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Ich versuchte es auf dem Handy mit dem Google-Browser und erhielt auch damit die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei.
Ich versuchte es auf dem Handy mit dem Google-Browser und erhielt auch damit die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei.


Fazit: Unter diesen Umständen werde ich bis auf Weiteres meine Bemühungen um Eintragung in das Organspenderegister ruhen lassen. Als weiteres komme ich zu der Erkenntnis:
Fazit: Unter diesen Umständen werde ich bis auf Weiteres meine Bemühungen um Eintragung in das Organspenderegister ruhen lassen. Als weiteres komme ich zu diesen Erkenntnissen:
{{Achtung_schwarz|Abbrecher von Promotionen sollten nicht in den Bundestag gewählt werden.<ref group="Anm.">Ich selbst schreibe neben meiner Tätigkeit als Klinikseelsorger an einer Metaanalyse über 410 Hochschulschriften mit mindestens 10 "Hirntod" im Text.</ref>}}
{{Achtung_schwarz|Abbrecher von Promotionen sollten nicht in den Bundestag gewählt werden.<ref group="Anm.">Ich selbst schreibe neben meiner Tätigkeit als Klinikseelsorger an einer Metaanalyse über 410 Hochschulschriften mit mindestens 10 "Hirntod" im Text.</ref>}}
{{Achtung_schwarz|Redegewandtheit kann im Deutschen Bundestag sogar für eine praxisfremde Theorie eine Mehrheit hinter sich scharen.}}
{{Achtung_schwarz|Redegewandtheit kann im Deutschen Bundestag sogar für eine praxisfremde Theorie eine Mehrheit hinter sich scharen.}}
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{{Achtung_schwarz|Die praxisfremde Theorie einer [[Erklärungsregelung]] war für so manche Organpatienten tödlich.}}
{{Achtung_schwarz|Die praxisfremde Theorie einer [[Erklärungsregelung]] war für so manche Organpatienten tödlich.}}
{{Achtung_schwarz|Handwerker müssen für ihre Fehler aufkommen, Politiker dürfen unangetastet weitermachen.}}
{{Achtung_schwarz|Handwerker müssen für ihre Fehler aufkommen, Politiker dürfen unangetastet weitermachen.}}


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 3. April 2024, 00:11 Uhr

Abstimmung im Deutschen Bundestag

Unter der Federführung von Annalena Baerbock wurde am 16.01.2020 in der Abstimmung im Deutschen Bundestag die Widerspruchsregelung abgelehnt und statt dessen die Erklärungsregelung angenommen. Sie sieht vor, dass man bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses man in den Rathäusern gefragt wird, ob man sich im Falle seines Hirntodes seine Organe spenden will. Diese Entscheidung soll dann in ein Register eingetragen werden. Soweit die Theorie.

In der Praxis hat sich die Fertigstellung des Organspenderegisters bis März 2024 hingezogen.
Wie praxisfremd diese Abstimmung an sich schon war, kann dort nachgelesen werden.

Erfahrung mit dem Organspenderegister

Am 18.03.2024 ging das Organspenderegister in Betrieb. Am 19.03.2024 informierte sogar die Bundesregierung darüber.

Am 28.03.2024 ging ich in mein Rathaus und wollte meine Zustimmung zur Organspende eintragen lassen. Drei Mitarbeiter - im Alter zwischen 30 und 50 Jahren - sahen sich hierzu ratlos an. Schließlich sagte man mir, dass ich diese Eintragung selbst vornehmen müsse. Mit der elektronischen Kennnummer meines Personalausweises wäre das möglich.

TX-Reg24a.jpg

Am 03.04.2024 versuchte ich mit meinem PC, diese Eintragung vorzunehmen. Somit rief ich die Seite www.organspende-register.de auf und erhielt die Fehlermeldung, dass die Firewall diese Abfrage nicht zulässt.

Im 21. Jh. sollte es mit dem Handy gehen. Somit rief ich mit der App "CM Browser" die Seite www.organspende-register.de auf und erhielt die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei. Dabei hatte ich erst im März 2024 alle Apps aktualisieren lassen.

Ich versuchte es auf dem Handy mit dem Google-Browser und erhielt auch damit die Mitteilung, dass der Browser veraltet sei.

Fazit: Unter diesen Umständen werde ich bis auf Weiteres meine Bemühungen um Eintragung in das Organspenderegister ruhen lassen. Als weiteres komme ich zu diesen Erkenntnissen:

Abbrecher von Promotionen sollten nicht in den Bundestag gewählt werden.[Anm. 1]
Redegewandtheit kann im Deutschen Bundestag sogar für eine praxisfremde Theorie eine Mehrheit hinter sich scharen.
Bei der Abstimmung am 16.01.2020 hatte man nicht die Organpatienten im Blick, sondern politische Karriere.
Die Volksvertreter[Anm. 2] vertraten in der Abstimmung am 16.10.2020 nicht das Volk, sondern die eigenen Interessen.
Die praxisfremde Theorie einer Erklärungsregelung war für so manche Organpatienten tödlich.
Handwerker müssen für ihre Fehler aufkommen, Politiker dürfen unangetastet weitermachen.

Anhang

Anmerkungen

  1. Ich selbst schreibe neben meiner Tätigkeit als Klinikseelsorger an einer Metaanalyse über 410 Hochschulschriften mit mindestens 10 "Hirntod" im Text.
  2. Sie sollten in der Politik die Meinung der Menschen vertreten. Dazu gehört, dass Mehrheiten in der Bevölkerung berücksichtigt werden. Diese Mehrheiten unter der Bevölkerung für die Einführung der WSR wurden bei der Abstimmung am 16.01.2020 offensichtlich ignoriert.

Einzelnachweise