Intoxikation: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat2|Im Untersuchungszeitraum dürfen die klinischen Symptome des Hirnfunktionsausfalls nicht durch reversible Einflüsse überlagert sein. Dazu gehören u. a. Intoxikationen, dämpfende Medikamente, neuromuskuläre lockade, reversible Erkrankungen des Hirnstamms oder des peripheren Nervensystems, primäre oder therapeutische Hypothermie, Kreislaufschock, Koma bei endokriner, metabolischer oder entzündlicher Erkrankung.<ref>[[BÄK]]: Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes. (2015), Seite 3.</ref>}} | |||
Bei der [[HTD]] gehört die Intoxikation bei den [[Voraussetzungen]] zu den Ausschlusskritierien, d.h. sie muss ausgeschlossen sein, bevor mit der [[HTD]] begonnen wird. | |||
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* http://www.berliner-kurier.de/panorama/schrecklicher-fehler--hirntote--wacht-bei-organ-entnahme-auf,7169224,23648766.html | * http://www.berliner-kurier.de/panorama/schrecklicher-fehler--hirntote--wacht-bei-organ-entnahme-auf,7169224,23648766.html | ||
* http://www.shortnews.de/id/1037962/new-york-bei-organ-entnahme-hirntote-wachte-ploetzlich-wieder-auf?offset=51704923 </ref>}} | * http://www.shortnews.de/id/1037962/new-york-bei-organ-entnahme-hirntote-wachte-ploetzlich-wieder-auf?offset=51704923 </ref>}} | ||
=== Intoxikation als Ursache des Hirntodes === | |||
Intoxikation (z.B. vom Kugelfisch, von Medikamenten oder Gase) kann über einen Sauerstoffmangel zur Hirnschwellung führen, die in der Folge so stark ansteigt, dass der Hirndruck den mittleren arteriellen Druck übertrifft. Damit stoppt die Durchblutung des Gehirns und der Hirntod tritt ein. Damit gehört die tödliche Intoxikation zur sekundären Hirnschädigung. | |||
Wenn als irreversible Langzeitfolge der Intoxikation eine schwere hypoxische Hirnschädigung auftritt und aufgrund der vorliegenden Befunde klar ist, dass es sich um eine in den Richtlinien der BÄK benannte schwere und irreversible "sekundäre Hirnschädigung" handelt, kann nach Abklingen der Intoxikation eine [[HTD]] durchgeführt werden. | |||
=== Zitate === | |||
Auf der XI. gemeinsamen Tagung der Österreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung vom 03. bis 06. September 1969 in Saarbrücken sagte Kubicki:<ref>Kubicki: Podiumsgespräch. In: K. Hutschenreuter, K. Wiemers (Hg.): Intensivbehandlung und ihre Grenzen. Berlin 1971, 123.</ref> | |||
{{Zitat|Es ist nicht nötig festzustellen, welches Medikament in welcher Menge genommen wurde- Sie müssen nur in Erfahrung bringen, ob überhaupt mit einer Intoxikation gerechnet werden muß. Diese Antwort können Sie in spätestens 6 Stunden haben. Inzwischen leiten wir das EEG für jeweils 1/, Stunde ab. Selbst kleine Potentialaufbrüche kommen selten in größeren Abständen als 10 min vor, so daß wir sie mit einer Y,stündigen Ableitung überwiegend erfassen. Aus praktischen Gründen kann man andererseits auf einer Intensivstation doch nicht länger störungsfrei, d.h. in Ruhe arbeiten, Schließlich sollte man nach 3-4 Stunden ein cerebrales Arteriogramm machen, und zwar nicht nur bei den schweren Schädel-Hirn-Verletzungen. KÄUFER und PENIN haben erst kürzlich berichtet, daß es bei jeder Form cerebraler Anoxie über die Azidose zu einer schweren Steigerung des Schädelinnendrucks kommen kann, die bis zur Unterbrechung der intrakraniellen Zirkulation führt. Es ist nicht genügend bekannt, daß dies nicht nur nach Traumen und Hirnoperationen, sondern häufig auch nach Ischämien oder Anoxien vorkommt.}} | |||
Loew sagte auf der gleichen Tagung:<ref>Loew: Podiumsgespräch. In: K. Hutschenreuter, K. Wiemers (Hg.): Intensivbehandlung und ihre Grenzen. Berlin 1971, 125.</ref> | |||
{{Zitat| Den Hirntod müssen wir nur dann positiv nachgewiesen haben, wenn wir ein Organ entnehmen wollen, denn das dürfen wir nur beim Toten. Beim Sterbenden können wir bestimmte | |||
Behandlungsmaßnahrmen unterlassen, wenn wir aus praktisch-klinischer Erfahrung wissen, daß die Funktionen sich nicht wieder einspielen, der Verfall also unaufhaltsam nachfolgt, und hierzu gehört auch die vorzeitige Beendigung der Beatmung. Zusammen mit vielen meiner neurochirurgischen Kollegen bin ich aus der praktischen Erfahrung der Überzeugung, daß das Hirnszerber durch die Kriterien der Bewußt- und Reflexlosigkeit, fehlender Spontanatmung und fehlender Pupillenreaktion so sicher nachgewiesen ist, daß wir (bei Ausschluß einer Intoxikation und unter der Voraussetzung einer direkten traumatischen Hirnschädigung) nach Ablauf von 12 Stunden auch ohne EEG und ohne Angiogramm berechtigt sind, weitere therapeutische Maßnahmen wie auch die künstliche Beatmung einzustellen. Wir sind allerdings nicht der Meinung, daß der Hirnzed ohne EEG ausreichend nachgewiesen ist, wenn wir Organe entnehmen wollen; dazu bedarf es, als zusätzliches Kriterium, der EEG-Ableitung oder des angiografischen Nachweises des cerebralen Zirkulationsstillstandes.}} | |||
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Aktuelle Version vom 19. November 2024, 08:08 Uhr
Intoxikation ist eine Vergiftung.
Im Zusammenhang mit Hirntod ist zwischen zwei Formen der Intoxikation zu unterscheiden:
- nicht tödliche Intoxikation als Ausschlusskriterium bei der HTD
- tödliche Intoxikation als Ursache des Hirntodes
Intoxikation als Ausschlusskriterium bei der HTD
Im Untersuchungszeitraum dürfen die klinischen Symptome des Hirnfunktionsausfalls nicht durch reversible Einflüsse überlagert sein. Dazu gehören u. a. Intoxikationen, dämpfende Medikamente, neuromuskuläre lockade, reversible Erkrankungen des Hirnstamms oder des peripheren Nervensystems, primäre oder therapeutische Hypothermie, Kreislaufschock, Koma bei endokriner, metabolischer oder entzündlicher Erkrankung.[1] |
Bei der HTD gehört die Intoxikation bei den Voraussetzungen zu den Ausschlusskritierien, d.h. sie muss ausgeschlossen sein, bevor mit der HTD begonnen wird.
Beispiel: Im Jahr 2009 wurde die 41jährige Colleen S. Burns in eine New Yorker Klinik eingeliefert. Sie hatte eine Überdosis Beruhigungsmittel bzw. Drogen[Anm. 1] genommen. Es wurde an ihr trotz dieser Überdosis eine HTD durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass sie hirntot sei. Da eine Zustimmung zur Organspende vorlag, wurde sie bereits auf die Organentnahme vorbereitet, doch dann waren an Colleen S. Burns Lebenszeichen erkennbar. Die Organentnahme wurde nicht begonnen. Colleen S. Burns erwachte wieder ins Leben. |
Intoxikation als Ursache des Hirntodes
Intoxikation (z.B. vom Kugelfisch, von Medikamenten oder Gase) kann über einen Sauerstoffmangel zur Hirnschwellung führen, die in der Folge so stark ansteigt, dass der Hirndruck den mittleren arteriellen Druck übertrifft. Damit stoppt die Durchblutung des Gehirns und der Hirntod tritt ein. Damit gehört die tödliche Intoxikation zur sekundären Hirnschädigung.
Wenn als irreversible Langzeitfolge der Intoxikation eine schwere hypoxische Hirnschädigung auftritt und aufgrund der vorliegenden Befunde klar ist, dass es sich um eine in den Richtlinien der BÄK benannte schwere und irreversible "sekundäre Hirnschädigung" handelt, kann nach Abklingen der Intoxikation eine HTD durchgeführt werden.
Zitate
Auf der XI. gemeinsamen Tagung der Österreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung vom 03. bis 06. September 1969 in Saarbrücken sagte Kubicki:[3]
Es ist nicht nötig festzustellen, welches Medikament in welcher Menge genommen wurde- Sie müssen nur in Erfahrung bringen, ob überhaupt mit einer Intoxikation gerechnet werden muß. Diese Antwort können Sie in spätestens 6 Stunden haben. Inzwischen leiten wir das EEG für jeweils 1/, Stunde ab. Selbst kleine Potentialaufbrüche kommen selten in größeren Abständen als 10 min vor, so daß wir sie mit einer Y,stündigen Ableitung überwiegend erfassen. Aus praktischen Gründen kann man andererseits auf einer Intensivstation doch nicht länger störungsfrei, d.h. in Ruhe arbeiten, Schließlich sollte man nach 3-4 Stunden ein cerebrales Arteriogramm machen, und zwar nicht nur bei den schweren Schädel-Hirn-Verletzungen. KÄUFER und PENIN haben erst kürzlich berichtet, daß es bei jeder Form cerebraler Anoxie über die Azidose zu einer schweren Steigerung des Schädelinnendrucks kommen kann, die bis zur Unterbrechung der intrakraniellen Zirkulation führt. Es ist nicht genügend bekannt, daß dies nicht nur nach Traumen und Hirnoperationen, sondern häufig auch nach Ischämien oder Anoxien vorkommt. |
Loew sagte auf der gleichen Tagung:[4]
Den Hirntod müssen wir nur dann positiv nachgewiesen haben, wenn wir ein Organ entnehmen wollen, denn das dürfen wir nur beim Toten. Beim Sterbenden können wir bestimmte
Behandlungsmaßnahrmen unterlassen, wenn wir aus praktisch-klinischer Erfahrung wissen, daß die Funktionen sich nicht wieder einspielen, der Verfall also unaufhaltsam nachfolgt, und hierzu gehört auch die vorzeitige Beendigung der Beatmung. Zusammen mit vielen meiner neurochirurgischen Kollegen bin ich aus der praktischen Erfahrung der Überzeugung, daß das Hirnszerber durch die Kriterien der Bewußt- und Reflexlosigkeit, fehlender Spontanatmung und fehlender Pupillenreaktion so sicher nachgewiesen ist, daß wir (bei Ausschluß einer Intoxikation und unter der Voraussetzung einer direkten traumatischen Hirnschädigung) nach Ablauf von 12 Stunden auch ohne EEG und ohne Angiogramm berechtigt sind, weitere therapeutische Maßnahmen wie auch die künstliche Beatmung einzustellen. Wir sind allerdings nicht der Meinung, daß der Hirnzed ohne EEG ausreichend nachgewiesen ist, wenn wir Organe entnehmen wollen; dazu bedarf es, als zusätzliches Kriterium, der EEG-Ableitung oder des angiografischen Nachweises des cerebralen Zirkulationsstillstandes. |
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Hier sind sich die Zeitungsberichte nicht einig. Es scheint jedoch so gewesen zu sein, dass sie sich mit der Überdosis das Leben nehmen wollte. 16 Monate später erreichte sie dieses Ziel.
Einzelnachweise
- ↑ BÄK: Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes. (2015), Seite 3.
- ↑ https://de.nachrichten.yahoo.com/-tote--erwacht-im-krankenhaus-zum-leben-084024615.html Zugriff allesamt am 12.8.2015.
- ↑ Kubicki: Podiumsgespräch. In: K. Hutschenreuter, K. Wiemers (Hg.): Intensivbehandlung und ihre Grenzen. Berlin 1971, 123.
- ↑ Loew: Podiumsgespräch. In: K. Hutschenreuter, K. Wiemers (Hg.): Intensivbehandlung und ihre Grenzen. Berlin 1971, 125.