Deutschland steht Organhandel seit der Verabschiedung des TPG im Jahre 1997 unter Strafe. Selbst der Versuch ist strafbar.

§ 1 Abs.2 TPG

Es gilt ferner für das Verbot des Handels mit menschlichen Organen oder Geweben.

§ 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels

(1) Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben. Satz 1 gilt nicht für

  1. die Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen, insbesondere für die Entnahme, die Konservierung, die weitere Aufbereitung einschließlich der Maßnahmen zum Infektionsschutz, die Aufbewahrung und die Beförderung der Organe oder Gewebe, sowie
  2. Arzneimittel, die aus oder unter Verwendung von Organen oder Geweben hergestellt sind und den Vorschriften über die Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetzes, auch in Verbindung mit § 37 des Arzneimittelgesetzes, oder der Registrierung nach § 38 oder § 39a des Arzneimittelgesetzes unterliegen oder durch Rechtsverordnung nach § 36 des Arzneimittelgesetzes von der Zulassung oder nach § 39 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes von der Registrierung freigestellt sind, oder Wirkstoffe im Sinne des § 4 Abs. 19 des Arzneimittelgesetzes, die aus oder unter Verwendung von Zellen hergestellt sind.

  (2) Ebenso ist verboten, Organe oder Gewebe, die nach Absatz 1 Satz 1 Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen.

§ 18 Organ- und Gewebehandel

(1) Wer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ oder Gewebe Handel treibt oder entgegen § 17 Abs. 2 ein Organ oder Gewebe entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Das Gericht kann bei Organ- oder Gewebespendern, deren Organe oder Gewebe Gegenstand verbotenen Handeltreibens waren, und bei Organ- oder Gewebeempfängern von einer Bestrafung nach Absatz 1 absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs).

1998: BÄK und Weltärztebund

Im Jahre 1998 forderten in Köln der Präsident der BÄK und der Generalsekretär des Weltärztebundes die Ächtung des Organhandels.[3]

2004: WHO

Im Jahre 2004 rief die WHO ihre Mitgliedsstaaten dazu auf, Maßnahmen gegen Transplantationstourismus und Organhandel zu ergreifen.

2008: Istanbul

Im Jahre 2008 trafen sich vom 30.4.-2.5. in Istanbul Vertreter aus 78 Ländern zum "Summit on Transplant Tourism and Organ Trafficking" (Gipfel gegen Transplantationstourismus und Organhandel). Es wurde einstimmig eine Erklärung gegen Organtourismus und Organhandel verabschiedet. Die Vorstände der International Transplantation Society (TTS) und der International Society of Nephrology (ISN) unterzeichneten diese.

Auf diesem Gipfel wurde eine Liste mit Regeln verabschiedet, die für die Organspende und Transplantation in jedem Land gültig sein soll. Dazu gehört u.a. die Forderung nach einer gerechten und transarenten Verteilung der Organe. Orgenhandel und Transplantationstourismus sollen gemeinsam bekämpft werden.

Diese Erklärung wurde von vielen Transplantationsgesellschaften anerkannt und umgesetzt.

2008: Europäisches Parlament

Am 22.04.2008 prach sich das Europäische Parlament gegen Organhandel und Transplantationstourismus aus. Beides müsse verhindert werden.[4]

2008: Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI. sagte vor der Päpstlichen Akademie für das Leben am 7.11.2008 in Rom zum Organhandel: "Die Missbräuche bei Transplantationen und der Organhandel, der häufig unschuldige Menschen wie Kinder betrifft, müssen von der Gemeinschaft der Wissenschaftler und Mediziner sofort und geeint als unannehmbare Praktiken abgelehnt werden. Sie sind daher entschieden als verabscheuungswürdig zu verurteilen."[5]

Beweisführung

Es ist nicht nur damit getan, dass man sich ein Organ irgendwo im Ausland gegen Geld transplantieren lässt, man will damit wieder in der Heimat leben. Doch hier gibt es zwei große Hürden:

  • Geheimhaltung
    Niemand darf erfahren, dass man sich im Ausland ein Organ gekauft hat, denn damit würde es aufgedeckt werden, dass man beim Organhandel mitgemacht hat. Dies würde sofort zu einer Anzeige wegen Organhandel führen.
    Gibt man hingegen an, dass die TX in einem deutschen TXZ erfolgte, und irgend jemand ruft dort deswegen mal nach, würde es auffliegen, dass dort keine TX an einem vorgenommen wurde.
  • Unverwischbare Spuren
    Kam der Verdacht auf Organhandel auf, ist hierfür recht einfach der Beweis zu erbringen: Die meisten Nieren werden als 3. Niere eingesetzt. Diese 3. Niere kann per Ultraschall nachgewiesen werden. - Bei allen anderen Organen kann eine Gewebeprobe entnommen und genetisch untersucht werden. Durch den genetischen Fingerabdruck kann eindeutig nachgewiesen werden, dass dieses Organ ein Fremdorgan ist. Das Corpus delicti trägt somit der Transplantierte lebenslänglich mit sich. Diese spur kann er nie verwischen.
    Gegen diese Untersuchung kann sich niemand wehren, denn nach § 81 StPO dar ("Körperliche Untersuchung des Beschuldigten") stellt es eine Zwangsmaßnahme im Ermittlungsverfahren dar. Diese wird vom Ermittlungsrichter am zuständigen Amtsgericht erlassen.

Wenn die Polizei Kenntnis vom Verdacht eines Organhandels (Straftat) erhält und keine gesicherten Beweise oder kein Geständnis vorliegen, wird die Polizei beim Ermittlungsrichter nach § 81 StPO eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten veranlassen.

Sonstiges

Am 08.02.2017 beendete die Päpstliche Akademie der Wissenschaften eine Tagung unter dem Titel "Organhandel und Transplantationstourismus". Daran nahmen Experten aus über 50 Ländern teil, darunter auch hohe chinesische Regierungsbeamte, was im Vorfeld heftige Kritik hervorgerufen hatte. Jedes Land soll sich darum bemühen, zum Selbstversorger bei Organen zu werden, Transparenz bei Transplantationen zu schaffen, durch Prävention ihre Notwendigkeit zu senken und „auf ethische, regulierte Weise“ ihren Zugang zu verbessern. Menschenhandel zum Zweck des Organhandels soll hingegen weltweit als Verbrechen geahndet werden, heißt es in der Erklärung. In China war es jahrzehntelang üblich, Hingerichteten Organe zu entnehmen. Seit Jahresbeginn 2015 wurde diese Praxis laut Juefu aufgegeben. Kritiker werfen China jedoch vor, heimlich weiter illegal Geschäfte mit Organen zu machen. - Die Thematisierung des Menschen- und Organhandels durch die Päpstliche Akademie der Wissenschaften geht auf eine Initiative von Papst Franziskus zurück. Nach ähnlichen Konferenzen zum Thema Zwangsarbeit, Prostitution und Drogen war es nun das Ziel, das Ausmaß und die Geldflüsse rund um das Phänomen des Organhandels zu untersuchen und ein Netzwerk zu seiner internationalen Eindämmung zu bauen.[6]

Organhandel in der Welt

Allgemeines

Die wirtschaftliche und finanzielle Ungleichheit in der Welt wird im Organhandel auf schreckliche Weise sichtbar: Die Reichen der 1. Welt kaufen sich Organe von den Armen in der 3. Welt. In einigen Ländern schrecken Ärzte selbst nicht vor Mord zurück, um an die begehrten Organe zu gelangen. Sogar Kinder und Jugendliche sind Opfer dieser Morde.

Deutsche kaufen Organe

Am 03.11.1995 berichtete "Das Sonntagsblatt" von Rolf Weber, der sich in Indien eine Niere gekauft hat.[7]

Islamischer Staat (IS)

Ein auf Januar 2015 datiertes Dokument des Islamnischen Staates (IS) kam im Mai 2015 amerikanischen Spezialkräften in die Hände. Darin heißt es: "Das Leben und die Organe des Ungläubigen müssen nicht respektiert werden und dürfen straffrei genommen werden."[8] Damit erklärt der IS alle Nichtmuslime zum Freiwild für Organräuber und Organhändler.
Der irakische UN-Botschafter Mohammed Ali al-Hakim berichtete in New York vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dass Extremisten Ärzte getötet hätten, die bei diesen Organentnahmen nicht mitgemacht haben. Die irakische Regierung will Massengräbern entdeckt haben, bei deren Leichen Organe entnommen wurden. Der Botschafter sagte hierzu: "Das ist eine andere Form der Finanzierung."[9]

In einem auf den 29.1.2015 datierten Dokument des IS soll geregelt worden sein, wie man im IS mit Sklavinnen umzugehen hat. Abtreibung sei darin verboten, Vergewaltigung hingegen erlaubt, aber nicht von Mutter und Tochter zugleich. Ob dieses Dokument die Antwort auf den offenen Brief von 1200 namhaften islamischen Gelehrten vom September 2014 ist, bleibt offen. Darin stellten sie klar: "Die Wiedereinführung von Sklaverei ist im Islam verboten."[10]

Anhang

http://www.faz.net/aktuell/wissen/organtransplantation-verschlungene-wege-zum-rettenden-organ-11954290.html

Quellen

Anmerkungen

  1. Nur in einigen islamischen Staaten ist der Organhandel erlaubt.

Einzelnachweise

  1. Andreas Bertels. Der Hirntod des Menschen – medizinischeund ethische Aspekte. (med. Diss.) Düsseldorf 2002, 21. Nach: https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-2402/402.pdf Zugriff am 30.04.2019.
  2. http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=90533 Zugriff am 1.3.2014.
  3. http://www.aerzteblatt.de/pdf/95/13/a719.pdf Zugriff am 1.3.2014.
  4. https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+IM-PRESS+20080418IPR27078+0+DOC+XML+V0//DE Zugriff am 08.04.2020.
  5. http://stjosef.at/dokumente/organspende_b16.htm Zugriff am 1.3.2014.
  6. https://www.die-tagespost.de/politik/pl/Vatikan-Organhandel-ist-Verbrechen;art315,176165 Zugriff am 12.07.2019.
  7. Rainer Jung: Seine Nierenkrankheit trieb Rolf Weber zur Verzweiflung. In Deutschland fand er kein Spenderorgan - deshalb flog er nach Indien. In: Das Sonntagsblatt (03.11.1995) Nach: https://web.archive.org/web/20070601001055/http://www.sonntagsblatt.de/1995/ds-44/org.htm Zugriff am 28.08.2020.
  8. http://www.faz.net/aktuell/politik/kampf-gegen-den-terror/islamische-extremisten-organhandel-vorwuerfe-gegen-is-13984006.html Zugriff am 29.2.2016.
  9. http://web.de/magazine/politik/Kampf-Islamischer-Staat-IS/sogenannte-islamische-staat-erlaubt-offenbar-organ-handel-31232468 Zugriff am 29.2.2016.
  10. http://www.welt.de/politik/ausland/article150423007/IS-stellt-Regeln-fuer-Missbrauch-von-Sklavinnen-auf.html Zugriff am 29.2.2016.
    Professor Abdel Fattah Alawari, Direktor der Fakultät für islamische Theologie an der Al-Azhar-Universität, einer der höchsten Autoritäten der islamischen Welt mit Sitz in Kairo, hält die Fatwa für einen weiteren Beleg für den Missbrauch der islamischen Tradition. Absichtlich würde der IS Verse des Koran für seine Zwecke falsch interpretieren: "Der Islam predigt die Freilassung von Sklaven – und nicht die Versklavung von Menschen."