Irreversibilitätsnachweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. August 2015, 15:30 Uhr

Der Nachweis der Irreversibilität (lat. nicht umkehrbar) geschieht nach der Durchführung der klinischen Diagnostik durch diese Maßnahmen:

Mit dem Nachweis der Irreversibilität wird bewiesen, dass das mit der klinischen Diagnostik festgestellte Erlöschen der Hirnstammreflexe dauerhaft ist, d.h. unumkehrbar. Damit ist der Hirntod erwiesen.


Im D/A/CH-Vergleich sieht dies so aus:

Test D 1997 D 2015 A 1997 A 2013 CH 1996 CH 2011
Wiederholung nach ... Std. 12/72[Anm. 1] 12/72[Anm. 2] 12 12 6/48[Anm. 3] -[Anm. 4]
Ergänzende Untersuchungen[Anm. 5]
Null-Linien-EEG (min) 30 30 30 30 - -
AEP/SEP nein nein - - - -
Dopplersonographie nein nein nein nein - nein
Perfussionsszintigraphie nein nein - - - -
Zerebrale Angiographie nein nein nein nein nein[Anm. 6] nein


Anhang

Anmerkungen

  1. Bei primärer Hirnschädigung 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung 72 Stunden.
  2. Bei primärer Hirnschädigung 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung 72 Stunden.
  3. Bei bekannter Komaursache 6 Stunden, bei unbekannter Komaursache 48 Stunden.
  4. Der Nachweis um die Irreversibilität ist in der Schweiz erbracht:
    • durch klares Wissen für den Funktionsausfall des Gehirns - oder
    • durch eine Zusatzuntersuchung.
    In der Schweiz gibt es daher seit dem Jahre 2011 keine Wiederholung der klinischen Diagnostik.
  5. Sind diese klinischen Symptome bzw. Reaktionen bei den Untersuchungen festzustellen? - Koma muss vorliegen, ansonsten „nein“ für „keine Reaktion“ für die Feststellung des Hirntods.
    Die Überprüfung der klinischen Symptome wurde in der Reihenfolge ihrer Durchführung aufgeführt. Damit ist deutlich zu erkennen, dass bei jeder HTD mit den einfachen Tests begonnen und sich langsam steigernd zu immer belastenderen Tests vorgearbeitet wird, bis man mit dem Apnoe-Test den Schluss der klinischen Tests erreicht hat. Der Vorwurf der Folter ist damit entschieden zurück zu weisen.
  6. Als fakultative Tests sind zugelassen: Atropintest, EEG, Dopplersonographie, AEP, SPECT (Single Photon Emissions Computertomtographie), MRT, PET. Sie können jedoch die zerebrale Angiographie nicht ersetzen. Nur Letzteres kann die Wartefrist für die Organentnahme auf 6 Stunden verkürzen.

Einzelnachweise