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Version vom 27. Februar 2014, 08:35 Uhr

Halb- und Unwahrheiten zur Organspende
Besser nicht! (37) Schattenseiten (12) tödliches Dilemma (6) Rohstofflager (8)
Herzschlagtod (33) Vorsicht Mord (8)
Hirntod und OS (36) Hirntod? Teil 1 (4) Zweifel am Hirntod (4) Hirntote (6)
Grauzone OS (8) Hirntod? Teil 2 (4) Tabu Hirntod (15) Prof. Manzei (33)
Organentnahme (2)
Lügen mit System (14) Veränderungen (1) Organraub (4)
mit List und Tücke (19) Gesetzliche Regelung (4)

Gesetzliche Regelungen (4)

min Zitat aus dem Clip Richtigstellung
1 Wussten Sie, dass der Mindestpreis für ein Organ bei 20.000 Dollar bzw. 14.800 Euro liegt?
2 Haben Sie gewusst, dass in Europa bei Organtransplantationen nicht überall die gleichen Regelungen gelten und dass Organe nur aus noch lebenden Körpern entnommen werden können?
2 Achtung Urlaub: Organtransplantationen, gesetzliche Regelungen in Europa: Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Organspender bei Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des im Sterben liegenden entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Schweiz und der Türkei.
3 Bei der Widerspruchsregelung wird der Sterbende zum Organspender, wenn er zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. Diese Regelung gilt in Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
3 Die Widerspruchsregelung kann mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland der Fall ist.
3 In Bulgarien gilt noch nicht einmal die Widerspruchsregelung. Es gilt dort stehts die sogenannte Notstandsregelung. Entnommen werden kann, was jeweils dringend benötigt wird.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise