Hinterbliebene: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Hinterbliebene von Organspender === | === Hinterbliebene von Organspender === | ||
Hinterbliebene von Organspender gibt es in zwei Lagern: Pro und Contra Organspende. Die Haltung Contra entstand immer nach der Organentnahme. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Mit hinzu gehören: Unzureichende Aufklärung, unsensibler Umgang, ... bis hin zu Nichteinhaltung der Vereinbarungen. | |||
In den Medien und Diskussionen werden meist die Hinterbliebene von Contra eingeladen, insbesondere Eltern, die sich im Verein [http://www.initiative-kao.de Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.] (KAO) zusammengeschlossen haben. Bei den meisten namentlich bekannten Mitgliedern von KAO erfolgte die Organentnahme vor Inkrafttreten des [[TPG]] am 5.11.1997. Somit ist heute einiges von dem, was sie damals erlebt haben, nicht mehr möglich. So muss z.B. nach § 6 [[TPG]] der Organspender in einem würdevollem Zustand der Bestattung übergeben werden. | |||
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|1985 ||15 ||[[Christian Greinert]] ||Unfall ||Renate Greinert | |||
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|1991 ||16 ||[[Lorenz Meyer]] ||Unfall ||Gisela und Jürgen Meyer | |||
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|1995 ||23 ||[[Bettina Ewe]] ||Blutung ||Gisela und Helmut Ewe | |||
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|1997 ||29 ||[[Arnd Focke]] ||Unfall ||Renate Focke | |||
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== Anhang == | == Anhang == |
Version vom 18. Juli 2015, 14:50 Uhr
Begriffsbestimmung
Hinterbliebene sind im deutschen Sprachraum im engen Sinne Lebenspartner von Verstorbenen (Siehe: SGB VI. In der üblichen Verwendung der deutschen Sprache sind es darüber hinaus eng mit dem Verstorbenen verwandte (§ 1589 BGB) oder verschwägerte (§ 1590 BGB) Personen. - Immer handelt es sich um Personen, die in enger Beziehung zu einem Verstorbenen gestanden haben. Der Begriff der Hinterbliebenenrente bringt dies deutlich zum Ausdruck.
Auch in anderen Lexika stehen Hinterbliebene in Verbindung mit Verstorbenen, so im Wiktionary, im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache, Wortschatz-Lexikon und Duden-online. Im Duden wird der Hinterbliebene wie folgt beschrieben: "jemand, der zu einer/einem Verstorbenen in einer engen [verwandtschaftlichen] Beziehung stand".
In Abgrenzung dazu: Angehörige
Angehörige bezeichnet eine Person, die zu einer anderen Person oder einer Gruppe in besonderem rechtlichen oder sozialen Verhältnis steht, wenn man dieses Verhältnis hervorheben will. Es kann auch Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen mit einschließen, sowie die Zugehörigkeit zu Vereinen, und Gruppen (z.B. Raucher).
Einen eigenen Begriff hat sich mit pflegende Angehörige in den letzten Jahren herausgebildet.
Selten wird der Begriff "Angehöriger" im Zusammenhang mit Verstorbenen verwendet, meist im Zusammenhang mit lebenden Personen.
Hinterbliebene von Hirntoten
Hinterbliebene von Hirntoten haben es durch den plötzlichen Tod ihres Familienmitglieds sehr schwer. Über 98% der zum Hirntod führende Ursachen erfolgen ohne jede Vorwarnung. Plötzlich wird der mitten im Leben stehende Mensch aus diesem Leben gerissen. Ab diesem zum Hirntod führenden Ereignis ist der Mensch nicht mehr ansprechbar, nicht mehr handlungsfähig.
Der Patient kommt in der Klinik auf die Intensivstation, weil der Ausfall der Eigenatmung eine künstliche Beatmung erforderlich macht. Noch weiß niemand, wie sich alles weiterentwickelt. Die Ärzte und das Pflegepersonal versuchen, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Doch das Ereignis (Hirnblutung, Hirninfart oder Schädelhirntrauma) war so massiv, dass trotz aller Maßnahmen der Patient in den Hirntod starb. Meist wird hierbei nach 3 bis 5 Tagen des Hoffens mit der HTD begonnen. 12 Stunden später steht der Hirntod fest.
Bei Stillstand des Blutkreislaufes als zum Hirntod führende Ursache sind die Zeiten länger, weil mit der erfolgreichen Reanimation die Ursache (Herzstillstand) wieder behoben ist. Erfolgte jedoch diese Reanimation erst nach mehr als 15 Minuten Herzstillstand oder war die Herzdruckmassage zu unwirksam, ist das Gehirn bereits so sehr geschädigt, dass auch die Hypothermie das Absterben der Gehirnzellen aufhält. Oft wird nach 5 bis 7 Tagen nach dem Ereignis mit der HTD begonnen. 72 Stunden später steht der Hirntod fest.
Die Hinterbliebene von Hirntoten machen somit diese Phasen durch:
- Schock
Ein Familienmitglied ist plötzlich nicht mehr ansprechbar. Er wurde ohne Anzeichen aus dem aktiven Leben gerissen. - Hoffnung
Das Familienmitglied liegt künstlich beatmet auf der Intensivstation. Die Ärzte bemühen sich, das Leben zu retten und die Gesundheit wieder herzustellen. - Schreck
Die Ärzte sagen, dass sich der Patient nicht wie üblich verhält. Es gibt Anzeichen, die auf Hirntod hindeuten. Es soll eine HTD durchgeführt werden. - Verzweiflung
Die 1. klinische Diagnostik zeigte keine Hirnstammreflexe. Damit liegt der begründete Verdacht nahe, dass Hirntod vorliegt. - Schreck
Die 2. klinische Diagnostik bestätigt, dass hier Hirntod vorliegt.
Dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist, den wir mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen können, macht es für einige Hinterbliebene zusätzlich schwer, den Tod das Familienmitglieds anzunehmen.
Organspender?
Nachdem der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage um Organspende. Hierzu gibt es 4 Möglichkeiten:
- Schriftliche Willenserklärung
Liegt vom Hirntoten eine schriftliche Willenerklärung vor, ist dies für die Hinterbliebene eine große Erleichterung. Sie müssen sich nicht mit dieser Fragestellung auseinandersetzen.[Anm. 1]
Im Jahr 2014 lag bei 16,1% der Hirntoten eine schriftliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 2,9% eine schriftliche Ablehnung.[1][Anm. 2] - Mündliche Willenserklärung
Liegt vom Hirntoten eine mündliche Willenserklärung vor, ist dies auch eine Erleichterung für die Hinterbliebenen.
Im Jahr 2014 lag bei 24,8% der Hirntoten eine mündliche Zustimmung zur Organentnahme vor und bei 32,9% eine mündliche Ablehnung.[1] - Mutmaßlicher Wille
Liegt weder eine schriftliche noch eine mündliche Willenserklärung des Hirntoten vor, ist es Aufgabe der Hinterbliebenen, den mutmaßlichen Willen des Hirntoten festzustellen. Sie können sich dabei vom Klinikpersonal (Arzt, Pflegekraft, Seelsorger) und/oder dem DSO-Koordinator helfen lassen. Es geht dabei darum, dass man mutmaßlichen Willen des Hirntoten ermittelt. Die eigene Haltung sollte hierbei zurückstehen, was nicht immer leicht ist, insbesondere wenn sich der mutmaßliche Wille des Hirntoten vom eigenen Willen unterscheidet.
Im Jahr 2014 konnte bei 42,0% der Hirntoten ein vermutete Zustimmung zur Organentnahme ermittelt werden und bei 26,0% eine vermutete Ablehnung.[1] - Entscheidung der Hinterbliebenen
Kann von den Hinterbliebenen kein mutmaßlicher Wille ermittelt werden, kommt es den Hinterbliebenen zu, die Entscheidung zu fällen. Dies ist die schwierigste Möglichkeit, insbesondere wenn es innerhalb der Familie ein pro- und contra-Lager zur Frage der Organspende gibt. Damit ist der nächste Familienkrach bereits vorprogrammiert. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises hätte der Hirntote diesem Familienkrach vorbeugen können.
Im Jahr 2014 haben bei 24,8% der Hirntoten die Hinterbliebenen die Zustimmung zur Organentnahme gegeben und bei 39,1% der Hirntoten die Hinterbliebene eine Ablehnung.[1]
Verabschiedung von Hirntoten
Kritiker geben an, dass im Falle der Organspende keine Sterbebegleitung möglich sei. Dies ist definitiv[Anm. 3] nicht der Fall.
Die Verabschiedung von Hirntoten kann in diese Phasen eingeteilt werden:
- Patient kommt auf die Intensivstation
Der Patient kommt auf die Intensivstation, da das vorausgegangene Ereignis zum Verlust der Eigenatmung geführt hat. Niemand weiß, wie es weiter geht. Alle hoffen das Beste.
Für Christen besteht hier die Möglichkeit der Krankensalbung. Damit wird Gott gebeten, dem Kranken beizustehen und wieder genesen zu lassen. - Verdacht auf Hirntod
Es wird von den Ärzten angenommen, dass Hirntod vorliegt. Hierzu gibt es verschiedene Hinweise, wie z.B. die starren Augen mit den weit geöffneten Pupillen.
Noch ist der Hirntod nicht festgestellt. Es steht aber fest, dass es sehr ernst um den Patienten steht und dass er diesen Zustand wohl nicht überleben wird. Daher ist an dieser Stelle die Möglichkeit eines Sterbesegens gegeben. Damit wird Gott gebeten, den Sterbenden auf seiner letzten Reise gut zu begleiten und ihn im Jenseits liebevoll zu empfangen. - Nach der 1. klinischen Diagnostik
Die 1. klinische Diagnostik hat gezeigt, dass keine Hirnstammreflexe vorhanden sind. Damit liegt zwar Hirntod vor, ist aber noch nicht erwiesen.
Noch ist der Hirntod nicht erwiesen. Daher kann in den 12 bzw. 72 Stunden bis zur 2. klinischen Diagnostik der Sterbesegen gegeben werden. - Nach der 2. klinischen Diagnostik (Hirntod ist festgestellt)
Mit der 2. klinischen Diagnostik ist der Hirntod festgestellt.
Nach der Feststellung des Hirntods kann eine Aussegnung des Toten vorgenommen werden. Wer den Hirntod nicht als Tod des Menschen ansieht, hat hierzu bis zum Stillstand des Herzens zu warten. - Bis zum Herzstillstand
- Hirntoter ist Organverweigerer
Falls keine Zustimmung zur Organspende vorliegt, wird wenige Minuten nach Feststellung des Hirntods die künstliche Beatmung abgeschaltet, da damit juristisch wie auch medizinisch der Tod des Menschen erwiesen ist. Dadurch zahlt die Krankenkasse keine Weiterbehandlung, d.h. ab Feststellung des Hirntods arbeitet die Klinik auf eigene Kosten.
Hinterbliebene können bis kurz vor Abschalten der künstlichen Beatmung vom Hirntoten Abschied nehmen. Zum Abschalten werden sie meist kurz nach draußen gebeten, weil es beim Abschalten der künstlichen Beatmung zu Zuckungen des Körpers kommen kann, die die Hinterbliebenen fälschlicher Weise als Lebenszeichen interpretieren könnten. Diese irrige Annahme will man ihnen damit ersparen. Nach dem Herzstillstand können die Hinterbliebenen wieder zum Toten und können sein Erkalten miterleben. - Hirntoter ist Organspender
Falls eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, wird der Hirntote bis zur Organentnahme intensivmedizinisch weiterversorgt. Diese Kosten tragen die Krankenkassen der Organempfänger.[Anm. 4]
Es werden zunächst die in Frage kommenden Organe genauer untersucht. Die für die TX geeigneten Organe werden nach ET gemeldet. Dieses ermittelt für diese Organe geeignete Empfänger. Erst wenn feststeht, welches Organ in welches TXZ zu transportieren ist, wird mit der Organentnahme begonnen. Von Feststellung des Hirntods bis Beginn der Organentnahme liegen meist 12 bis 18 Stunden.[Anm. 5]
Dieses Zeitfenster bis zur Organentnahme steht den Hinterbliebenen nicht voll zur Verfügung. Bis zum Abschluss der Untersuchungen der Organe müssen immer wieder die Ärzte an den Hirntoten. Dann müssen die Hinterbliebene weichen. Nach Abschluss dieser Untersuchungen können die Hinterbliebene fast dauerhaft zum Hirntoten. - Hinterbliebene können im Falle der Zustimmung zur Organspende deutlich mehr Zeit beim Hirntoten mit schlagendem Herzen verbringen als im Falle der Organverweigerung.
Wenn nicht bereits geschehen, ist hier die Aussegnung des Hirntoten möglich.
- Hirntoter ist Organverweigerer
- Der kalte Leichnam
Hinterbliebene haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich vom kalten Leichnam zu verabschieden. Dies wird in manchen Kliniken angeboten. Auf jeden Fall ist dies beim Bestatter oder in der Leichenhalle möglich.
Hinterbliebene von Organspendern steht nach § 6 TPG ausdrücklich das Recht zu, den Organspender nach der Organentnahme zu sehen.
Wenn nicht bereits geschehen, ist auch noch hier eine Aussegnung des Toten möglich.
Hinterbliebene haben somit an mehreren Stellen die Möglichkeit, sich von ihrem Familienmitglied zu verabschieden. In der seelsorglichen Begleitung ist es möglich, den gesamten Weg von Hoffnung über Sorge hin zum feststehenden Tod mit entsprechenden Gebeten und Riten mitzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hirntote ein Organvereigerer oder ein Organspender ist.[Anm. 6]
Ist der Hirntod festgestellt, bedarf der Hirntote keiner weiteren Begleitung, da er von alledem nichts mehr mitbekommt. Alle Abschiedsnahme ist dann auf die Hinterbliebenen gerichtet. |
Hinterbliebene können sich immer von Hirntoten verabschieden. |
Hinterbliebene von Organspendern können länger beim Hirntoten mit schlagendem Herzen sein. |
Hinterbliebene von Organspender
Hinterbliebene von Organspender gibt es in zwei Lagern: Pro und Contra Organspende. Die Haltung Contra entstand immer nach der Organentnahme. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Mit hinzu gehören: Unzureichende Aufklärung, unsensibler Umgang, ... bis hin zu Nichteinhaltung der Vereinbarungen.
In den Medien und Diskussionen werden meist die Hinterbliebene von Contra eingeladen, insbesondere Eltern, die sich im Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO) zusammengeschlossen haben. Bei den meisten namentlich bekannten Mitgliedern von KAO erfolgte die Organentnahme vor Inkrafttreten des TPG am 5.11.1997. Somit ist heute einiges von dem, was sie damals erlebt haben, nicht mehr möglich. So muss z.B. nach § 6 TPG der Organspender in einem würdevollem Zustand der Bestattung übergeben werden.
Pro Organspende | Contra Organspende | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Anhang
Anmerkungen
- ↑ Daher ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises so wichtig. Man kann dort "Ja" wie auch "Nein" ankreuzen und damit der Organentnahme zustimmen oder ihr widersprechen. Wichtig ist, dass der eigene Wille schriftlich festgehalten ist.
Wer sich um diese Entscheidung drückt und im Familienkreis nie sagt, ob er/sie zur Organspende bereit ist oder nicht, überlässt die Beantwortung dieser Frage den Hinterbliebenen. Wenn sich diese einig sind, stellt es kein großes Problem dar. Schwierig wird es nur, wenn Uneinigkeit besteht und diese nicht aufgelöst werden kann. Dann kann es zu einem Familienkrach kommen - und das Angesichts des Todes. Mit dem Ausfüllen des Organspendeausweises kann dem vorgebeugt werden. - ↑ Die Prozentzahlen innerhalb der Zustimmung und innerhalb der Ablehnung ergeben jeweils 100%.
- ↑ In D/A/CH gilt der Gesamthirntod. Daher kann in D/A/CH kein Hirntoter etwas wahrnehmen oder spüren. Er hört kein Wort. Er sieht nichts. Er spürt keine Berührung. Ob jemand da ist oder nicht, ist für ihn unerheblich, weil er davon nichts mitbekommt. - Dies ist unabhängig davon, ob der Hirntod als Tod des Menschen angesehen wird oder nicht.
- ↑ Aus einem Organspender werden im Durchschnitt 3,5 Organe entnommen. Siehe: DSO: Jahresbericht 2014, Seite 33.
- ↑ Bei 2,7% der Organentnahmen betrug die Zeit zwischen Feststellung des Hirntods und dem Beginn der Organentnahme weniger als 7 Stunden; bei 24,8% betrug sie 7 bis 12 Stunden; bei 42,6% betrug sie 12 bis 18 Stunden; bei 15,4% betrug sie 18 bis 24 Stunden; bei 14,5% betrug sie mehr als 24 Stunden. Quelle: DSO: Jahresbericht 2012, Seite 19.
- ↑ Entsprechende Gebete für alle diese Stationen sind in dem Buch enthalten: Klaus Schäfer: Seelsorge bei Krankheit und Tod. Liturgisches Handbuch für Krankensalbung, Sterbesegen und Aussegnung. Karlsruhe 2015.