DGCH: Unterschied zwischen den Versionen
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Klaus (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
In der Praxis ergeben sich im wesentlichen drei verschiedene Situationen:<br> | In der Praxis ergeben sich im wesentlichen drei verschiedene Situationen:<br> | ||
I. Der Gehirntod ist anzunehmen, wenn<br> | I. Der Gehirntod ist anzunehmen, wenn<br> | ||
1. die bisher gültigen Todeskriterien vorhanden sind oder | 1. die bisher gültigen Todeskriterien vorhanden sind oder<br> | ||
2. nach einer therapeutsch nicht mehr beeinflußbaren Kreislaufdepession ein Atem- und Herzstillstand eintritt;<br> | 2. nach einer therapeutsch nicht mehr beeinflußbaren Kreislaufdepession ein Atem- und Herzstillstand eintritt;<br> | ||
a) am Ende einer progredienten und unheilbaren Krankheit auf Grund des definitiven, unersetzlichen Verlustes eines lebenswichtigen Organs oder<br> | a) am Ende einer progredienten und unheilbaren Krankheit auf Grund des definitiven, unersetzlichen Verlustes eines lebenswichtigen Organs oder<br> | ||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
b) fehlende Spontanatmung,<br> | b) fehlende Spontanatmung,<br> | ||
c) beidseitige Mydriasis und fehlende Lichtreaktion,<br> | c) beidseitige Mydriasis und fehlende Lichtreaktion,<br> | ||
d) isoelektrische Linie im Elektroencephalogramm unter angemessenen Ableitungsbedingungen während einstündiger kontinuierlicher Beobachtungsdauer, | d) isoelektrische Linie im Elektroencephalogramm unter angemessenen Ableitungsbedingungen während einstündiger kontinuierlicher Beobachtungsdauer,<br> | ||
e) Fortbestand der Kriterien a-c und nochmaliger Nachweis der isoelektrischen Linie im EEG (wie bei d) nach 12 Stunden, oder wenn es aus den gleichen Ursachen<br> | e) Fortbestand der Kriterien a-c und nochmaliger Nachweis der isoelektrischen Linie im EEG (wie bei d) nach 12 Stunden, oder wenn es aus den gleichen Ursachen<br> | ||
2. zu einem angiographisch nachgewiesenen intracraniellen Kreislaufstillstand kommt und diese cerebrale Zirkulationsunterbrechung wenigstens 30 min bestanden hat.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 196.</ref>}} | 2. zu einem angiographisch nachgewiesenen intracraniellen Kreislaufstillstand kommt und diese cerebrale Zirkulationsunterbrechung wenigstens 30 min bestanden hat.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 196.</ref>}} | ||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
Die Deutsche Gesellschaft der Chirurgie erkennt die Notwendigkeit, diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.<br> | Die Deutsche Gesellschaft der Chirurgie erkennt die Notwendigkeit, diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.<br> | ||
Dieser Stellungnahme schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung an.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.</ref>}} | Dieser Stellungnahme schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung an.<ref>Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.</ref>}} | ||
1968 gehörten der DGCH 2.547 Mitglieder an. Zur Erklärung siehe auch Bay. Äbl.<ref>Stellungnahme der Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie In: Bay. Äbl. 23 (1968), 342f.</ref>}} | |||
Version vom 26. Februar 2020, 09:32 Uhr
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Chirurgen. Der Sitz ist Berlin.
Link: http://www.dgch.de
1968
Eine von der DGCH beauftragte Kommission für Reanimation und Organtransplantation hat die folgende Stellungnahme ausgearbeitet:
Grundsätzlich können aus medizinischer Sicht als Zeichen des Todes wie bisher die fehlende Atmung und Herztätigkeit sowie die sekundären Erscheinungen der Abkühlung, Muskelstarre und Totenflecken gelten. In Sonderfällen kann sich unter den Methoden einer modernen Reanimation (Herzmassage, künstliche Beatmung) der Prozess des Sterbens jedoch so verändern, daß es nicht mehr ohne weiteres möglich ist, die Todeserklärung allein auf Grund eines Atem- und Kreislaufstillstandes auszusprechen. Es ist vielmehr notwendig, diese Kriterien dann in eine Analyse des gesamten Krankheits- und Unfallverlaufes einzubeziehen. Dabei ist vor allem der Zustand des Gehirns und dessen Abhängigkeit vom Kreislauf zu berücksichtigen. |
III. Der Gehirntod ist noch nicht anzunehmen, wenn es wegen zentraler oder peripherer Ateminsuffizienz oder wegen Ursachen, die von der Atmung unabhängig sind, zu einem Herzstillstand kommt, aber das Zentralnervensystem bis dahin intakt oder erfahrungsgemäß erholungsfähig war. Handelt es sich bei dem Unglücks- oder Zwischenfall, der zum Atem- und Herzstillstand führte, um eine akute Ursache sui generis, die momentan beseitigt werden kann, so ist zunächst mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen, sofern die Wiederbelebungszeit des Gehirns wahrscheinlich noch nicht überschritten ist. Im weiteren Verlauf ergeben sich zwei Möglichkeiten: 1. Die spontane Herzaktion setzt trotz adäquater Herzmassage nicht wieder ein. In diesem Fall gilt der Eintritt des primären Kreislaufstillstandes als Todeszeitpunkt. |
1968 gehörten der DGCH 2.547 Mitglieder an. Zur Erklärung siehe auch Bay. Äbl.[3]}}
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 196.
- ↑ Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.
- ↑ Stellungnahme der Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutsche Gesellschaft für Chirurgie In: Bay. Äbl. 23 (1968), 342f.