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{{Back_gruen|Nach der Feststellung des Hirntodes<br>gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden",<br>dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein",<br>so wie bei der Widerspruchsregelung.}} | |||
Aktuelle Version vom 2. April 2023, 22:26 Uhr
In verschiedenen Umfragen wurde seit Jahren festgestellt, dass 80% der Bürger und mehr für die Organspende sind. Von 2006 bis 2019 betrug nach der Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organentnahme zwischen 63,9 und 75,9%.[Anm. 1] Wie erklärt sich die Differenz von rund 10%?
Werden die Zahlen der DSO-Jahresberichte eingehender betrachtet, zeigt sich, dass nach der Feststellung des Hirntodes in 25-30% der Fälle der Organentnahme widersprochen wurde. Hiervon haben zwischen 30 und 40% die Hinterbliebenen entschieden. Das sind rund 10% der potentiellen Hirntoten.
Mit der beschlossenen Erklärungsregelung gibt es die Bürger die Möglichkeit, sich (noch) nicht zu entscheiden. Es besteht kein Entscheidungszwang. Daher ist damit zu rechnen, dass noch ein hoher Anteil an "Unentschlossenen" bleiben wird und weiterhin die Hinterbliebenen zu entscheiden haben. Damit hätten wir eine ähnliche Situation.
Mit der eingeführten WSR gäbe es kein "Unentschlossen". Es gäbe nur "Ja" und "Nein". Damit würden sich die 80% Zustimmung der Umfragen auch in 80% Zustimmung nach Feststellung des Hirntods niederschlagen. Darin zeigt sich, dass mit Ausnahme der Notstandsregelung die WSR mehr Organspender bringen wird als jede andere Regelung.
Nach der Feststellung des Hirntodes gibt es kein "Ich kann mich nicht entscheiden", dann gibt es nur noch ein "Ja" oder "Nein", so wie bei der Widerspruchsregelung. |
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Im Jahr 2015 betrug die Zustimmung 70,3%, 2017 betrug sie 73,3% und 2019 betrug sie 75,9%. In allen sonstigen Jahren lag die Zustimmung unter 70%. Siehe: Entscheidung