Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der [[Widerspruchsregelung]] hat jeder auf der Grundlage der [[Selbstbestimmung]] das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem [[OSA]] "Nein" ankreuzen.
Bei der [[Widerspruchsregelung]] hat jeder auf der Grundlage der [[Selbstbestimmung]] das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem [[OSA]] "Nein" ankreuzen.
Die lückenlose "verpflichtende Entscheidung" ist die [[WSR]]. Dabei kommt niemand aus. Dort gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden" und kein "Ich will mich nicht entscheiden", so wenig, wie es dies nach der Feststellung des Hirntodes gibt.
{{Achtung_gruen|Es gibt eine Reihe von gelebten Beispielen, bei denen wir von "Pflicht" reden
* einem Schwerverletzten zu helfen ist Pflicht ([[unterlassene Hilfeleistung]]),
* einem Bewusstlosen zu helfen ist Pflicht ([[Reanimation]]),
* bei einem missslungenen Suizidversuch zu helfen, ist Pflicht,
weil es um das Leben eines Menschen geht. Kein Schwerverletzter, kein Bewusstloser und kein Lebensmüder hat diesem Einsatz vorher (schriftlich) zugestimmt.<br>Daneben gibt es gelebte Beispiele, bei denen wir nicht von "Pflicht" reden: Es gibt keine Pflicht,
* eine [[Patientenverfügung]] auszufüllen,
* ein [[Testament]] zu verfassen (gesetzliche Erbfolge),
* für den Fall des eigenen Komas oder des eigenen Todes eine Verfügung aufzusetzen, wer sich dann um die minderjährigen Kinder kümmert (Jugendamt).
Auch mit der [[WSR]] regelt der Staat das, was der Bürger nicht geregelt hat, unabhängig von dessen Gründen.}}




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=== Einzelnachweise ===
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[[Kategorie: WSR]]

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2024, 09:32 Uhr

In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einer "Pflicht" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.

Bei der Widerspruchsregelung hat jeder auf der Grundlage der Selbstbestimmung das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.

Die lückenlose "verpflichtende Entscheidung" ist die WSR. Dabei kommt niemand aus. Dort gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden" und kein "Ich will mich nicht entscheiden", so wenig, wie es dies nach der Feststellung des Hirntodes gibt.

Es gibt eine Reihe von gelebten Beispielen, bei denen wir von "Pflicht" reden
  • einem Schwerverletzten zu helfen ist Pflicht (unterlassene Hilfeleistung),
  • einem Bewusstlosen zu helfen ist Pflicht (Reanimation),
  • bei einem missslungenen Suizidversuch zu helfen, ist Pflicht,

weil es um das Leben eines Menschen geht. Kein Schwerverletzter, kein Bewusstloser und kein Lebensmüder hat diesem Einsatz vorher (schriftlich) zugestimmt.
Daneben gibt es gelebte Beispiele, bei denen wir nicht von "Pflicht" reden: Es gibt keine Pflicht,

  • eine Patientenverfügung auszufüllen,
  • ein Testament zu verfassen (gesetzliche Erbfolge),
  • für den Fall des eigenen Komas oder des eigenen Todes eine Verfügung aufzusetzen, wer sich dann um die minderjährigen Kinder kümmert (Jugendamt).

Auch mit der WSR regelt der Staat das, was der Bürger nicht geregelt hat, unabhängig von dessen Gründen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise