Hans D. Jarass: Unterschied zwischen den Versionen
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_D._Jarass Hans Dieter Jarass] (* 29.09.1945 in Deggendorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. | |||
Nach dem Abitur 1965 in Deggendorf studierte Jarass Rechtswissenschaften, Mathematik und Politikwissenschaft an der Universität München. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1970 ab. Danach studierte er an der Harvard Law School, wo er 1972 den Master of Laws erwarb. Es folgte ein Referendariat in München, 1974 legte Jarass das zweite Staatsexamen ab. Noch im selben Jahr promovierte er, und 1977 habilitierte er in München. | |||
1978 erfolgte die Ernennung zum Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin und 1982 die Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Bochum. Am dortigen Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht wurde er 1990 Direktor. 1995 übernahm Jarass den Lehrstuhl für deutsches und europäisches Öffentliches Recht an der Universität Münster und im darauffolgenden Jahr die Leitung des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht. Im Herbst 2012 wurde er emeritiert. Er ist weiterhin geschäftsführender Direktor des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster. Seit September 2010 ist Jarass zudem als of counsel für die Sozietät Redeker Sellner Dahs tätig. | |||
Seine Forschungsschwerpunkte sind Umwelt- und Planungsrecht, Grundrechte, Europarecht und Medienrecht. | |||
== Schriften == | == Schriften == |
Aktuelle Version vom 1. Dezember 2019, 08:02 Uhr
Hans Dieter Jarass (* 29.09.1945 in Deggendorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Nach dem Abitur 1965 in Deggendorf studierte Jarass Rechtswissenschaften, Mathematik und Politikwissenschaft an der Universität München. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1970 ab. Danach studierte er an der Harvard Law School, wo er 1972 den Master of Laws erwarb. Es folgte ein Referendariat in München, 1974 legte Jarass das zweite Staatsexamen ab. Noch im selben Jahr promovierte er, und 1977 habilitierte er in München.
1978 erfolgte die Ernennung zum Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin und 1982 die Ernennung zum ordentlichen Professor an der Universität Bochum. Am dortigen Institut für deutsches und europäisches Umweltrecht wurde er 1990 Direktor. 1995 übernahm Jarass den Lehrstuhl für deutsches und europäisches Öffentliches Recht an der Universität Münster und im darauffolgenden Jahr die Leitung des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht. Im Herbst 2012 wurde er emeritiert. Er ist weiterhin geschäftsführender Direktor des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster. Seit September 2010 ist Jarass zudem als of counsel für die Sozietät Redeker Sellner Dahs tätig.
Seine Forschungsschwerpunkte sind Umwelt- und Planungsrecht, Grundrechte, Europarecht und Medienrecht.
Schriften
Kommentar zu Art. 2 GG (2018)
Hans D. Jarass schrieb in "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" den Kommentar zu Art. 2 GG.[1] Darin heißt es:
„Das Recht auf Leben endet mit dem Tod. Dieser dürfte nicht schon mit dem irreversiblen Ausfall aller Gehirnfunktionen anzunehmen sein (so Di Fabio MD 21; Lorenz BK 444; Schulze Fielitz DR 30; Müller-Terpitz HstR VII § 147 Rn.32), sondern erst mit dem (irreversiblen) Herz-Kreislauf-Stillstand (so Höfling FH 78; Lang EH 60f). |
Siehe: Todesverständnis
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Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Hans D. Jarass: Art. 2 GG Rn 81. In: Hans D. Jarass, Bodo Pieroth (Hg): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar. 15. Auflage. München 2018.