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Die Deutsche Gesellschaft der Chirurgie erkennt die Notwendigkeit, diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.<br> | Die Deutsche Gesellschaft der Chirurgie erkennt die Notwendigkeit, diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.<br> | ||
Dieser Stellungnahme schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung an.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.</ref>}} | Dieser Stellungnahme schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung an.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.</ref>}} | ||
1968 gehörten der DGCH 2.547 Mitglieder an. Zur Erklärung siehe auch Bay. Äbl.<ref>Stellungnahme der Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie In: Bay. Äbl. 23 (1968), 342f.</ref> | 1968 gehörten der DGCH 2.547 Mitglieder an. Zur Erklärung siehe auch Bay. Äbl.<ref>Stellungnahme der Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie In: Bay. Äbl. 23 (1968), 342f.</ref> | ||
Version vom 26. Februar 2020, 10:32 Uhr
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Chirurgen. Der Sitz ist Berlin.
Link: http://www.dgch.de
1968
Eine von der DGCH beauftragte Kommission für Reanimation und Organtransplantation hat die folgende Stellungnahme ausgearbeitet:
Grundsätzlich können aus medizinischer Sicht als Zeichen des Todes wie bisher die fehlende Atmung und Herztätigkeit sowie die sekundären Erscheinungen der Abkühlung, Muskelstarre und Totenflecken gelten. In Sonderfällen kann sich unter den Methoden einer modernen Reanimation (Herzmassage, künstliche Beatmung) der Prozess des Sterbens jedoch so verändern, daß es nicht mehr ohne weiteres möglich ist, die Todeserklärung allein auf Grund eines Atem- und Kreislaufstillstandes auszusprechen. Es ist vielmehr notwendig, diese Kriterien dann in eine Analyse des gesamten Krankheits- und Unfallverlaufes einzubeziehen. Dabei ist vor allem der Zustand des Gehirns und dessen Abhängigkeit vom Kreislauf zu berücksichtigen. |
III. Der Gehirntod ist noch nicht anzunehmen, wenn es wegen zentraler oder peripherer Ateminsuffizienz oder wegen Ursachen, die von der Atmung unabhängig sind, zu einem Herzstillstand kommt, aber das Zentralnervensystem bis dahin intakt oder erfahrungsgemäß erholungsfähig war. Handelt es sich bei dem Unglücks- oder Zwischenfall, der zum Atem- und Herzstillstand führte, um eine akute Ursache sui generis, die momentan beseitigt werden kann, so ist zunächst mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen, sofern die Wiederbelebungszeit des Gehirns wahrscheinlich noch nicht überschritten ist. Im weiteren Verlauf ergeben sich zwei Möglichkeiten: 1. Die spontane Herzaktion setzt trotz adäquater Herzmassage nicht wieder ein. In diesem Fall gilt der Eintritt des primären Kreislaufstillstandes als Todeszeitpunkt. |
1968 gehörten der DGCH 2.547 Mitglieder an. Zur Erklärung siehe auch Bay. Äbl.[3]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 196.
- ↑ Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.
- ↑ Stellungnahme der Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie In: Bay. Äbl. 23 (1968), 342f.