Testament
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Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.
Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet (§ 1937 BGB), die Rechtsbegriffe Verfügung von Todes wegen und letztwillige Verfügung sind jedoch keine Synonyme. Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitige formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers (Testator) über sein Vermögen, die erst im Falle seines Todes (Erbfall) Wirkung entfaltet. Eine andere Form der Verfügung von Todes wegen ist der Erbvertrag (§§ 1941, § 2274 ff. BGB), Erbverträge sind keine letztwilligen Verfügungen.
Siehe: Erbrecht