Neues zur WSR: Unterschied zwischen den Versionen
Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „== Artikel zur Widerspruchsregelung == === Angstmachende Überschriften === {| class="wikitable"; border="1" width="100%" |- |style="background-color:#FF0"|Dies sind angstmachende Überschriften<br> 21.06.24 Braunschweiger Zeitung: [https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article406616456/widerspruchsloesung-der-staat-greift-nach-leber-und-nieren.html Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren]<br> 19.06.24 PressePortal [http…“) |
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=== Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden | === 24.06.2024 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden === | ||
In | In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.<ref>https://www.zeit.de/gesundheit/2024-06/organspende-neuanlauf-widerspruchsloesung-kritik-eugen-brysch-fdp Zugriff am 25.06.2024.</ref> Darin sagt [[Eugen Brysch]]: | ||
{{Zitat2|[[Eugen Brysch]]: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.}} | {{Zitat2|[[Eugen Brysch]]: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.}} |
Version vom 26. Juni 2024, 05:33 Uhr
Artikel zur Widerspruchsregelung
Angstmachende Überschriften
Dies sind angstmachende Überschriften 21.06.24 Braunschweiger Zeitung: Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren |
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{{Zitat2| Siehe: [[
24.06.24 Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden
Von Matthias Kopp, Sprecher der DBK, wurde am 24.06.2024 unter dem Titel "Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden – aber nur nach Zustimmung"[1] ein Interview veröffentlicht. Darin heiß es:
In der Debatte um mehr Organspenden hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung. |
Siehe: Doppelmoral
Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde". |
Siehe: [[Regelung], Schweigen = Zustimmung]
Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung
Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden. |
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung, Panikmache
24.06.2024 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden
In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.[2] Darin sagt Eugen Brysch:
Eugen Brysch: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eugen Brysch: Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen. |
Dies wurde bereits 2019 von Jens Span umgesetzt.
{{Zitat2|Katrin Helling-Plahr: Widerspruchslösung wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen.]] Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. |
Die WSR wäre eine "selbstbestimmte Entscheidung".
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{{Zitat2| Siehe: [[
{{Zitat2| Siehe: [[
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Anhang
Anmerkungen
- ↑ Die FAZ hat auf mein E-Mail hin die Überschrift ausgewechselt.