Rainer Beckmann: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat2|Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.<ref>Prof. Dr. Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Nach: Nobert Knobloch: Organ-Entnahme ist Mord. In: MMnews (28.09.2013) Nach: http://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord Zugriff am 1.5.2017.</ref>}} | {{Zitat2|Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.<ref>Prof. Dr. Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Nach: Nobert Knobloch: Organ-Entnahme ist Mord. In: MMnews (28.09.2013) Nach: http://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord Zugriff am 1.5.2017.</ref>}} | ||
Wenn der lebendige Leib das Vorhandensein der Seele anzeigt, wie viel Leib muss tot sein, damit die Seele den Leib verlässt? | Wenn der lebendige Leib das Vorhandensein der Seele anzeigt, wie viel Leib muss tot sein, damit die Seele den Leib verlässt? | ||
=== Der „Hirntod“ – die unsicherste Diagnose der Welt (2011) === | |||
2011 veröffentlichte Rainer Beckmann in ZfL 4/2011 den Artikel "Der 'Hirntod' – die unsicherste Diagnose der Welt".<ref>Rainer Beckmann: Der "Hirntod" – die unsicherste Diagnose der Welt. In: ZfL 4/2011, 122-124. Nach: https://zfl-online.de/media/zfl_2011_4_109-140.pdf Zugriff am 09.09.2019.</ref> Darin heißt es: | |||
{{Zitat2|Denn Information ist in Zusammenhang mit der Organspende Mangelware. (123)}} | |||
Das Internet ist voll mit Informationen über Organspende, leider oft voller [[Halb- und Unwahrheit]]en. | |||
{{Zitat2|Das gilt vor allem für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die praktisch ein Monopol im Bereich der Information zur Organspende besitzen. (123)}} | |||
Nach § 2 [[TPG]] hat die [[BZgA]] einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären".<br> | |||
Daneben gibt es entsprechende Fachbücher und seit 2014 diese Internetseite. | |||
{{Zitat2|Seit Jahrzehnten proklamieren beide Organisationen die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen als unanfechtbare naturwissenschaftliche Basis der Transplantationsmedizin. (123)}} | |||
Seit 1997 ist in Deutschland nach § 3 [[TPG}} der Hirntod als der Tod des Menschen gesetzlich definiert. | |||
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Siehe: [[Zweifel am Hirntod]] | |||
{{Zitat2|Wenn sich der „Herztod“ durch die Entdeckung der Reanima-tionstechniken als unsicheres Todeskriterium erwiesen hat – wie die Hirntod-Befürworter durchaus zu Recht anführen –, dann ist auch der „Hirntod“ kein „sicheres“ Todeszeichen. (123)}} | |||
Dies ist keine schlüssige Begründung. | |||
{{Zitat2|Durch Herz-Lungen-Wiederbelebung (Beatmung und Herzdruckmassage) oder etwa die Gabe von Adrenalin kann der Herzschlag wieder in Gang gebracht werden. (123)}} | |||
Die Herz-Lungen-Maschine gibt es nur im OP-Saal und auf Intensivstationen. - Hirntote benötigen nur eine [[künstliche Beatmung]], da ihr Herz selbständig schlägt. | |||
{{Zitat2| Insbesondere kann die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, dadurch ersetzt werden, dass eine Beatmungsmaschine die Lunge mit Luft füllt. Der Gasaustausch und der Weitertransport des Sauerstoffs im Blut erfolgt dann auf natürlichem Weg. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt also kein „endgültiger, nicht behebbarer“ Funktionsausfall der „Gesamtfunktion“ des Gehirns vor. Damit aber ist die Definition des „Ganzhirntodes“ nicht mehr erfüllt. (123)}} | |||
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Siehe: [[Alan Shewmon]] und [[Irreversibilität]] | |||
{{Zitat2|Der „Hirntod“ ist nicht die sicherste, sondern die unsicherste Diagnose der Welt, weil sie nicht das nachweist, was sie zu beweisen vorgibt, nämlich den Tod des Menschen. (124)}} | |||
Siehe: [[gemeinsame Erklärungen]] | |||
{{Zitat2|Vielleicht lässt sich mit Transparenz sogar mehr Spendebereitschaft wecken, als mit dem Beharren auf einer in sich unstimmigen Todeskonstruktion. (124)}} | |||
Mit "Informationen", wie sie der Autor liefert, lässt sich kaum eine größere Spendenbereitschaft erzielen, mit sachlich korrekten und umfassenden Informationen hingegen sehr wohl. | |||
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Version vom 5. September 2019, 06:00 Uhr
Schriften
Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.[1] |
Wenn der lebendige Leib das Vorhandensein der Seele anzeigt, wie viel Leib muss tot sein, damit die Seele den Leib verlässt?
Der „Hirntod“ – die unsicherste Diagnose der Welt (2011)
2011 veröffentlichte Rainer Beckmann in ZfL 4/2011 den Artikel "Der 'Hirntod' – die unsicherste Diagnose der Welt".[2] Darin heißt es:
Denn Information ist in Zusammenhang mit der Organspende Mangelware. (123) |
Das Internet ist voll mit Informationen über Organspende, leider oft voller Halb- und Unwahrheiten.
Das gilt vor allem für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die praktisch ein Monopol im Bereich der Information zur Organspende besitzen. (123) |
Nach § 2 TPG hat die BZgA einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären".
Daneben gibt es entsprechende Fachbücher und seit 2014 diese Internetseite.
Seit Jahrzehnten proklamieren beide Organisationen die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen als unanfechtbare naturwissenschaftliche Basis der Transplantationsmedizin. (123) |
Seit 1997 ist in Deutschland nach § 3 [[TPG}} der Hirntod als der Tod des Menschen gesetzlich definiert.
Schon seit geraumer Zeit mehren sich aber auf inter-nationaler Ebene die Stimmen, die an der Validität des Hirntod-Kriteriums Zweifel hegen. (123) |
Siehe: Zweifel am Hirntod
Wenn sich der „Herztod“ durch die Entdeckung der Reanima-tionstechniken als unsicheres Todeskriterium erwiesen hat – wie die Hirntod-Befürworter durchaus zu Recht anführen –, dann ist auch der „Hirntod“ kein „sicheres“ Todeszeichen. (123) |
Dies ist keine schlüssige Begründung.
Durch Herz-Lungen-Wiederbelebung (Beatmung und Herzdruckmassage) oder etwa die Gabe von Adrenalin kann der Herzschlag wieder in Gang gebracht werden. (123) |
Die Herz-Lungen-Maschine gibt es nur im OP-Saal und auf Intensivstationen. - Hirntote benötigen nur eine künstliche Beatmung, da ihr Herz selbständig schlägt.
Insbesondere kann die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, dadurch ersetzt werden, dass eine Beatmungsmaschine die Lunge mit Luft füllt. Der Gasaustausch und der Weitertransport des Sauerstoffs im Blut erfolgt dann auf natürlichem Weg. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt also kein „endgültiger, nicht behebbarer“ Funktionsausfall der „Gesamtfunktion“ des Gehirns vor. Damit aber ist die Definition des „Ganzhirntodes“ nicht mehr erfüllt. (123) |
Dass die Atmung maschinell unterstützt wird, ist hier genauso unbeachtlich, wie die Aufrechter-haltung des Blutkreislaufs durch ein Kunstherz. Aus den gleichen Gründen, aus denen der Herztod als unsicher qualifiziert wurde, ist deshalb auch der „Hirntod“ kein sicheres, sondern allenfalls ein unsicheres Todeszeichen. (124) |
Das gilt auch dann, wenn die Aussendung des Atem-impulses nie mehr vom Stammhirn ausgehen kann, weil dieses endgültig funktionsunfähig geworden ist. (123) |
Das Gehirn steuert weitaus mehr, als nur die Eigenatmung. Es steuert auch die Homöostase, die durch den Hirntod ausgefallen ist. Zudem ist das Gehirn für unser Bewusstsein zuständig und enthält die Datenbank unseres Liebens.
Ein hirntoter Mensch wird vermutlich nie mehr etwas denken, fühlen oder sagen können. (124) |
Siehe: Alan Shewmon und Irreversibilität
Der „Hirntod“ ist nicht die sicherste, sondern die unsicherste Diagnose der Welt, weil sie nicht das nachweist, was sie zu beweisen vorgibt, nämlich den Tod des Menschen. (124) |
Siehe: gemeinsame Erklärungen
Vielleicht lässt sich mit Transparenz sogar mehr Spendebereitschaft wecken, als mit dem Beharren auf einer in sich unstimmigen Todeskonstruktion. (124) |
Mit "Informationen", wie sie der Autor liefert, lässt sich kaum eine größere Spendenbereitschaft erzielen, mit sachlich korrekten und umfassenden Informationen hingegen sehr wohl.
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Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Prof. Dr. Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Nach: Nobert Knobloch: Organ-Entnahme ist Mord. In: MMnews (28.09.2013) Nach: http://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord Zugriff am 1.5.2017.
- ↑ Rainer Beckmann: Der "Hirntod" – die unsicherste Diagnose der Welt. In: ZfL 4/2011, 122-124. Nach: https://zfl-online.de/media/zfl_2011_4_109-140.pdf Zugriff am 09.09.2019.