Rainer Beckmann

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Rainer Beckmann (* 1961) ist Richter am Amtsgericht Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg sowie Dozent an der Palliativakademie Würzburg. Der Stellvertretende Vorsitzende der »Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V.« und Chefredakteur der »Zeitschrift für Lebensrecht« gehörte als Sachverständiger den beiden bioethischen Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags »Recht und Ethik der modernen Medizin« (2000-2002) und »Ethik und Recht der modernen Medizin« (2003-2005) an. Rainer Beckmann ist verheiratet und Vater von vier Kindern.[1]


Schriften

Die Genehmigungstätigkeit des Bundesgesundheitsministeriums zu Tod und „Hirntod" (20.10.2024)

Am 20.10.2024 veröffentlichte Rainer Beckmann in GesR den Artikel "Die Genehmigungstätigkeit des Bundesgesundheitsministeriums zu Tod und 'Hirntod'".[2]

Das Gesundheitsministerıum hat in der Beantwortung von Schriftlichen Fragen eines Bundestagsabgeordneten betont, dass es keine medizinisch-fachliche Prüfung der Richtlinien vornehme.(630)

Für eine medizinisch-fachliche Prüfung der Richtlinie fehlt dem BMG die medizinische Expertise.

Nur eine solche verlangt auch das Gesetz: Die medizinisch-fachlichen Vorgaben der Rıchtlinie müssen eine Begründung enthalten und den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft nachvollziehbar darlegen (§ 16 Abs. 2 5.2 TPG).(630)

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Durch diese Ergänzung der „Kriterien des Hirntodes“ von 1997 kam es zur Einführung von zwei sehr unterschiedliche Arten von „Hirntod“, was ın der Rechtswissenschaft bislang praktisch unbemerkt geblieben ist.(630)

Siehe: 10 Axiome - Es gibt einen Tod, aber verschiedene Weg, diesen festzustellen.

Beide Situationen schließen sıch gegenseitig aus.(631)

Das ist bei der Todesfeststellung üblich: Ein verwester Leichnam muss keine körperlichen Verletzungen aufweisen. Eine mit dem Leben unvereinbare Verletzung weist keine Spuren von Verwesung auf, zunächst auch keine Totenflecken und keine Totenstarre. Dennoch ist damit der Tod des Menschen festgestellt.

Es gelte „wie bisher“, dass der Tod des Menschen naturwissenschaftlich-medizinisch durch den Nachweis des „ırreversiblen Hirnfunktionsausfalls“ festgestellt werde.” Dass es sich hierbei um eine begründungslose Behauptung handelt, wird ignoriert.(631)

Im HTK und der HTD stecken nachweislich seit 1960 jahrzehntelange weltweit medizinische Erfahrung. Daher müssen sie im Einzelnen nicht begründet werden. 1960 war der Jurist noch gar nicht geboren.

Die These, der Tod des Menschen konne durch den „Hirntod“/„irreversiblen Hırnfunktionsausfall“ festgestellt werden, wäre nur dann nachvollziehbar, wenn in der Richtlinie der Zusammenhang zwischen dem „Hirntod“ als angeblichem Todeskriterium und einer überzeugenden Definition von „Tod des Menschen“ plausibel dargestellt wurde.(631)

Siehe: gemeinsame Erklärungen

In der Richtlinie wird auch die Doppeldeutigkeit des „Hirntodes“ im Sinne der Richtlinie von 1998 übernommen. Wie ausgeführt, betreffen „Hirntod 1“ und „Hırntod 2“ Situationen, die sich funktionell fundamental unterscheiden.(631)

Das ist bei der Todesfeststellung üblich: Ein verwester Leichnam muss keine körperlichen Verletzungen aufweisen. Eine mit dem Leben unvereinbare Verletzung weist keine Spuren von Verwesung auf, zunächst auch keine Totenflecken und keine Totenstarre. Dennoch ist damit der Tod des Menschen festgestellt.

Komme es zu einem „Zweifelsfall“, müsse der zerebrale Zirkulatıonsstillstand nachgewiesen werden. Auch die Maßstäbe, nach denen ein „Zweifelsfall“ bestimmt werden könnte, bleiben im Dunkeln. Damit wırd es dem Anwender überlassen, wann er persönlich meint, hinreichende Zweifel zu haben, um eine apparative Zusatzuntersuchung zur Messung der Durchblutung des Gehirns einsetzen zu müssen.(632)

Diese Entscheidungsbefugnis sollte der Expertise der untersuchenden Ärzte bleiben und nicht an Juristen abgegeben werden, denen diese Expertise fehlt.

Ob reversible Zustände mithilfe dieser unpräzisen Regelung sicher ausgeschlossen werden können, erscheint zweifelhaft.(632)

Ein Mensch ist keine Straßenampel, bei der es klare Zustände gibt: Rot, Gelb, Grün, Blinklicht und ausgefallen bzw. abgeschaltet. Daher können alle auftretbaren Möglichkeiten schwerlich in eine handbare Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes gepackt werden, wie Bremen (2014) aufzeigt. Daher werden an die untersuchenden Ärzte hohe fachliche Anforderungen gestellt, die dem Juristen fehlen.

Es bleibt daher unklar, in welcher Beziehung dıe festzustellenden Ausfallerscheinungen (Koma, Hirnstamm-Arellexie und Apnoe) zum Ausfall der „Gesamtfunktion“ des Gehirns stehen. Auch das Bundesgesundheitsministerium kann oder will trotz mehrerer Schriftlicher Fragen eines Abgeordneten keine Angaben zur Bedeutung des Begriffs „Gesamtfunktion“ machen.(632)

In der Antwort dieser Frage steckt nachweislich seit 1960 jahrzehntelange weltweit medizinische Erfahrung. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden. 1960 war der Jurist noch gar nicht geboren. - Es zeigt sich auch, dass der Jurist mit einem (Bundestags-?)Abgeordneten gegen das HTK kämpft.

Zumindest wäre die Einwilligung eines Vertreters des Patienten erforderlich (§ 630d Abs. 1 5.2 BGB).(632)

Für die Feststellung des Todes - auch des Hirntodes - ist keine Einwilligung erforderlich. Es ist hingegen in den Bestattungsgesetzen verankerte gesetzliche Pflicht des Arztes, den Tod des Menschen festzustellen.

Weshalb genau diese Wartefristen die Irreversibilität der Ausfallerscheinungen sicherstellen können, wird nıcht begründet.(632)

Im HTK und der HTD stecken nachweislich seit 1960 jahrzehntelange weltweit medizinische Erfahrung. Daher müssen sie im Einzelnen nicht begründet werden. 1960 war der Jurist noch gar nicht geboren.

Die apparativen Zusatzuntersuchungen, die statt der zweıten klinischen Untersuchung ebenfalls als „Irreversibilıtatsnachweis“ anerkannt sind, stehen in keiner direkten Korrelation zu den klinischen Ausfallsymptomen.(632f)

Im HTK und der HTD stecken nachweislich seit 1960 jahrzehntelange weltweit medizinische Erfahrung. Daher müssen sie im Einzelnen nicht begründet werden. 1960 war der Jurist noch gar nicht geboren.

Hierdurch wird die Zeit, ın der eın Funktionsausfall beobachtet wırd, massiv abgekürzt. Es fehlt eine Begründung, weshalb dıeses Vorgehen eıner zweiten klinischen Untersuchung nach längerer Wartezeit ebenburtig seın soll.(633)

Im HTK und der HTD stecken nachweislich seit 1960 jahrzehntelange weltweit medizinische Erfahrung. Daher müssen sie im Einzelnen nicht begründet werden. 1960 war der Jurist noch gar nicht geboren.

Das ıst unzutreffend. An keiner Stelle der Richtlinie wırd zur Begründung einzelner Regelungen auf wissenschaftliche Studien, Fachartikel o.Ä. als Quelle hingewiesen.(633)

Dies erweckt den Eindruck, dass der Jurist nicht alle 167 Bücher und Artikel der Richtlinie aus dem Jahr 2015 gelesen hat.

Eine „wissenschaftliche Auseinandersetzung“ ware nur dann gegeben, wenn in der angegebenen Literatur die o.g. Problempunkte diskutiert und die Festlegungen der Richtlinie mit überzeugenden Argumenten verteidigt wurden. Solche Arbeiten enthält das Literaturverzeichnis aber nicht.(633)

Es ist nicht davon auszugehen, dass der Jurist alle 167 Schriften vollständig gelesen hat, um diese Aussage machen zu können. So sind in einigen Hochschulschriften, die das HTK verteidigen, auch die Argumente und Positionen der Kritiker genannt. Der Jurist schreibt selbst dazu: "Das ıst unzumutbar". Daher ist diese Aussage des Juristen eine unbewiesene Behauptung.

Die Richtlinie enthält zu den genannten Problemen keine nachvollziehbaren Argumente und setzt sich nicht mit der kritischen Literatur zum „Hırntod“-Konzept!” auseinander.(633)

Die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes ist eine Handlungsanweisung, wie der Hirntod festzustellen ist. Sie ist keine Begründung für das HTK. Daher heißt sie "Richtlinie". - In Gesetzestexten wird auch nicht begründet, warum es so formuliert wurde und welche Geschichte der Text hat.

Die Selbstqualifikatıon als 'antizipıertes Sachverständigengutachten' ist nicht gerechtfertigt.(633)

Siehe: Behauptung

Im Prüfungsvermerk des Ministeriums ıst ferner von einer „Präzisierung der Regeln zur Durchführung des Apnoe-Tests“ die Rede. Das ist insoweit zutreffend, als das Vorgehen zur Sauerstoffanreicherung des Blutes vor Beginn des Apnoe-Tests („Präoxygenierung“) in der Richtlinie von 2015 deutlich genauder beschrieben wird als in der Richtlinie von 1998.(633)

Damit stimmt doch die Aussage des BMG.

Die Korrektur beı den Möglichkeiten zur Ersetzung des Apnoe-Tests hätte für das Gesundheitsministerium Anlass sein müssen, auch andere Regelungen auf einen möglichen Korrekturbedarf zu uberprüfen.(633)

Wer sagt denn, dass das BMG dies nicht überprüft hat?

Der Apnoe-Test wırd im Rahmen der Richtlinie insgesamt falsch bewertet. Die vom Hirnstanım wahrgenommene Funktion „Regelung der Luftzufuhr in die Lunge“ wırd bei „Hirntod“-Patienten durch den Einsatz eines Beatmungsgeräts ausgeglıchen. Deshalb kann der Apnoe-Test keinen „nicht behebbaren“ Funktionsverlust des Gehirns 1.8.v. §3 Abs.2 Nr. 2 TPG anzeıgen.(633)

Die künstliche Beatmung ersetzt die ausgefallene Spontanatmung, sie behebt sie nicht. - Zum Apnoe-Test wird der Patient vom Beatmungsgerät getrennt, bis 60 mmHG CO2 erreicht oder überschritten ist.

Das „Hirntod“-Konzept ıst in sıch wıderspruchlich. Es erfordert u.a. einen nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Hirnstamms, setzt aber gleichzeitig voraus, dass der Funktionsverlust des Atemzentrums, das sıch ım Hirnstamm befindet, durch die Bealmung der Patienten bereits behoben worden ist.(633f)

Die künstliche Beatmung ersetzt die ausgefallene Spontanatmung, sie behebt sie nicht.

Das Ministerium ist damit seiner Prüfungspflicht erneut nicht gerecht geworden, obwohl gerade beim Abschnitt „Regeln zur Feststellung des Todes“ der Verstoß gegen die gesetzliche Begründungspflicht besonders offensichtlich ist.(634)

Siehe: Behauptung

Nachvollziehbar ist diese Änderung nicht. Gründe, weshalb nur noch eine „hinreichende“ Oxygenierung verlangt wird, werden nicht angegeben.(634)

Es handelt sich um eine Richtlinie, nicht um eine Begründung oder Erklärung für Veränderungen.

Gibt es hierfür keine geeigneten Kennziffern? Nach welchen Kriterien sollen die Untersucher entscheiden? Unbrauchbar ıst ınsbesondere der Hınweıs, dass die Gabe von 100 Prozent Sauerstoff bei Neugeborenen zu eıner Hemmung des Atemantriebs führen könne. Das wurde eın Absehen von einer derartigen Oxygenierung beı Neugeborenen rechtfertigen, eignet sich aber nicht als Argument für eine generelle Änderung des Vorgehens beim Apnoe-Test auch für Kinder und Erwachsene.(634)

Ein Mensch ist keine Straßenampel, bei der es klare Zustände gibt: Rot, Gelb, Grün, Blinklicht und ausgefallen bzw. abgeschaltet. Daher können alle auftretbaren Möglichkeiten schwerlich in eine handbare Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes gepackt werden, wie Bremen (2014) aufzeigt. Daher werden an die untersuchenden Ärzte hohe fachliche Anforderungen gestellt, die dem Juristen fehlen.

Eine Begründung hierfür nennt die Bundesärztekammer nicht. Die Änderung wird im hinteren Teil der Richtlinie im Abschnitt „Redaktionelle Anpassungen“ zu Unrecht als Präzisıerung bzw. Klarstellung bezeichnet.(634)

Es handelt sich um eine Richtlinie, nicht um eine Begründung oder Erklärung für Veränderungen.

Deshalb stellt sich auch die Frage, ob die Bundesärztekammer weiterhin Ersteller der Richtlinien gem. $ 16 Abs. 15.1 Nr. 1 TPG bleiben kann.(635)

Siehe: Behauptung

Es erweckt den Eindruck, dass der Jurist mit den 5 Artikeln in den Jahren 2023 und 2024 auf eine vorzeitige Zwangsberentung anlegt.

Realistische Intuition und virtueller Tod (2024)

Rainer Beckmann veröffentlichte in der intensiv 2024 32 71-75 den Artikel "Realistische Intuition und virtueller Tod: das Hirntod-konzept auf dem Prüfstand".[3] Darin heißt es:

Ein Patient mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall (IHA) wırd ın der Pflege „nicht als Leichnam wahrgenommen. Die phanomenale Wahrnehmbarkeıt gleicht eher eınem schlafenden oder komatösen Patienten“.(71)

Siehe: Phänomenebene

Der außere Anschein könne trügen Von den Pflegenden wırd im Ergebnis verlangt, nıcht der eigenen Wahrnehmung zu vertrauen.(72)

Siehe: Pierre Mollaret

Zuletzt wurde ım Juli 2022 die „Fünfte Fortschreibung“ veröffentlicht. in der aktuellen Richtlinie außert sıch die BAK allerdıngs nıcht zu dem Todesverstandnis, das dem IHA als sıcheres Todeszeichen zugrunde lıegen soll.(72)

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Tatsächlich ıst jedoch an einem Patienten mıt IHA auf der Intensivstation keinerlei Desintegration festzustellen.(73)

Siehe: Homöostase

Die erhaltenen Funktionen reıchen von einzelnen Reflexen und motorischen Automatismen bıs hın zu komplexen systemischen Abläufen (Sauerstoffverbrauch, Verdauung, Ausscheidung, Immunabwehr, Schwangerschaft u.a.) (» Tab. 3).(73)

Siehe: Leben der Hirntote

Wirkliche Leichen bewegen sıch nıcht, haben keınen Puls und können Nährstoffe weder aufnehmen noch verwerten oder ausscheiden.(73)

Siehe: Leben der Hirntoten

Die ım Rahmen des Hırntodkonzepts aufgestellte Behauptung, Patienten mit IHA befan-

den sıch ın eınem Stadıum der „Desintegration“, ıst offensıchtlich unrichtig.(73)

Siehe: Hirntodkonzept

Schon dıe Annahme, es handle sıch beim IHA um eın „ınneres“ und deshalb äußerlich nıcht wahrnehmbares Todeszeichen, ıst nıcht überzeugend. Jedes Todeszeichen muss das ıhm zugrunde liegende Verständnis von Tod auch tat sächlich anzeigen.(74)

Siehe: Behauptung

Alle Veränderungen, dıe bei einer von Desintegration geprägten Todesdefinition auftreten mussten, finden bei Patienten mıt IHA nıcht statt: Es kommt weder zu eınem vollständigen Funktionsverlust noch zu Strukturveränderungen, zunehmendem Zerfall oder Verwesung.(74)

Siehe: Phänomenebene

Aber ım Zustand des IHA musste auch eine Desintegration des Organısmus festgestellt werden konnen, was gerade nıcht der Fall ıst.(74)

Siehe: Autolyse

Der „Hırntod* ıst daher keın wirklicher, sondern nur eın „virtueller Tod“.(74)

Siehe: Hirntodkonzept

Besonders anschaulıch ist das Fehlen der Desintegration bei Schwangeren mıt Hirntod-Syndrom. In der Unıversitätsklinik ın Würzburg wurde 2018 eıne Schwangere 20 Wochen nach der Diagnose des IHA von eımem gesunden Mädchen entbunden 145 Tage lang wurde sıe wie jede andere Patientin auf der Intensivstation gepflegt. International sınd mehr als 30 Falle dokumentiert, bei denen nach der Feststellung des IHA dıe Schwangerschaft fortgeführt wurde. Regelmaßıg muss dıe Entbindung ın dıesen Fällen durch Kaiserschnitt erfolgen. Im Würzburger Fall kam es zu eıner Spontangeburt. Gerade eıne länger dauernde Schwangerschaft zeigt, dass „von allen Organsystemen, mit Ausnahme des Gehirns, substanzıelle Integrationsleistungen erbracht“ werden.(74)

Siehe: schwangere Hirntote

Das Amtsgericht Würzburg hat daher dıe Betroffene nıcht als Leiche angesehen und zur Wahrnehmung ıhrer rechtlichen Interessen eın Betreuungsverfahren eingeleitet.(74)

Siehe: bayerische Anordnung

Das Todesverständnis „Desintegration“ (» Tab. 2) wırd durch den IHA jedoch nicht glaubwürdig belegt, weil eine „hirntote* Schwangere offensichtlich eınen ıntegrierten Organısmus darstellt, der ın der Lage ıst, über Wochen und Monate eın Kınd auszutragen und zu gebären.(74)

Siehe: schwangere Hirntote

Solange eın Funktionsersatz möglich ıst, muss er als lebenserhaltend bewertet werden - bei schwerst hırngeschädigten genauso wıe bei anderen Intensıvpatienten.(74)

Hirntote sind keine "

Siehe: intermediäres Leben

Es wäre willkürlich, von dieser Sıchtweise nur selektıv ın Zusammenhang mıt dem IHA abzuweichen.(74)

Siehe: Hirntodkonzept

Die Intuition vieler Pflegekräfte, dass es sıch bei Patientinnen und Patienten mit IHA nıcht um Leichen handelt, entspricht der Realität. Dagegen ıst dıe dem Hirntodkonzept zugrunde lıegende Vorstellung eines „unsichtbaren Todes“ ırreal. Ein Todeszeichen muss das Verständnis von Tod, auf dem es beruht, auch tatsächlich anzeigen. Wenn der Tod ın der Desintegration des Organismus als Ganzen bestehen soll, zeigt ıhn der „Hırntod“ nicht an, Der IHA ist kein (sıcheres) Todeszeichen.(75)

Siehe: Phänomenebene

Rechtsexperte: "Die Probleme ..." (24.07.2024)

Am 24.07.2024 erschien in EPOCH TIMES unter dem Titel "Rechtsexperte: 'Die Probleme, die mit dem Hirntodkonzept verbunden sind, werden verschwiegen'"[4] ein Interview mit Rainer Beckmann. Darin heißt es:

Menschen mit dem sogenannten Hirntodsyndrom sind nicht wirklich tot.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht objektiv und ergebnisoffen über den Zustand Hirntod und seine Problematik aufgeklärt.

Siehe: Aufklärung, BZgA, Krankenkassen

{{Zitat2|Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung ist gar nicht in der Lage, entsprechend aufgeklärt zu werden.]] Siehe: Behauptung

In den Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird ohne weitere Begründung vom Hirntodkonzept ausgegangen. Alles, was gegen dieses Konzept sprechen könnte – und da gibt es viele Einwände –, wird überhaupt nicht erwähnt.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Die Alternative, keine Entscheidung zu treffen, wird den Bürgern genommen.

Nach der Feststellung des Hirntods gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden." Wer nicht "Ja" zur Organspende sagen kann, soll "Nein" sagen. Frage.jpg

Wenn man sich aber entscheiden muss, dann trägt der Staat die Verantwortung dafür, dass alle, die sich entscheiden sollen, auch umfassend informiert sind.

Seit 2013 informieren BZgA und Krankenkassen intensiv und umfassend.

Durch die aktuellen Aufklärungsmaßnahmen werden die Bürgerinnen und Bürger im Sinn des Hirntodkonzepts manipuliert.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Meldungen über falsche Hirntodfälle, die es tatsächlich gibt, sind kein Beweis dafür, dass das Hirntodkonzept richtig ist.

Siehe: lebende Hirntote, Sicherheit

Das Hauptproblem des Hirntods besteht darin, dass es keine Begründung gibt, warum allein schon der Funktionsausfall des Gehirns sicher den Tod des Menschen anzeigen soll.

Siehe: Todesverständnis, [[Hirntodkonzept]

Außerdem werden bei der Hirntoddiagnostik auch Fehler gemacht, wie ein Fall aus Bremerhaven im Jahr 2014 zeigt. Da wurde angeblich bei einer Patientin der Hirntod festgestellt, obwohl bei dem Apnoe-Test [Prüfung der Spontanatmung] der erforderliche Wert von 60 nicht erreicht wurde.

Siehe: Skandale#Bremen (2015)

Aber in ihren Richtlinien gibt es keine Erklärung, warum der Hirntod den Tod des Menschen beweisen soll. Das wird einfach so, ohne weitere Begründung, behauptet. Das widerspricht dem Gesetz, weil es dort ausdrücklich heißt, dass die Richtlinien zu begründen sind und die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft nachvollziehbar dargelegt werden müssen.

Siehe: § 3 TPG

Der irreversible Hirnfunktionsausfall bedeutet vor allem, dass ein Mensch unumkehrbar sein Bewusstsein verloren hat. Aber Bewusstsein ist nicht mit „Leben“ identisch.

Siehe: Bewusstsein, irreversibles Koma, Hirntod

Das Leben des Menschen findet nicht nur im Gehirn statt.

Siehe: Todesverständnis

Ein potenzieller Spender könnte auch sagen: „Solange der Körper noch funktioniert, bin ich nicht vollständig tot und dann möchte ich auch keine Organe spenden.“

Siehe: Sterbeprozess

Aber die körperliche Lebendigkeit der Patienten mit Hirnfunktionsausfall wird von der Bundesärztekammer nicht beachtet.

Siehe: HTD, schwangere Hirntote

Hirntote haben nach wie vor einen lebendigen Organismus wie andere Intensivpatienten auch. Sie können Sauerstoff aufnehmen und Nahrung verwerten. Ihre Wunden heilen, das Immunsystem funktioniert – der gesamte körperliche Funktionsablauf des Organismus ist noch aktiv.

Siehe: Leben der Hirntote

Es gibt kein Gesetz in Deutschland, in dem steht, wann ein Mensch tot ist. Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält in § 3 eine sehr merkwürdige Regelung. Ein Organspender muss tot sein (Abs. 2 S. 1 Nr. 2); und mindestens muss er auch hirntot sein (Abs. 2 Nr. 2). Der Hirntod ist nur eine Mindestvoraussetzung für eine Organentnahme. Wirklich zulässig ist sie nur, wenn auch der Tod eingetreten ist.

Siehe: § 3 TPG

Davon gibt es international mindestens 30 Fälle. In Deutschland war dies zum Beispiel im Jahr 2018 der Fall. Diese schwangere, angeblich tote Frau hat fünf Monate lang ein Kind ausgetragen, das gesund geboren wurde. Es ist geradezu absurd anzunehmen, dass Leichen Kinder gebären können. Schon allein deshalb kann der Hirntod kein sicheres Todeszeichen sein.

Siehe: schwangere Hirntote

Lebenserhaltende Maßnahmen wie Beatmung führen letztlich dazu, dass der natürliche Sterbeprozess angehalten wird wie bei dieser Schwangeren. Nur wenn man die intensivmedizinischen Unterstützungsmaßnahmen einstellt, tritt der Tod ein.

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Wer sich mit dem Thema Organspende beschäftigt, sollte sich unabhängige Informationen beschaffen, und zwar auch solche, die sich kritisch mit dem Hirntod auseinandersetzen. Da gibt es Gruppierungen, wie beispielsweise die Initiative Kritische Aufklärung über Organtransplantation.

Siehe: KAO, Schriften von KAO

Wenn nur eine bestimmte Anzahl von Organen freiwillig zur Verfügung gestellt werden, dann wird man sich damit abfinden müssen. Es gibt keinen Anspruch auf die Organe anderer Menschen.

Siehe: Anspruch auf ein Organ

Es ist eine Illusion anzunehmen, dass der sogenannte Organbedarf jemals vollständig gedeckt werden könnte.

Soll man deswegen TX aufgeben?

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit der Lebendspende wie bei Nieren, die Verwandten entnommen werden, und es gibt Organersatzverfahren.

Siehe: Alternativen

Das Hirntodkonzept wird von praktisch allen Ärzteverbänden propagiert, obwohl es einer kritischen Prüfung nicht standhält.

Siehe: Hirntodkonzept

Wenn manches in Deutschland aus rechtlichen oder ethischen Gründen nicht gemacht wird, kann man trotzdem in ein Land fahren, wo das geht. Es ist schwer, das vollständig zu unterbinden. Die Lösung kann aber keinesfalls darin bestehen, alles, was in anderen Ländern möglich ist, auch hier zu erlauben. Das würde zu einem Wettlauf um die niedrigsten ethischen Standards führen.

Siehe: Doppelmoral

Das unbegründete „Hirntod“-Konzept (03.11.2023)

Am 03.11.2023 veröffentlichte Rainer Beckmann in JZ 21/2023 den Artikel "Das unbegründete „Hirntod“-Konzept".[5] Darin heißt es:

Im Jahr 2018 wurde an der Universitätsklinik Würzburg eine als „hirntot“ diagnostizierte Schwangere über einen Zeitraum von 20 Wochen intensivmedizinisch betreut, bis sie in der 31. Schwangerschaftswoche ein gesundes Mädchen zur Welt brachte. 1 Obwohl in der juristischen Literatur weithin der „Hirntod“ mit dem Tod des Menschen identifiziert oder als sicheres Todeszeichen interpretiert wird, hatte das örtliche Amtsgericht für die Schwangere ein Betreuungsverfahren eingeleitet. In seinem Beschluss ging das Gericht davon aus, dass die Betroffene keine Leiche sei.(947)

Siehe: Bayerische Anordnung

Dies werde unter anderem durch die Fähigkeit belegt, eine Schwangerschaft austragen zu können.(947)

Siehe: schwangere Hirntote

Daher stellt sich die Frage, ob die Einstufung des „Hirntodes“3 bzw. des „irreversiblen Hirnfunk-

tionsausfalls“ (Abk. „IHA“) als sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept) begründet ist.(947)

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Als ein solches Todeszeichen kommen der irreversible Kreislaufstillstand, der „Hirntod“ und ins-

besondere die traditionellen sicheren Todeszeichen – Leichenflecke, Leichenstarre und Verwesung – in Betracht.(947)

Siehe: sichere Todeszeichen

Als ein solches Todeszeichen kommen der irreversible Kreislaufstillstand, der „Hirntod“ und insbesondere die traditionellen sicheren Todeszeichen – Leichenflecke, Leichenstarre und Verwesung – in Betracht.(947)

Siehe: Pierre Mollaret

Siehe: 10 Axiome - Es gibt einen Tod, aber verschieden Möglichkeiten, in festzstellen.

Es liegt auf der Hand, dass beide Situationen nicht gleich sicher den Tod des Menschen anzeigen können. Während es sich beim „IHA 1“ nur um einen auf das Gehirn begrenzten Funktionsausfall und damit allenfalls um einen „Organtod“ handelt, ist beim „IHA 2“ der gesamte Organismus von der Sauerstoffzufuhr abgeschnitten.(948)

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept

Auf Organismusebene ist kein integriertes Zusammenwirken der Organe mehr erkennbar, es liegt vielmehr eine Art „Organismustod“ vor, der den gesamten menschlichen Körper erfasst.(948)

Siehe: intermediäres Leben

Im Grunde verbergen sich hinter der doppeldeutigen Verwendung von „IHA“ zwei Todeskonzepte, die sich auf den Ebenen 3 und 4 deutlich unterscheiden.(948)

Siehe: 10 Axiome - Es gibt einen Tod, aber verschieden Möglichkeiten, in festzstellen.

In der Realität schließen sich aber „IHA 1“ und „IHA 2“ gegenseitig aus. Solange es sich um einen isolierten Hirnfunktionsausfall handelt („IHA 1“), treten keine sicheren Todeszeichen i. S. v. „IHA 2“ auf; liegt dagegen ein sicheres Todeszeichen vor („IHA 2“), ist die Wiederherstellung der Kreislauftätigkeit und damit der Sauerstoffversorgung des gesamten Organismus (abzüglich Gehirn) i. S. d. „IHA 1“ nicht mehr möglich.(948)

Siehe: 10 Axiome - Es gibt einen Tod, aber verschieden Möglichkeiten, in festzstellen.

Es ist daher nicht sinnvoll und irreführend, auch bei Vorliegen von Leichenflecken oder Leichen-

starre von einem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ (als maßgeblichem Kriterium) zu sprechen.(948)

Siehe: sichere Todeszeichen

Entscheidend ist jedoch nicht die ungewöhnliche Genese der Richtlinie zum Thema „Tod“, sondern ihr Inhalt. Wie aus dem obigen Zitat ersichtlich ist, wird nur die Behauptung aufgestellt, mit der Feststellung des „IHA“ sei auch der Tod des Menschen festgestellt. Irgendeine Begründung ist weder an dieser Stelle, noch sonst in der RL von 2022 zu finden. Es liegt damit ein offensichtlicher Verstoß gegen § 16 Abs. 2 Satz 2 TPG vor.(949)

Siehe: Chronik/Hirntod

Doch wenn man sich die Frage stellt, warum genau in dieser Weise vorgegangen werden soll, fällt auf, dass auch die RL-„Hirntod“ keine Begründungen enthält. Das gilt insbesondere für die folgenden Aspekte des diagnostischen Vorgehens.(950)

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt war der Jurist noch gar nicht geboren. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

An keiner Stelle der RL wird erläutert, was „Gesamtfunktion“ bedeutet. Es bleibt daher im Dunkeln, weshalb die in der RL vorgesehenen Verfahrensschritte einen Ausfall der „Gesamtfunktion“

(wenigstens des Großhirns und des Hirnstamms) belegen sollen.(950)

Die Rechtswissenschaft hat auch nicht "Mensch" definiert, obwohl Artikel 1 GG von der "Menschenwürde" handelt.

Durch den sogenannten „Apnoe-Test“ (Prüfung der Fähigkeit zur Atmung) entstehen für die Patienten zusätzliche Risiken, die in der Literatur benannt sind. Da der Apnoe-Test für die Betroffenen keinen Nutzen hat, fehlt eine Erklärung, weshalb es gerechtfertigt sein sollte, Patienten mit schweren Hirnschäden den zusätzlichen Risiken des Apnoe-Tests auszusetzen.(950)

Siehe: Apnoe-Test

Als Nachweis der Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome gilt eine zweite klinische Untersuchung nach 12 bzw. 72 Stunden (je nach Art der primären Hirnschädigung). Eine Begründung, warum genau nach 12 bzw. 72 Stunden das unveränderte Symptombild irreversibel geworden sein soll, wird in der RL nicht vorgetragen. Studien, mit denen die genannten Fristen begründet werden könnten, gibt es offenbar nicht, sie werden jedenfalls nicht genannt.(950)

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt war der Jurist noch gar nicht geboren. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

Die erforderliche Irreversibilität der Hirnfunktionsausfälle kann durch keine in der RL vorgesehene ergänzende apparative Untersuchung direkt bewiesen werden. Die klnischen Tests zeigen Funktionsverluste an. Aber nur der Nachweis einer erheblichen Substanzschädigung wäre geeinet, die Irreversibilität eines Zustands sicher zu belegen.(950)

Siehe: Chronik/Hirntod

m Rahmen des Irreversibilitätsnachweises kann die Beobachtungszeit des Hirnfunktionsausfalls durch „ergänzende Untersuchungen“ massiv reduziert werden. Das macht die Diagnose grundsätzlich weniger sicher, weil sich der Zeitraum, in dem Funktionslosigkeit festgestellt wird, stark verkürzt. Auch die Verlässlichkeit dieser Regelung wird nicht begründet.(950)

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt war der Jurist noch gar nicht geboren. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

Da für alle wesentlichen Festlegungen der „Hirntod“-Diagnostik keine Begründung angegeben wird, verstößt die BÄK auch mit ihrer RL zum „Hirntod“ gegen § 16 Abs. 2 Satz 2 TPG.(950)

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt war der Jurist noch gar nicht geboren. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

Als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Organentnahme verlangt das TPG, dass der „endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms“ festgestellt ist (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Doch diese Bedingung kann in der Praxis der Transplantationsmedizin nie erfüllt werden, weil das „Hirntod“-Konzept in sich widersprüchlich ist. Es beruht unter anderem auf der

künstlichen Beatmung und damit auf dem Ersatz einer Gehirnfunktion. Deshalb liegt in keinem Fall des „Hirntodes“ ein nicht behebbarer Ausfall der Gehirnfunktion vor.(951)

Die künstliche Beatmung ersetzt die ausgefallene Spontanatmung, sie behebt sie nicht.

Die Vorstellung, beim „Hirntod“ komme es zu einem Ausfall „aller“ Hirnfunktionen 46 oder einer „Zerstörung des Gehirns“47 ist unzutreffend.

Siehe: Behauptung

. Ein Gericht, das über die Einhaltung der gesetzlichen Organentnahmevoraussetzung „Ausfall der Gesamtfunktion . . .“ (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG) entscheiden müsste, hätte keinen Anhaltspunkt zur näheren

Konkretisierung dieses wesentlichen Tatbestandsmerkmals.

Gerichte haben sich an Gesetze und Vorschriften zu halten und haben sich nicht in das Hoheitsgebiet anderer Disziplinen einzumischen. Hierfür fehlt ihnen die Expertise.

Der Ausfall der Hirnfunktion „Regelung der Spontanatmung“ ist jedoch bei jedem Fall des „IHA“ bereits kompensiert, weil Patienten mit „Hirntod“-Syndrom künstlich beatmet werden. ... Der Ausfall der Hirnfunktion „Regelung der Spontanatmung“ ist somit behebbar.(951)

Die Spontanatmung ist durch die künstliche Beatmung ersetzt, nicht behoben.

Der Ausfall der für das Überleben wichtigsten Funktion des Hirnstamms wird durch die Beatmung behoben. Das „Hirntod“-Konzept ist deshalb in sich widersprüchlich.(951)

Die Spontanatmung ist durch die künstliche Beatmung ersetzt, nicht behoben.

Der Einwand hiergegen, die Beatmung erfolge „maschinell“ oder „künstlich“, ändert nichts daran, dass bei allen Patienten mit „IHA“ eine Hirnfunktion ersetzt wird. Eine beeinträchtigte oder ausgefallene Funktion des menschlichen Organismus kann nicht nur dadurch wiederhergestellt werden, dass das entsprechende Gewebe oder Organ von selbst heilt oder seine Funktionsfähigkeit als Folge ärztlicher Maßnahmen wiedererlang.(951)

Siehe: Alan Shewmon

Durch die Beatmung wird in eine Entwicklung, die rasch zum Tod führen würde, eingegriffen. Der Zustand von hirnstammgeschädigten Patienten wird durch die Beatmung (und andere intensivmedizinische Maßnahmen) stabilisiert. Solche Eingriffe werden in der Medizin allgemein nicht als Beleg für den bereits eingetretenen Tod angesehen.(951)

Der Jurist hat nur die Atmung im Blick, nicht den Totalschaden des Gehirns bei Hirntod.

Viele Ärzte vermeiden es, insoweit Farbe zu bekennen.(952)

Siehe: Behauptung

Weder die vermutlich weltweit ersten „Hirntod“-Richtlinien der Commission des Prélèvements d’organes der französischen Académie Nationa-le de Médecine vom 10. Mai 1966, noch die Stellungnahme

der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie „Todeszeit und Todeszeitbestimmung“ von April 1968, noch der international besonders bedeutsame Harvard-Report vom 5. August 1968 enthalten Angaben dazu, welche Definition von „Tod“ durch den „Hirntod“ angezeigt werden soll. Auch die aktuelle „Hirntod“-Richtlinie der BÄK schweigt hierzu.(952)

Siehe: gemeinsame Erklärungen, Tagungen, Hirntodkonzept

Dazu wäre es notwendig, einen Maßstab zu nennen, an dem gemessen werden könnte, wie viel Zusam-

menwirken wie vieler „Teile“ eines Organismus die Schwelle zur „Integration“ überschreitet bzw. wie viele und/oder welche Funktionsausfälle als Zeichen der „Desintegration“ zu werten sind. Ein solcher Maßstab wird von den Befürwortern des „Hirntod“-Konzepts aber nicht genannt. Daher fehlt es für die Behauptung, der „IHA“ führe zum Verlust der Integration, schon an einer nachvollziehbaren theoretischen Grundlage.(952)

Siehe: Hirntodkonzept

Das Votum der Mehrheit des Deutschen Ethikrats (pro „Hirntod“-Kriterium) weist ebenfalls dieses Defizit auf. An insgesamt 24 Stellen wird von „Integration“, „Integrationsleistung“, „integriert“ und ähnlichem gesprochen, ohne jedoch zu erklären, was unter „Integration“ zu verstehen ist. Autoren aus dem Wissenschaftlichen Beirat der BÄK meinen, die Integration der einzelnen Körperfunktionen zum Ganzen des Organismus werde „ausschließlich durch das Gehirn wahrgenommen“ , nach der Feststellung des „Hirntodes“ fehle „die Integration der einzelnen Körpertätigkeiten zur Einheit als Lebewesen“. Beide Behauptungen werden jedoch nicht begründet. Was mit „Integration“ gemeint ist, wie sie zustande kommt oder nach welchem Maßstab über das Vorhandensein oder den Wegfall von „Integration“ entschieden werden könnte, ist nicht ersichtlich.(952)

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Das Gehirn wird auch von juristischen Autoren als „Integrations-“ und „Steuerungsorgan“ des menschlichen Organismus angesehen. Dem steht aber entgegen, dass Patientinnen und Patienten nach Feststellung des „IHA“ körperlich weiterhin als integrierte menschliche Organismen funktionieren, obwohl das angebliche „Integrations-“ und „Steuerungsorgan“ ausgefallen ist.(952f)

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Datenbank unseres Lebens

Bei „Hirntoten“ kann es zu zahlreichen muskulären Reflexen, Automatismen und Spontanbewegungen kommen. Sie treten bei bis zu 50 Prozent der Fälle auf und reichen von eher unauffälligem Zittern von Fingern oder Gliedmaßen bis hin zu weit ausholenden komplexen Arm- und Beinbewegungen. Zur Erklärung dieser Phänomene wird darauf verwiesen, dass diese nicht vom Gehirn gesteuert seien. Lebenszeichen müssen aber nicht unbedingt vom Gehirn ausgehen. Leben ist ein primär biologischer Begriff, der belebte Materie (Lebewesen) von unbelebter Materie unterscheidet.(953)

Siehe: intermediäres Leben

Bewegungen sind jedenfalls körperliche Zeichen von Leben, ganz unabhängig davon, wie sie zustande kommen.(953)

Dann lebt ein dürres Blatt im Wind.

Leichen bewegen sich nicht. Reflexautomatismen und komplexe Spontanbewegungen widersprechen der Annahme, ein Lebewesen sei tot.(953)

Siehe: spinale Reflexe

Von noch größerer Bedeutung sind die zahlreichen systemischen Funktionen, die prinzipiell bei jedem Patienten mit „IHA“ vorhanden sind:
  • Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe („Gasaustausch“) in der Lunge,
  • Herztätigkeit und Verteilung des sauerstoffreichen Blutes im gesamten Körper durch den Blutkreislauf,
  • Aufnahme und Verwertung von Flüssigkeit und Nahrung über den Magen-Darm-Trakt,
  • Aufrechterhaltung der Energiebilanz unter Beteiligung von Leber, Hormonen, Muskeln und Fett,
  • Ausscheiden von Abfallstoffen über die Niere und den Enddarm,
  • Erhaltung des Gleichgewichts (Homöostase) zahlreicher chemischer und physiologischer Parameter im Körper (unter Beteiligung insbesondere von Leber, Nieren und Hormonen),
  • Aufrechterhaltung der Körpertemperatur (auf etwas erniedrigtem Niveau),
  • Wundheilung,
  • Abwehr von Infektionen durch das Immunsystem.

In besonderen Fällen kommen hinzu:

  • Aufrechterhaltung einer Schwangerschaft und Geburt eines Kindes,
  • Wachstum und sexuelle Reifung (bei Kindern).(953)

Siehe: Leben der Hirntoten, schwangere Hirntote

Die Bedeutung des Gehirns für die organisch-körperliche Integration wird offenbar überbewertet. Es hat jeweils nur geringen Anteil am Vorgang der Sauerstoff-, Flüssigkeits- und Nahrungsverwertung im menschlichen Organismus.(953)

Siehe: Homöostase

Der Verweis auf die Vereinbarkeit mit dem „IHA“ ist kein Sachargument, sondern ein bloßes Beharren auf der eigenen, nicht weiter begründeten These, es käme nur auf hirngesteuerte Prozesse an. Leben findet aber nicht nur im Gehirn statt.(953)

Siehe: Ananzephalie

Um im Rahmen einer Organentnahme körperliche Reaktionen des „Hirntoten“ zu vermeiden, „die die

Organentnahme behindern und [. . .] zu erheblichen Irritationen führen können“ , werden Opioide und Muskelrelaxanzien gegeben. Die allgemeine medizinische Behandlungsfähigkeit von Patientinnen und Patienten mit „Hirntod“-Syndrom zeigt, dass es sich gerade nicht um „Tote“ handelt, sondern um Patienten. Wer wie ein Patient behandelt werden kann, ist keine Leiche. Wirklich tote Menschen reagieren nicht auf die Gabe von Hormonen oder Medikamenten.(953)

Siehe: intermediäres Leben

Dagegen kann sich der allgemeine Gesundheitszustand eines „Hirntoten“ durchaus bessern. Mit einem „aggressive donor management“ können innerhalb von ein bis zwei Tagen deutliche funktionale Verbesserungen in den Bereichen Kreislauf, Sauerstoffversorgung, Osmoregulation, Nieren und Leberfunktion erzielt werden.(953)

Zunächst steht die Rettung des Gehirns im Vordergrund und damit die Rettung des Menschen. Wenn aber der Hirntod eingetreten ist und der Hirntote zur Organentnahme soll, braucht man auf das Gehirn keine Rücksicht nehmen. Dann stehen gesunde Organe im Blick der Behandlung.

In einzelnen Fällen ist die Stabilisierung so deutlich, dass der Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses beendet und die Verlegung in eine Pflegeeinrichtung oder sogar „nach Hause“ erfolgen kann.(953f)

Als Quelle ist angegeben: Shewmon Neurology 1998, 1538, Suppl. Tab. 1; Shewmon/Salamon PerspBiolMed 2021, 466 f. - Diese waren entweder nie hirntot oder sie benötigen dauerhaft künstliche Beatmung und künstliche Ernährung und verbleiben bis zu ihrem Herzstillstand im Hirntod.

Die Behandlungsfähigkeit von Patienten mit „Hirntod“-Syndrom zeigt, dass sowohl „interne Wechselwirkungen“ bestehen als auch ein „Austausch mit der Umwelt“ stattfindet. Sie erfüllen damit die Bedingungen, die der Deutsche Ethikrat für das Vorliegen eines „Organismus als biologische Einheit“ fordert.(954)

Dann lebt auch Zeitungspapier, das in der Sonne vergilbt.

Die intensivmedizinische Behandlung wird bei Schwangeren mit „IHA“ über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten. Weltweit sind über 30 Fälle dokumentiert. Das Maximum mit 145 Tagen Schwangerschaftsdauer nach Feststellung des „IHA“ wurde bisher im „Würzburger Fall“ erreicht. Kann es plausibel sein, Schwangere mit ausgefallenen Hirnfunktionen für „sicher tot“ zu halten, wenn sie über Wochen und Monate in der Lage sind, ein Kind auszutragen? Die Vorstellung, das Kind habe sich in einer „Leiche“ entwickelt und sei dann von einer „toten Mutter“ oder einem „Brutkasten“ spontan geboren worden, ist hochgradig kontraintuitiv.(954)

Siehe: schwangere Hirntote

Ist die Schwangere ohne Hirnfunktion – mit intensivmedizinischer Unterstützung – ein lebender „integrierter Organismus“? Es steht außer Zweifel, dass endokrinologische Prozesse in der Plazenta für die Aufrechterhaltung der Schwangerschaft von entscheidender Bedeutung sind. Aber die Plazenta existiert nicht im luftleeren Raum, sondern nimmt ihre Funktion als Teil eines lebenden Organismus wahr. Eine Erklärung, weshalb der langanhaltende und viele Regelungsprozesse erfordernde Vorgang einer Schwangerschaft in einem „toten“ menschlichen Organismus stattfinden könne, bleiben die Befürworter des „Hirntod“-Kriteriums schuldig.(954)

Siehe: intermediäres Leben, schwangere Hirntote, Künstliche Gebärmutter

Leichen können definitiv keine Schwangerschaft austragen, „hirntote“ Patientinnen schon. Das dauerhafte und umfangreiche Zusammenwirken aller Organe und Gewebe auf Organismusebene (abzüglich Gehirn) ist ein klarer Beweis für das Vorhandensein von „Integration“ und schließt es aus, eine Schwangere mit Hirnfunktionsausfall „tot“ zu nennen.(954)

Siehe: schwangere Hirntote

Um die These von der angeblichen „Desintegration des Organismus“ als Folge des „Hirntodes“ zu überprüfen, bietet sich ein Vergleich mit einem anerkannten Zustand der Desintegration an. Wie ist ein Patient mit „IHA“ zu beurteilen, wenn man ihn mit einem Leichnam vergleicht, der sichere Todeszeichen aufweist und in dem nur noch „Abstebeprozesse“ stattfinden? 82 Das Ergebnis eines solchen Vergleichs ist eindeutig: Bei Patienten mit „IHA“ findet eine Desintegration nicht statt, ihre Körper „zerfallen“ nicht.(954)

Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, intermediäres Leben - ... und die Erde ist flach.

Es zeigen sich weder Leichenflecke noch Leichenstarre, Verwesung oder Fäulnis.(954)

Patienten mit Durchblutungsstörungen können Zehen, Füße und Beine abfaulen (Fäulnis) und sind nicht tot.

Egal wieviel medizinisch-technische, medikamentöse oder pflegerische Unterstützung man aufwenden

wollte – wenn die ersten Leichenflecke sichtbar sind, kann keine der wesentlichen Körperfunktionen (Kreislauf, Verdauung, Atmung und ähnliches) wieder in Gang gebracht oder aufrechterhalten werden.(954)

Mit einer ECMO könnte der Blutkreislauf wieder in Gang gebracht und aufrechterhalten werden.

Wird die „geistige Komponente“ des Menschseins absolut gesetzt, ist nicht mehr vom Tod des Menschen die Rede, sondern vom Tod eines „Bewusstseins-“ oder „Geist-Wesens“. Menschen bestehen aber „aus Fleisch und Blut“, sie sind zumindest auch körperliche Lebewesen.(955)

Normale Leichen bestehen in den ersten Stunden auch "aus Fleisch und Blut" und sind dennoch tot.

Es geht nicht mehr um den Tod des Menschen als Lebewesen mit körperlichen und geistigen Anteilen, sondern um den Tod eines körperlosen Bewusstseinssubjekts.(955)

Siehe: Datenbank unseres Lebens

Diese Änderung des Todessubjekts wird zu Recht als „reduktionistisch“ kritisiert. Wolfram Höfling hat das „Hirntod“-Konzept als „partikularistische, eindimensionale Zerebralideologie“ bezeichnet. Das ist zugespitzt formuliert, trifft aber den Kern des Problems, soweit das „geistige Leben“ bzw. die „Geistigkeit“ als allein entscheidend angesehen wird.(955)

Siehe: Menschenbild, Hirntodkonzept, Datenbank unseres Lebens

Das Ende der Lebenserhaltungspflicht ist aber nicht identisch mit dem bereits eingetretenen Tod.(955)

Bei Hirntod ist es jedoch gegeben.

Wenn er nur „geistig tot“, aber „biologisch lebendig“ ist (s. oben 2.), dann bezieht sich das Adjektiv „tot“ nicht auf den Menschen als Ganzen.(955)

Menschen mit apallischem Syndrom sind geistig tot, aber sie leben noch als Mensch. Hirntote sind als Mensch tot, weil das menschliche an ihnen, abgestorben ist.

Wer ein von körperlichen und geistigen Elementen geprägtes Menschenbild vertritt, aber den Tod allein auf den Wegfall der „Geistigkeit“ stützt, vernachlässigt die körperlich-biologische Seite des Menschseins.(956)

Siehe: Menschenbild, Hirntodkonzept

Hinzu kommt, dass auch nicht ersichtlich ist, wie der „Hirntod“ als Todeszeichen überzeugend begründet werden könnte.(957)

Siehe: Hirntodkonzept, Datenbank unseres Lebens, Alan Shewmon

Nach § 16 TPG stellt die Bundesärztekammer "den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien" fest, kein Jurist. Das sollte man als Richter wissen. Zuwiderhandlungen sind Grenzüberschreitungen und Amtsanmaßungen.

Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland (30.10.2023)

In MedR (2023) 41: 863–868 veröffentlichte Rainer Beckmann den Aufsatz "Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland"[6] Darin heißt es:

Der Fall einer abgebrochenen „Hirntod“-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlinien korrekturbedürftig waren.(863)

Siehe: Bremen (2014)

Die Voraussetzungen für die Ableitung eines EEGs statt des Apnoe-Tests lagen aber nicht vor.(864)

So schreibt ein Jurist, der nur das Schwarz und Weiß von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien kennt, nicht aber die funktionellen Zusammenhänge. Aufgrund der Hirntoten in Bremen wurden die Richtlinien 2015 entsprechend abgeändert. Das Verhalten der Hirntoten bei der HTD scheint noch nicht vorgekommen zu sein. Wohl aus der Not heraus entschieden sich die Ärzte für ein Nulllinien-EEG, denn die Patientin wollte Organspenderin werden.

Auch wenn solche Vorkommnisse eher selten sind, ist es verwunderlich, dass in der kritischen Lage, in der sich Patientinnen und Patienten mit einer schweren Hirnschädigung befinden, einem Test unterworfen werden, der für sie selbst keinen Nutzen hat, sich aber negativ auf ihren Zustand auswirken kann.(865)

Todesfeststellungen haben für Patienten den Nutzen, dass es nach der Feststellung des Todes - auch des Hirntodes zu keiner weiteren Leichenschändung kommt.

Nach allgemeinen medizinrechtlichen Grundsätzen gibt es hierfür keine Rechtfertigung.(865)

Nach den Bestattungsgesetzen ist der Arzt zur Feststellung des Todes verpflichtet. Dies gilt auch beim Hirntod.

Weshalb genau diese diagnostischen Tests einen Ausfall der „Gesamtfunktion“ beweisen sollen, ergibt sich aus der Richtlinie nicht. Der Begriff „Gesamtfunktion“ wird an keiner Stelle der Richtlinie

definiert oder erläutert.(866)

Es schreibt ein Jurist. - Wir sprechen von "Menschenwürde" und "Menschenrechte", doch die Rechtswissenschaft hat es bis heute nicht geschafft, den Menschen zu definieren. Dabei sind "Menschenwürde" und "Menschenrechte" elementare juristische Begriffe. Da möge der Jurist doch bitte der Medizin überlassen, was sie unter "Gesamtfunktion" versteht.

Kein Anwender der Richtlinie kann sich daher sicher sein, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Organentnahme gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG erfüllt.(866)

Siehe: BMG, Sicherheit

Bei allen Patienten mit „IHA“ wurde aber bereits vor Beginn der „Hirntod“-Diagnostik der Ausfall des Atemzentrums im Hirnstamm durch den Einsatz eines Beatmungsgerätes kompensiert.(866f)

Durch die künstliche Beatmung wird der Ausfall der Spontanatmung kompensiert, nicht behoben.

Aber genau darum geht es. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG kommt es darauf an, ob ein Funktionsausfall des Gehirns behoben werden kann.(867)

Durch die künstliche Beatmung wird der Ausfall der Spontanatmung kompensiert, nicht behoben.

Dieser Schlussfolgerung könnte man nur entgehen, wenn man den Einsatz von Medizintechnik speziell bei gehirnbasierten Funktionen nicht als Behebung des Funktionsverlusts werten würde. Das wäre aber willkürlich. In der modernen Medizin wird die apparative Substitution von Körperfunktionen täglich in tausenden von Fällen praktiziert. Allgemein wird dieses Vorgehen auch von Anhängern des „Hirntod“-Konzepts anerkannt46 . Eine abweichende Wertung speziell für die Hirnfunktion „Regelung der Atmung“ ist nicht gerechtfertigt.(867)

Es gibt Patienten in Pflegeheimen, die über Jahre künstlich beatmet werden, darunter auch Menschen im apallischen Syndrom. Hirntote haben hingegen einen Totalschaden des Gehirns. Dies hat der Jurist aus dem Auge verloren.

Durch die „kontrollierte Beatmung“ wird aber der Ausfall einer Hirnfunktion behoben.(867)

Dann möge der Jurist doch bitte sich einmal mit einem Hirntoten unterhalten.

Als besonderer Mangel der Richtlinien fällt auf, dass keine der wesentlichen Festlegungen der „Hirntod“-Diagnostik begründet wird:(867)

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt war der Jurist noch gar nicht geboren. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfuntionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt“. Irgendeine Argumentation, die

diese Behauptung stützen könnte, ist nicht zu finden.(867)

Siehe: Alan Shewmon, Irreversibilität

Eine Begründung wird in den aktuellen Richtlinien nur vorgetäuscht.(867)

Siehe: Behauptung

In der HTD steckt seit nachweislich seit 1960 jahrzehntelange medizinische Erfahrung. Zu diesem Zeitpunkt hat der Jurist noch gar nicht gelebt. Daher muss sie im Einzelnen nicht begründet werden.

Da die aktuellen BÄK-Richtlinien zu „Tod“ und „Hirntod“ keine Begründungen enthalten, verstoßen

sie offensichtlich gegen das Gesetz.(867)

Wo ist die juristische Definition von "Tod"?

Aber auch weitere Gremien und Institutionen tragen eine Mitverantwortung dafür, dass der „Hirntod“ – und damit scheinbar auch der Tod – in Deutschland korrekt diagnostiziert wird.(867)

Siehe: Verschwörungstheorie

Kontrafaktische Darstellung des Hirntod-Konzepts (2020)

Im August 2020 veröffentlichte Rainer Beckmann in der "Nervenheilkunde" den Artikel "Kontrafaktische Darstellung des Hirntod-Konzepts: Kritik an der Darstellung der Hirntod-Historie und des Hirntod-Konzepts durch Dag Moskopp".[7] Darin heißt es:

Siehe: Todesverständnis, korrekte Sprache

Diese Umdeutung des „Hirntodes“ in den „Tod des Menschen“ diente und dient allein den Interessen der Transplantationsmedizin.

Siehe: Zweck der HTD, Worms

Die historisch zuvor aufgekommene Frage, ob man die Patienten mit Hirnfunktionsausfall auf unbestimmte Zeit weiterbeatmen müsse, erforderte dagegen keine „Neudefinition“ des Todes. Bei vielen Erkrankungen und Therapieversuchen stellt sich im Krankheitsverlauf irgendwann heraus, dass das Therapieziel nicht mehr erreichbar bzw. der baldige Tod nicht mehr zu verhindern ist. Dann können die auf eine Genesung ausgerichteten ärztlichen Bemühungen eingestellt werden. Um eine aussichtslose Therapie einstellen zu dürfen, muss der Patient nicht schon tot sein.

Siehe: Worms, Therapieende

Dem trägt Moskopp ebenfalls in gewisser Weise Rechnung, wenn er schreibt, dass mit dem Fallbericht aus Lyon von Wertheimer am 11.03.1960 „das Hirntod-Konzept im heutigen Sinne dem Wesen nach gefasst und veröffentlicht“ gewesen sei, allerdings nur „inklusive der daraus zu ziehenden einen (Hervorh. d. d. Verf.) wesentlichen Konsequenz, nämlich derjenigen des Therapieabbruches.“ (16, S. 431). Genau deshalb ist „das Hirntod-Konzept im heutigen Sinne“ gerade nicht bereits in den 1950er Jahren entwickelt oder publiziert worden. Denn die „zweite“ Konsequenz, nämlich Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall auch schon für tot zu erklären, ist das eigentliche Kernstück des „Hirntod-Konzepts“.

Siehe: Todesverständnis, Pierre Wertheimer, Pierre Mollaret

Die Gleichsetzung von Tod und Hirntod wurde erst im Laufe der 1960er Jahre in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit ersten Transplantationen lebenswichtiger Organe diskutiert und als Begründung für die Zulässigkeit dieser Handlungen herangezogen.
Maßgeblich für den „Siegeszug“ der Gleichsetzung von Hirntod und Tod war jedoch der Bericht des Harvard Ad-hoc-Komitees von 1968, der ohne jede inhaltliche Begründung das irreversible Koma zu einem neuen „Kriterium des Todes“ umdefinierte: „Our primary purpose is to define irreversible coma as a new criterion for death.“(1)

Siehe: Chronik/Hirntod

Daher ist auch die Überschrift des Artikels von Moskopp nicht richtig. Das „Konzept des Hirntodes“, nämlich die Gleichsetzung von Hirnfunktionsausfall und Tod des Menschen, wurde nicht „in Europa zwischen 1952 und 1960 entwickelt“; es wurde lediglich das „Phänomen des Hirntods“ - der Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns bei intensivmedizinisch behandelten „atmenden“ Patienten - entdeckt und beschrieben.

Siehe: Pierre Wertheimer, Pierre Mollaret

Keiner der Protagonisten aus den 1950er Jahren, über deren Entdeckungen Moskopp berichtet, behauptete seinerzeit, dass seine Patienten bereits tot seien.

Siehe: ()

Pius XII. war sich offenbar nicht sicher, wann und wie man die Trennung der Seele vom Körper feststellen könne.

Siehe: Pius XII.

Das heute maßgebliche „Konzept des Hirntodes“ wurde jedenfalls nicht „in Europa zwischen 1952 und 1960 entwickelt“.

Siehe: Chronik/Hirntod

Der Beitrag von Moskopp vermengt in unzulässiger Weise den „Begriff des Hirntodes“, mit dem „Konzept des Hirntodes“, das im Kern die Funktionsunfähigkeit des Organs Gehirn mit dem Tod des Menschen gleichsetzt und erst ab 1968 zur vorherrschenden Auffassung in medizinischen Fachkreisen wurde. Diese fehlende Differenzierung liegt auch dem Beitrag von Machado et al. (15) zugrunde.

Siehe: Todesverständnis

Das „Konzept des Hirntodes“ lag und liegt primär im Interesse der Transplantationsmedizin, worauf Hans Jonas schon früh hingewiesen hat (13).

Siehe: Ad-Hoc-Kommission, Hans Jonas

Hirntot = wirklich tot? (2012)

In LebensForum 101 (2012) hat Rainer Beckmann den Artikel "Hirntot = wirklich tot?".[8] Darin heißt es:

Nach wie vor ist in vielen Staaten der so genannte »Hirntod« als Tod des Menschen anerkannt. Zweifel an dieser Gleichsetzung bestanden von Anfang an, fielen aber weder in der Medizin noch in der Politik auf fruchtbaren Boden. (22)

Weil die meiste Kritik unsachlich ist und viele Kritiker kein fehlerloses Bild vom pathophysiologischen Zustand Hirntod und seinen anthropologische Tragweite haben.

In erster Linie geht es dabei um die Grundsatzfrage, wann der Mensch tot ist. Diese Frage muss unabhängig von einem möglichen »Nutzen« des Leichnams für die Medizin oder andere Patienten beantwortet werden. (22)

Siehe: § 3 TPG und Todesbescheinigung

Allerdings stellt sich dann ganz grundsätzlich die Frage, warum ausgerechnet die im Gehirn ablaufenden chemischen/physikalischen Prozesse wichtiger sein sollten als andere gleichartige Vorgänge im menschlichen Körper und weshalb Menschen überhaupt eine besondere Würde haben, die unbedingte Achtung beansprucht (Art. 1 GG). Neuronen, elektrische Potentiale, Moleküle oder »Zellen« haben keine Rechte – wohl aber der Mensch. (22)

Siehe: Datenbank unseres Lebens und Gehirn

Ein materialistisches Menschenbild ist daher als Ausgangspunkt für die Suche nach dem richtigen Todeskriterium ungeeignet. (22)

Die Kritiker sehen auf den Körper, nicht auf den Menschen.

Die Anerkennung der geistigen Natur des Menschen ist letztlich die Basis unserer Rechtsordnung, die dem Menschen eine herausgehobene Stellung zuerkennt. Nur vor diesem Hintergrund sind besondere Rechte, wie der Anspruch auf Achtung der Menschenwürde und das Recht auf Leben, begründbar. (22)
Nach etwa einer halben Stunde ist meist auch das Herz funktionsunfähig geworden, es folgen die Lunge, die Leber, die Nieren, die Muskeln und schließlich die Knochen. (23)

Die Knochen? Gemeint sind hier vielleicht die Knorpel.

Die Hornhaut des Auges kann sogar bis zu drei Tage nach einem Herzstillstand funktionsfähig sein. (23)

Die Hornhaut hat nach 3 Tagen immer noch so guten Stoffwechsel, dass sie transplantiert werden kann.

Ob bei einem Patienten mit Hirntod-Syndrom diese Desintegration der körperlichen Ganzheit vorliegt, ist aber mehr als zweifelhaft. (23)
Wer den Ausfall des Gehirns mit der Trennung der Seele vom Leib des Menschen gleichsetzt, muss annehmen, dass die Seele des Menschen räumlich im Gehirn anzusiedeln ist. Dafür gibt es aber keinerlei überzeugende Belege. In der abendländisch-christlichen Philosophie versteht man die Seele als das belebende Prinzip des Leibes: anima forma corporis. Die Seele durchdringt also den gesamten Leib des Menschen – und nicht etwa nur das Gehirn. (24)
Solange der Zusammenbruch der leiblichen Integration verhindert wird, ist der Tod des Menschen noch nicht eingetreten. (24)
Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele.

Siehe: Tod mit High-Tech-Medizin

Es sind stattdessen viele Lebenszeichen vorhanden: das Herz schlägt (ohne Impulsgebung durch das Gehirn), das Blut zirkuliert in den Adern und erreicht fast alle Körperteile, in der Lunge wird das Blut mit Sauerstoff angereichert, Nahrung wird im Verdauungstrakt verwertet, das Blut wird gereinigt, Abfallstoffe werden über Nieren und Darm ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft eingedrungene Fremdkörper, das Rückenmark produziert neue Blutkörperchen und vermittelt verschiedene Muskelreflexe auf äußere Reize, bei Jugendlichen findet Wachstum statt, Wunden heilen. Der menschliche Körper bleibt praktisch als Ganzes lebendig – abzüglich Gehirn. (23)

Siehe: Leben der Hirntoten

Besonders eindrucksvoll ist, dass »hirntote« schwangere Frauen in der Lage sind, über Wochen und Monate ein Kind auszutragen. (23)

Siehe: schwangere Hirntote

Es ist ein wesentliches Kennzeichnen für »lebende« Systeme, einen geordneten Zustand aufrechtzuerhalten beziehungsweise einen solchen bei Störungen wieder anzustreben. (23)

Siehe: Homöostase

Das Fehlen jeglichen Bewusstseins und anderer im Großhirn angesiedelter Fähigkeiten macht einen Patienten nach dem in Deutschland geltenden Ganzhirntod-Konzept nicht zu einer Leiche. Das Vorhandensein bestimmter Reflexe, die über das Stammhirn ablaufen, reicht aus, um die Diagnose »Ganzhirn-Tod« zu verneinen. (24)

Hirntod ist mehr als nur fehlendes Bewusstsein, wie z.B. im Schlaf.

Betrachtet man die mehr biologisch-physiologischen Leistungen des Gehirns (wie die Steuerung der Atmung), kann diesen eine absolut übergeordnete Stellung im menschlichen Körper nicht zugeschrieben werden. (24)

Ohne funktionierenden Hirnstamm gibt es keine Eigenatmung. Das Gehirn, insbesondere die verschiedenen Kerne des Hirnstamms halten die Homöostase aufrecht.

Das ist auch schon in der Embryonalentwicklung so. Noch bevor nennenswerte Hirnstrukturen entstehen, pulsiert das Herz und ist wesentlicher »Motor« der körperlichen Entwicklung. Embryonen ohne Gehirn sind aber keineswegs tot. Im Gegenteil, sie sind so lebendig, dass sie in der Lage sind, ein menschliches Gehirn zur Entstehung zu bringen. (24)

Siehe: Embryo

Ohne funktionierendes Gehirn ist ein Mensch nicht bei Bewusstsein, er kann nicht denken, keine Entscheidungen treffen, nicht kommunizieren. Aber das können Bewusstlose oder im Tiefschlaf befindliche Menschen auch nicht. Trotzdem sind sie nicht tot. (24)

Siehe: Bewusstlosigkeit

Für die Lebendigkeit des menschlichen Körpers an sich ist das Gehirn nicht zwingend erforderlich, da alle anderen Organe ihre Aufgabe erfüllen und Einzelfunktionen des Hirnstamms apparativ bzw. medikamentös substituiert werden können. (24)

Siehe: Körper und Mensch und Tod mit High-Tech-Medizin

Die Fakten sprechen daher deutlich gegen die Annahme, dass in Patienten mit Hirnversagen das geistige Lebensprinzip bereits verloren gegangen ist. (24)

Hirntoten ist der Geist erloschen.

Der Leib des Menschen ist auch im Zustand des »Hirntodes« eine Einheit, die nicht der Desintegration und dem Zerfall preisgegeben ist. (24)

Warum ist dann so viel Arbeit damit verbunden, dass man den Körper für Stunden und wenige Tage mit stabilem Blutkreislauf hat? Warum kann man dann Hirntote trotz der High-Tech-Medizin zeitlich nicht unbegrenzt mit stabilem Blutkreislauf erhalten?

Gerade durch das ärztliche Eingreifen mittels Beatmung (und ggf. weiterer Maßnahmen) wird das Fortschreiten des Sterbeprozesses verhindert. (24)

Es sind bei allen Hirntoten "weitere Maßnahmen" erforderlich. Gerade sie stellen die eigentliche Herausforderung dar.

Der Organtod des Gehirns ist nicht mit dem Tod des Menschen identisch. (24)
Im Ergebnis sprechen die besseren Argumente dafür, bei so genannten »Hirntoten« von einem noch nicht abgeschlossenen Sterbeprozess auszugehen. (24)
Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tod nahe, aber noch nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden. (24)

Siehe: Todesverständnis

Wer mit achtenswerten Gründen dem Hirntod-Konzept folge, verdiene ebenfalls Respekt. (24)

Siehe: Anomie

Der "Tod" des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen (09.03.2012)

Am 09.03.2012 erschien von Rainer Beckmann in der Tagespost der Artikel: "Der 'Tod' des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen".[9] Darin heißt es:

Allerdings stellt sich dann ganz grundsätzlich die Frage, warum ausgerechnet die im Gehirn ablaufenden chemischen/physikalischen Prozesse wichtiger sein sollten als andere gleichartige Vorgänge im menschlichen Körper und weshalb Menschen überhaupt eine besondere Würde haben, die unbedingte Achtung beansprucht (Art. 1 GG). (1)
Offenbar gehen viele Hirntod-Befürworter davon aus, dass es sich beim Gehirn um das alles entscheidende "Ober-Organ" handelt, das den Menschen wesentlich ausmacht. In gewisser Weise wird "Hirnleben" mit "Menschenleben" gleichgesetzt. (2)

Siehe: Zentralorgan

Wenn es sich beim Menschen eigentlich nur um "Biomasse" handelt, wäre die Grundannahme, auf der unsere Gesellschafts- und Rechtsordnung aufbaut, hinfällig. (1)

Siehe: Menschenbild

Es ist vielmehr plausibel, dass in der Begründung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer zur Validität des Hirntod-Kriteriums die "Desintegration desKörpers als Ganzem" als das körperliche Zeichen des Todes beschrieben worden ist. Ob bei einem Patienten mit Hirntod-Syndrom diese Desintegration der körperlichen Ganzheit vorliegt, ist aber mehr als zweifelhaft. (1)
2Im Zustand des "Hirntodes" liegt zunächst einmal keines der anerkannten sicheren Todeszeichen vor (Leichenflecken, Leichenstarre, Verwesung). Es sind stattdessen viele Lebenszeichen vorhanden: das Herz schlägt (ohne Impulsgebung durch das Gehirn), das Blut zirkuliert in den Adern und erreicht fast alle Körperteile, in der Lunge wird das Blut mit Sauerstoff angereichert, Nahrung wird im Verdauungstrakt verwertet, das Blut wird gereinigt, Abfallstoffe werden über Nieren und Darm ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft eingedrungene Fremdkörper, das Rückenmark produziert neue Blutkörperchen und vermittelt verschiedene Muskelreflexe auf äußere Reize, bei Jugendlichen findet Wachstum statt, Wunden heilen. Der menschliche Körper bleibt als Ganzes lebendig - abzüglich Gehirn. (2)
Angesichts der Fülle von Lebenszeichen, die Patienten mit totalem Hirnversagen aufweisen, kann nicht vom Verlust der Integrationsfähigkeit des Körpers ausgegangen werden. (2)

Siehe: Leben der Hirntoten

Besonders eindrucksvoll ist, dass "hirntote" schwangere Frauen in der Lage sind, über Wochen und Monate ein Kind auszutragen. (2)

Siehe: schwangere Hirntote

Es ist ein wesentliches Kennzeichnen für "lebende" Systeme, einen geordneten Zustand aufrecht zu erhalten beziehungsweise einen solchen bei Störungen wieder anzustreben. Der Tod, der Verlust des Lebensprinzips, führt dagegen zu einem Zerfall des Organismus, zur Auflösung in seine biologischen und physikalischen Bestandteile. (2)

Siehe: Todesverständnis

Wie ist aber der Umstand zu bewerten, dass ein "Hirntoter" nicht mehr selbstständig atmet? Weil das normalerweise vom Hirnstamm ausgehende Signal für die Muskeln des Brustkorbs fehlt, Luft in die Lungen zu ziehen, muss dieser Funktionsverlust durch einen Apparat ausgeglichen werden, der Luft in die Lungenflügel bläst. Menschen, die beispielsweise auf einen Herzschrittmacher, einen Dialyseapparat oder gar ein künstliches Herz angewiesen sind, werden nicht für tot erklärt, nur weil ihr Körper eine bestimmte Leistung nicht mehr erbringen kann und auf medizinisch-apparative Hilfe angewiesen ist. Warum sollte man das dann im Fall der technisch unterstützten Atmung tun? (2)

Siehe: Tod mit High-Tech-Medizin

och bevor nennenswerte Hirnstrukturen entstehen, pulsiert das Herz und ist wesentlicher "Motor" der körperlichen Entwicklung. Embryonen ohne Gehirn sind aber keineswegs tot. Im Gegenteil, sie sind so lebendig, dass sie in der Lage sind, ein menschliches Gehirn zur Entstehung zu bringen. Das "Lebensprinzip" (Seele) muss also bereits vorhanden sein und seine Wirkung entfalten. Die Embryonalentwicklung zeigt, dass weder das Funktionieren, noch überhaupt das Vorhandensein eines Gehirns eine notwendige Voraussetzung für das Leben eines Menschen ist. Warum sollte dann ein Patient, dessen messbare Hirnfunktionen gerade erloschen sind, der aber ansonsten einen lebendigen Leib hat, nicht Teil einer Leib-Seele-Einheit sein können? (8)

Siehe: Embryo

Wer den Ausfall des Gehirns mit der Trennung der Seele vom Leib des Menschen gleichsetzt, muss annehmen, dass die Seele des Menschen räumlich im Gehirn anzusiedeln ist. Dafür gibt es aber keinerlei überzeugende Belege. In der abendländisch-christlichen Philosophie versteht man die Seele als das belebende Prinzip des Leibes: anima forma corporis. Die Seele durchdringt also den gesamten Leib des Menschen - und nicht etwa nur das Gehirn. Das Gehirn ist sicherlich notwendig, um intellektuelle Akte zu vollbringen. Insoweit ist das Gehirn ein wichtiges Instrument der Seele. Für die Lebendigkeit des Körpers an sich ist das Gehirn dagegen nicht zwingend notwendig. (2)

Siehe: Kern des Menschen

Der Leib des Menschen ist auch im Zustand des "Hirntodes" eine Einheit, die nicht der Desintegration und dem Zerfall preisgegeben ist. Gerade durch das ärztliche Eingreifen mittels Beatmung (und ggf. weiterer Maßnahmen) wird das Fortschreiten des Sterbeprozesses verhindert. Die Phase der aufrecht erhaltenen Lebendigkeit des Leibes und der Zustand nach Einstellung der intensivmedizinischen Maßnahmen sind klar unterscheidbar und von unterschiedlicher Qualität. (2f)

Der „Hirntod“ – die unsicherste Diagnose der Welt (2011)

2011 veröffentlichte Rainer Beckmann in ZfL 4/2011 den Artikel "Der 'Hirntod' – die unsicherste Diagnose der Welt".[10] Darin heißt es:

Denn Information ist in Zusammenhang mit der Organspende Mangelware. (123)

Das Internet ist voll mit Informationen über Organspende, leider oft voller Halb- und Unwahrheiten.

Das gilt vor allem für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die praktisch ein Monopol im Bereich der Information zur Organspende besitzen. (123)

Nach § 2 TPG hat die BZgA einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung: "Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie die Krankenkassen sollen auf der Grundlage dieses Gesetzes die Bevölkerung aufklären".
Daneben gibt es entsprechende Fachbücher und seit 2014 diese Internetseite.

Seit Jahrzehnten proklamieren beide Organisationen die Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen als unanfechtbare naturwissenschaftliche Basis der Transplantationsmedizin. (123)

Seit 1997 ist in Deutschland nach § 3 TPG der Hirntod als der Tod des Menschen gesetzlich definiert.

Schon seit geraumer Zeit mehren sich aber auf internationaler Ebene die Stimmen, die an der Validität des Hirntod-Kriteriums Zweifel hegen. (123)

Siehe: Zweifel am Hirntod

Wenn sich der „Herztod“ durch die Entdeckung der Reanimationstechniken als unsicheres Todeskriterium erwiesen hat – wie die Hirntod-Befürworter durchaus zu Recht anführen –, dann ist auch der „Hirntod“ kein „sicheres“ Todeszeichen. (123)

Dies ist keine schlüssige Begründung.

Durch Herz-Lungen-Wiederbelebung (Beatmung und Herzdruckmassage) oder etwa die Gabe von Adrenalin kann der Herzschlag wieder in Gang gebracht werden. (123)

Die Herz-Lungen-Maschine gibt es nur im OP-Saal und auf Intensivstationen. - Hirntote benötigen nur eine künstliche Beatmung, da ihr Herz selbständig schlägt.

Insbesondere kann die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, dadurch ersetzt werden, dass eine Beatmungsmaschine die Lunge mit Luft füllt. Der Gasaustausch und der Weitertransport des Sauerstoffs im Blut erfolgt dann auf natürlichem Weg. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt also kein „endgültiger, nicht behebbarer“ Funktionsausfall der „Gesamtfunktion“ des Gehirns vor. Damit aber ist die Definition des „Ganzhirntodes“ nicht mehr erfüllt. (123)
Dass die Atmung maschinell unterstützt wird, ist hier genauso unbeachtlich, wie die Aufrechter-haltung des Blutkreislaufs durch ein Kunstherz. Aus den gleichen Gründen, aus denen der Herztod als unsicher qualifiziert wurde, ist deshalb auch der „Hirntod“ kein sicheres, sondern allenfalls ein unsicheres Todeszeichen. (124)
Das gilt auch dann, wenn die Aussendung des Atemimpulses nie mehr vom Stammhirn ausgehen kann, weil dieses endgültig funktionsunfähig geworden ist. (123)

Das Gehirn steuert weitaus mehr, als nur die Eigenatmung. Es steuert auch die Homöostase, die durch den Hirntod ausgefallen ist. Zudem ist das Gehirn für unser Bewusstsein zuständig und enthält die Datenbank unseres Liebens.

Ein hirntoter Mensch wird vermutlich nie mehr etwas denken, fühlen oder sagen können. (124)

Siehe: Alan Shewmon und Irreversibilität

Der „Hirntod“ ist nicht die sicherste, sondern die unsicherste Diagnose der Welt, weil sie nicht das nachweist, was sie zu beweisen vorgibt, nämlich den Tod des Menschen. (124)

Siehe: gemeinsame Erklärungen

Vielleicht lässt sich mit Transparenz sogar mehr Spendebereitschaft wecken, als mit dem Beharren auf einer in sich unstimmigen Todeskonstruktion. (124)

Mit "Informationen", wie sie der Autor liefert, lässt sich kaum eine größere Spendenbereitschaft erzielen, mit sachlich korrekten und umfassenden Informationen hingegen sehr wohl.

Der Hirntod: Kein sicheres Todeszeichen! (2009)

In LebensForum 93 (2009) veröffentlichte Rainer Beckmann den Artikel "Der Hirntod: Kein sicheres Todeszeichen!".[11]

Das Gehirn ist sicherlich ein besonderes Organ des Menschen, aber keineswegs »das übergeordnete Steuerorgan aller Lebensvorgänge«, wie Prof. Dr. Stephan Patt zu Beginn seines Artikels im Lebensforum Nr. 91, S. 26ff, schreibt. Wäre das Gehirn tatsächlich ein solches Steuerorgan »aller« Lebensvorgänge, dann müssten mit dem Tod des Gehirns »alle« Lebensvorgänge zum Erliegen kommen. (26)
Allerdings stellt sich dann ganzgrundsätzlich die Frage, warum ausgerechnet die im Gehirn ablaufenden biochemischen Vorgänge wichtiger sein sollten als andere biochemische Vorgänge im menschlichen Körper und weshalb dem noch nicht »hirntoten« Menschenüberhaupt eine besondere Achtung gebühren sollte, wenn es doch eigentlich nur um »Biomasse« geht. (27)
Wenn die Seele aber mit dem Gehirn nicht gleichgesetzt wird, dann fragt sich,wie man vom Ausfall bzw. Absterben dieses einzelnen Organs auf die Trennung der Seele vom Leib des Menschen insgesamt schließen kann. Dies wäre vielleicht plausibel, wenn man behaupten könnte,dass die Seele des Menschen räumlich im Gehirn anzusiedeln ist. Dafür gibt es aber keinerlei überzeugende Belege. (27)
Ds Gleiche gilt für jedes nicht biologisch-materielle und damit letztlich metaphysische Merkmal, das Menschen mit Begriffen wie »Personalität« oder ähnlichem zugeschrieben wird. (27)
Denn bei konkreter und unvoreingenommener Betrachtung kann keine Rede davon sein, dass das Gehirn das alleinige und entscheidende Integrationsorgan des menschlichen Körpers ist, welches die Organe des Körpers »zur übergeordneten Einheit des Lebens in seiner funktionellen Ganzheit« zusammenfasst und steuert. (28)

Siehe: Zentralorgan

In Wahrheit existieren jedoch in einem »hirntoten« Patienten sehr viele Lebensvorgänge: das Herz schlägt (ohne Impulsgebung durch das Gehirn), das Blut zirkuliert in den Adern und erreicht fast alle Körperteile, die Sauerstoffanreicherung des Bluts in den Lungenbläschen funktioniert, Nahrung wird im Verdauungstrakt verwertet und die Nährstoffe werden aufgenommen, das Blut wird gereinigt, Abfallstoffe werden über Nieren und Darm ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft eingedrungene Fremdkörper, das Rückenmark produziert neue Blutkörperchen und vermittelt verschiedene Muskelreflexe auf äußere Reize, Haare und Nägel wachsen, Wunden heilen. Wenn man es genau nimmt, bleibt trotz Ausfall der gesamten Gehirnfunktion der menschliche Körpers als Ganzes lebendig– abzüglich des Gehirns. (26)

Siehe: Leben der Hirntoten

So verweist Patt auf eine Stellungnahme »namhafter Neurologen und Theologen« der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, die »auf ein medizinisch wesentliches, unter Nichtmedizinern aber wenig bekanntes Faktum hingewiesen« hätten, nämlich dass beim Hirntod eine Gehirnschwellung »die vollständige Blockade der Gehirndurchblutung« bewirke, »welche zum Absterben des Gehirns führt. Der Hirntod ist somit zeitlich am Ende des Sterbeprozesses und nicht mittendrin anzusiedeln« (vgl. Patt, LF 91, S. 26).
Diese Zustände sind von weitestgehendem Fehlen jeglicher Lebenszeichen gekennzeichnet. Zumindest alle inneren Organe sind völlig funktionsunfähig geworden. Nur noch einige Zellen des Skeletts oder die Hornhaut können zu den Zeitpunkten, an denen »sichere Todeszeichen« auftreten, ihre »Lebendigkeit« im Sinne der Funktionsfähigkeit erhalten haben. (28)

Siehe: intermediäres Leben

Der »Tod des Gehirns« hat zwar gravierende Auswirkungen für den weiteren Bestand und die Aktivitäten der Geist-Seele-Einheit, er ist aber nicht einfach mit dem »Tod des Menschen« identisch. (27)

Wieso nicht?

Zunächst sind die höheren Hirnfunktionen des Bewusstseins, Denkens etc. (angesiedelt im Großhirn) für die geforderte »Einheit« und »funktionelle Ganzheit« entbehrlich, da auch Bewusstlose oder Wachkomapatienten ausdrücklich von den Vertretern der Ganzhirntod-These nicht für tot gehalten werden. (28)

Siehe: Bewusstlosigkeit

Entscheidend sollen vielmehrdie Funktionen des Hirnstamms sein.Hier sind zum Beispiel einige Reflexe angesiedelt, wie der Husten-, Pupillen-, Blinzel- und Okulozephalreflex (die reflektorische Bewegung der Augäpfel bei plötzlicher Kopfdrehung). Liegt einer dieser Reflexe vor, ist das Hirntod-Kriterium nicht erfüllt, der Patient »lebt«. Was hat dies aber mit »Integration« des menschlichen Körpers zu tun? (28)
Auch das so genannte »Lazarus-Syndrom« (Laufbewegungen) oder die einer Umarmung ähnlichen Greifbewegungen des Patienten, wenn eine Pflegeperson seinen Kopf anhebt, um das Kissen zu richten, werden über das Rückenmark gesteuert. (28)

Siehe: Todesverständnis 2020

Das Fehlen des Atemimpulses kann jedoch durch Einsatz eines Beatmungsgerätes ausgeglichen werden. Menschen, die beispielsweise auf einen Herzschrittmacher, einen Dialyseapparat oder gar ein künstliches Herz angewiesen sind, werden aber auch nicht für tot erklärt, nur weil ihr Körper eine bestimmte Integrationsleistung nicht mehr erbringen kann und auf medizinisch-apparative Hilfe angewiesen ist. (28)
Dem Kreislaufsystem kommt hierbei eine besonders wichtige Integrationsfunktion zu, da es die Sauerstoff- und Nährstoffversorgung des gesamten Körpers sicherstellt. (29)

Siehe: Tod bei High-Tech-Medizin

Das ist auch schon in der Embryonalentwicklung so. Noch bevor nennenswerte Hirnstrukturen entstehen, pulsiert das Herz und ist wesentlicher »Motor« der körperlichen Entwicklung. Nun wird man nicht behaupten können, Embryonen seien tot. Im Gegenteil, Embryonen sind so lebendig, dass sie sogar in der Lage sind, ein menschliches Gehirn zur Entstehung zu bringen. ... Die Embryonalentwicklung zeigt, dass weder das Funktionieren noch überhaupt das Vorhandensein eines Gehirns eine notwendige Voraussetzung für das Leben eines Menschen sind. Warum sollte dann ein Patient, dessen messbare Hirnfunktionen gerade erloschen sind, der aber noch zahlreiche Lebenszeichen aufweist, nicht auch die körperliche Basis einer Leib-Seele-Einheit sein können?(29)

Siehe: Embryo

Esist vielmehr in erheblichem Umfang Ordnung und Integration zu erkennen: das Rückenmark nimmt weiterhin seine Funktionen wahr, der Blutkreislauf, das Stoffwechsel- und das Immunsystem bestehen fort, der für die Beatmung unerlässliche Gasaustausch in der Lunge funktioniert etc. (29)

Siehe: Leben der Hirntoten

Am eindrucksvollsten ist jedoch, dass »hirntote« schwangere Frauen sogar in der Lage sind, über Wochen und Monate ein Kind auszutragen. (29)
Umstand, dass viele Patienten, bei denen alle Hirnfunktionen ausgefallen sind, nur Stunden oder Tage »am Leben erhalten« werden können, besagt nichts über ihren Status. Auch wenn medizinische Maßnahmen nur kurzfristige Wirkungen zeigen, kann man sie nicht einfach ignorieren. Soweit in dieser kurzen Zeitspanne deutliche Lebenszeichen vorhanden sind, gehören diese Stunden oder Tage eben zum Leben dazu. Die »Irre-versibilität« des Hirnfunktionsausfalls ist ebenfalls nicht zur Stützung des Hirntod-Konzepts geeignet, denn sonst müsste man auch andere Patienten, deren Sterben nicht mehr aufgehalten werden kann, kurzerhand für tot erklären. (29)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Hirntod-Konzept auf keiner schlüssigen anthropologischen oder philosophischen Grundlage basiert. Der sogenannte »Hirntod« ist lediglich der Organtod des Gehirns und kann nicht mit dem Tod des Menschen, der in der Trennung von Leib und Seele besteht, gleichgesetzt werden. (29)

Siehe: Todesverständnis

Ist der hirntote Mensch eine „Leiche“? (Juni 1996)

Juni 1996 Rainer Beckmann: " [12]


einzelne Zitate

Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.[13]

Wenn der lebendige Leib das Vorhandensein der Seele anzeigt, wie viel Leib muss tot sein, damit die Seele den Leib verlässt?

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Rainer Beckmann: Hirntot = wirklich tot?. In: LebensForum 101 (2012), 22-24. Nach: http://www.rainerbeckmann.de/wp-content/uploads/2012/04/RB-Hirntod-LF_1-2012.pdf Zugriff am 23.12.2019.
  2. Rainer Beckmann: Die Genehmigungstätigkeit des Bundesgesundheitsministeriums zu Tod und 'Hirntod. In: GesR 10/2024, 628-641.
  3. Rainer Beckmann: Realistische Intuition und virtueller Tod: das Hirntod-konzept auf dem Prüfstand. In: intensiv 2024 32 71-75.
  4. xyzs://www.epochtimes.de/gesundheit/rechtsexperte-die-probleme-die-mit-dem-hirntodkonzept-verbunden-sind-werden-verschwiegen-a4793228.html Rechtsexperte: „Die Probleme, die mit dem Hirntodkonzept verbunden sind, werden verschwiegen“
  5. Rainer Beckmann: Das unbegründete „Hirntod“-Konzept. In: JZ 21/2003, 947-957.
  6. Rainer Beckmann: Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland. In: MedR (2023) 41: 863–868. Nach: https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-023-6598-2 Zugriff am 19.11.2024.
  7. Rainer Beckmann: Kontrafaktische Darstellung des Hirntod-Konzepts: Kritik an der Darstellung der Hirntod-Historie und des Hirntod-Konzepts durch Dag Moskopp. In: Nervenheilkunde 39(09):572-576.
  8. Rainer Beckmann: Hirntot = wirklich tot?. In: LebensForum 101 (2012), 22-24. Nach: http://www.rainerbeckmann.de/wp-content/uploads/2012/04/RB-Hirntod-LF_1-2012.pdf Zugriff am 23.12.2019.
  9. Rainer Beckmann: Der "Tod" des Organs Gehirn ist nicht der Tod des Menschen. In: Tagespost (09.03.2012). Nach: https://aerzte-fuer-das-leben.de/pdftexte/09-03-12-beckmann-hirntod-organspende.pdf Zugriff am 23.12.2019.
  10. Rainer Beckmann: Der "Hirntod" – die unsicherste Diagnose der Welt. In: ZfL 4/2011, 122-124. Nach: https://zfl-online.de/media/zfl_2011_4_109-140.pdf Zugriff am 09.09.2019.
  11. Rainer Beckmann: Der Hirntod: Kein sicheres Todeszeichen. In: LebensForum 93 (2009), 26-29. Nach: http://www.rainerbeckmann.de/wp-content/uploads/2011/02/Beckmann_Hirntod_LF1-2010.pdf Zugriff am 23.12.2019.
  12. Rainer Beckmann: Ist der hirntote Mensch eine „Leiche“? In: Zeitschrift für Rechtspolitik 29 (1996), 219-225. Nach:
  13. Prof. Dr. Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht; zit. n. Stimme und Gegenstimme, Nr. 31 / 2012. Nach: Nobert Knobloch: Organ-Entnahme ist Mord. In: MMnews (28.09.2013) Nach: http://www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord Zugriff am 1.5.2017.