Zwang: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: WSR]]

Version vom 31. März 2023, 20:33 Uhr

In der Diskussion um die Widerspruchsregelung wird häufig von einem "Zwang" zur Organspende gesprochen. Diese gäbe es bei der Notstandsregelung.

Bei der Widerspruchsregelung hat jeder auf der Grundlage der Selbstbestimmung das Recht, Widerspruch zur Organentnahme einzulegen. Er muss hierzu nur auf dem OSA "Nein" ankreuzen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise