Franz-Josef Overbeck: Unterschied zwischen den Versionen
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* VKDL (27.067.2019):Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende geweckt und gestärkt werden muss, so dürfe niemand gezwungen werden, den Hirntod mit dem Tod gleichzusetzen. Da es keine einzige und absolute Todesdefinition gebe, sei der für eine Organspende nötige Hirntod nicht für alle Menschen die einzig verbindliche Todesdefinition.<ref>https://www.vkdl.de/pdf/vkdl-info/2019-06-27+VkdL-Info_6-2019.pdf Zugriff am 23.12.2019.</ref> | |||
* Katholische Sonntagszeitung (02.04.2019): Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht. Die Widerspruchslösung berge aber die Gefahr, dass das Hirntodkriterium in der Gesellschaft als einzige mögliche Todesdefinition missverstanden werden könnte.<ref>Ruhrbischof Overbeck gegen Widerspruchslösung bei Organspende Zugriff am 23.12.2019.</ref> | |||
* Katholisch.de (01.04.2019): Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht.<ref>https://www.katholisch.de/artikel/21222-organspende-entwurf-fuer-widerspruchsloesung-vorgelegt-kritik-aus-der-katholischen-kirche Zugriff am 23.12.2019.</ref> | |||
Angesichts der Aussagen zum Hirntod von § 3 [[TPG]], der Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" der [[DBK]] (2015) und den Papieren der [[Päpstlichen Akademie der Wissenschaft]] ist diese Haltung [[Anomie]]. | |||
Aktuelle Version vom 25. Dezember 2019, 12:11 Uhr
Franz-Josef Overbeck (* 1964) ist ein römisch-katholischer Theologe. Er ist seit 2009 Bischof von Essen und seit 2011 Militärbischof der Bundeswehr.
Schriften
Zitate
Von Franz-Josef Overbeck gibt es verschieden Aussagen zu Hirntod und Organspende.
- VKDL (27.067.2019):Auch wenn die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende geweckt und gestärkt werden muss, so dürfe niemand gezwungen werden, den Hirntod mit dem Tod gleichzusetzen. Da es keine einzige und absolute Todesdefinition gebe, sei der für eine Organspende nötige Hirntod nicht für alle Menschen die einzig verbindliche Todesdefinition.[1]
- Katholische Sonntagszeitung (02.04.2019): Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht. Die Widerspruchslösung berge aber die Gefahr, dass das Hirntodkriterium in der Gesellschaft als einzige mögliche Todesdefinition missverstanden werden könnte.[2]
- Katholisch.de (01.04.2019): Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht.[3]
Angesichts der Aussagen zum Hirntod von § 3 TPG, der Arbeitshilfe "Hirntod und Organspende" der DBK (2015) und den Papieren der Päpstlichen Akademie der Wissenschaft ist diese Haltung Anomie.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://www.vkdl.de/pdf/vkdl-info/2019-06-27+VkdL-Info_6-2019.pdf Zugriff am 23.12.2019.
- ↑ Ruhrbischof Overbeck gegen Widerspruchslösung bei Organspende Zugriff am 23.12.2019.
- ↑ https://www.katholisch.de/artikel/21222-organspende-entwurf-fuer-widerspruchsloesung-vorgelegt-kritik-aus-der-katholischen-kirche Zugriff am 23.12.2019.