Neues zur WSR
Ein Ja zur Widerspruchsregelung (Quelle: Neue Bildpost 10./11. August 2024 / Nr. 32)
Angstmachende Überschriften
Dies sind angstmachende bzw. diffamiernde[Anm. 1] Überschriften 27.08.24 Südwestpresse: Soll jeder Deutsche automatisch Organspender sein? |
- 21.06.24: Braunschweiger Zeitung: Widerspruchslösung: Der Staat greift nach Leber und Nieren
- 15.12.23: Spiegel: Jeder soll Spender sein - Bundesrat fordert Widerspruchslösung
Artikel zur Widerspruchsregelung
Fazit aus all diesen Beiträgen: Wo waren die Autorinnen und Autoren mit ihren Ideen und Vorschläge in den letzten 12 Jahren? Im Herbst 2012 wurde die Entscheidungsregelung beschlossen. Danach ging die Anzahl der Organspender drastisch zurück und blieb auf niedrigem Niveau. Jetzt, da eine Veränderung ansteht, melden sie sich zu Wort. Das erweckt den Eindruck, dass sie im Grunde keine Veränderung wollen. |
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05.02.25 Habeas Corpus gilt auch für die Organspende
Am 05.02.2025 erschien von Wilfried Härle in der FAZ der Gastbeitrag "Habeas Corpus gilt auch für die Organspende".[1] Darin heißt es:
Ich beziehe mich hier nicht auf die Lebendspende zwischen Angehörigen, sondern nur auf das,
worum es bei der erneut geplanten Widerspruchslösung geht, nämlich auf die sogenannte Nachtod-, in Wirklichkeit aber Nahtodspende, also auf die Entnahme von lebenswichtigen Organen von Menschen, die sich in einem irreversiblen Koma befinden. |
Siehe: Hirntodkonzept, Todesverständnis, irreversibles Koma
Deren Zustand wurde im Jahr 1968 zum Zweck der Verwendbarkeit von ihren Organen vom „Ad-hoc-Komitee der Harvard Medical School zur Untersuchung der Definition des Hirntodes“ umbenannt von „irreversiblem Koma“ zu „Hirntod“. |
Siehe: Ad-Hoc-Komitee
Dadurch wurde sprachlich der Eindruck erweckt, die irreversibel komatösen Patienten, bei denen keinerlei Heilungsmöglichkeit mehr besteht, seien bereits tot, nämlich hirntot. Faktisch handelt es sich aber um rosig durchblutete Patienten im Koma, deren Herz (mit apparativer Unterstützung) noch schlägt und schlagen muss, weil andernfalls die zu entnehmenden Organe nicht mehr für eine Transplantation geeignet wären. Sie sind aber nicht klinisch tot! Damit dies nicht rechtlich als Tötungshandlung eingestuft und bestraft werden muss, hat unsere Rechtsprechung dieses irreversible Koma, also den „Hirntod“, aufgrund einer korrekten EEG-Diagnose, bei der über einen längeren Zeitraum eine EEG-0-Linie gemessen wurde, zwar nicht als Todesdefinition anerkannt, wohl aber als Mindestkriterium für die Entnahme lebenswichtiger Organe beurteilt. |
Siehe: Hirntodkonzept, Todesverständnis, Ad-Hoc-Komitee, irreversibles Koma, EEG
Das hat sich inzwischen auch in der Bevölkerung herumgesprochen und hat in Verbindung mit der Tatsache, dass den „Hirntoten“ vor der Explantation ihrer Organe „sicherheitshalber“ ein schmerzstillendes Medikament verabreicht wird, zur breiten Verweigerung der Nahtod-Organtransplantation beigetragen. |
Siehe: Schmerzen, Organentnahme
Außerdem besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass dann, wenn sie Organspender sind, im Fall ihres Komas nicht mehr alles Mögliche und Erforderliche zur Erhaltung ihres Lebens getan wird. Ich weiß das aus den Umfragen, die ich regelmäßig bei den Studierenden in Heidelberg im Rahmen meiner Medizinethik-Vorlesungen durchgeführt habe, sowie aus Gesprächen mit vielen Menschen, die zwar die Organspende prinzipiell bejahen, aber
für sich selbst ablehnen. |
Siehe: Angstmacherei, Behandlung
der Abschied von den Sterbenden in aller Regel erheblich gestört wird. |
Siehe: Abschied
All das zusammengenommen, führt bei mir zu einer kritischen, aber nicht zu einer ablehnenden
Haltung gegenüber der Nahtod-Organspende. |
Siehe: Hirntodkonzept, Todesverständnis
Obwohl ich weiß, dass durch die Entnahme eines lebenswichtigen Organs im Zustand
eines irreversiblen Komas mein Leben beendet wird, bin ich zur Organspende bereit. |
Siehe: Hirntodkonzept, Todesverständnis, irreversibles Koma
Meine diesbezügliche Entscheidung ist eine Folgerung aus der (gelegentlich zur Verherrlichung von
Kriegstoten missbrauchten) Aussage Jesu aus Johannes 15,13: „Niemand hat größere Liebe als die, dass er sein Leben lässt für seine Freunde. |
Diese Worte auf den Kriegerdenkmälern muss man als Trostworte sehen, nicht zur Glorifizierung des Todes.
Aber diese Haltung und Begründung ist für mich nur möglich unter der unbezweifelbaren
Bedingung und Voraussetzung, dass es sich dabei um eine frei gewählte und gewährte Spende handelt und weder um eine Erfüllung des biblischen Liebesgebotes noch um eine berechtigte Forderung des Staates oder der Gesellschaft, der man widersprechen muss, wenn man sich ihr verweigern möchte. |
Siehe: Selbstbestimmung, Verfügung
Habeas-Corpus-Akte |
Hierbei geht es um Gerichtsverhandlungen.
{{Zitat2|Aber unter der Bedingung der Widerspruchsregelung gehört mein Körper zunächst nicht mir, sondern meinem Staat oder meiner Gesellschaft, und wenn ich mich dem verweigern will, muss ich das ausdrücklich dokumentieren. Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt. Siehe: Selbstbestimmung, Verfügung
{{Zitat2|Sollte die Widerspruchsregelung im Blick auf die Organentnahme auch bei uns in einem erneuten Anlauf doch Rechtskraft erhalten, so würde ich am selben Tag meinen Spenderausweis vernichten und meinen Widerspruch gegen die Organ„spende“ erklären, weil sie dann keine Spende mehr wäre. Das glaube ich meinen Kindern und Enkeln, ja meinem Land schuldig zu sein. Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge[Anm. 3]
06.02.25 Hebelt Idee der Spende aus
Am 06.02.2025 erschien in domradio.de der Artikel "Hebelt Idee der Spende aus".[2] Darin heißt es:
Sollte die Widerspruchslösung doch Rechtskraft erhalten, würde er am selben Tag seinen Spenderausweis vernichten und seinen Widerspruch erklären, weil es dann keine Spende mehr wäre, so Härle. |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge[Anm. 4]
Die katholische und evangelische Kirche zum Beispiel lehnen den Vorschlag ab und unterstreichen den Charakter einer freiwilligen Organspende "im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung". |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge
06.02.25 Widerspruchslösung bei der Organspende: Das sagt ein Theologe dazu
Am 06.02.2025 wurde in "Kirche + Leben" der Artikel "Widerspruchslösung bei der Organspende: Das sagt ein Theologe dazu" veröffentlicht.[3] Darin heißt es:
Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt. |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge
Sollte die Widerspruchslösung doch Rechtskraft erhalten, würde er am selben Tag seinen Spenderausweis vernichten und seinen Widerspruch erklären, weil es dann keine Spende mehr wäre, so Härle. |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge[Anm. 5]
Die katholische und evangelische Kirche zum Beispiel lehnen den Vorschlag ab und unterstreichen den Charakter einer freiwilligen Organspende „im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung“. |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge
31.01.25 Geplante Reform der Organspende ist umstritten
Am 31.01.2025 vermeldete "Das Parlament" in dem Artikel "Geplante Reform der Organspende ist umstritten".[4]
Ohne persönliche Einwilligung sei eine Organspende nicht zu rechtfertigen, erklärten Sachverständige in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem interfraktionellen Gesetzentwurf. |
Siehe: Selbstbestimmung, Verfügung
Die Medizin-Ethikerin Claudia Wiesemann erklärte, die Widerspruchsregelung sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper. |
Siehe: Selbstbestimmung
Das wichtigste Rechtfertigungsargument, die Zunahme der Organspendenzahlen, könne empirisch nicht belegt werden. |
Siehe: Studien
Es gebe im Gegenteil Anlass zur Sorge, dass die Zahl der Lebendorganspenden zurückgehen würde. |
Siehe: Panikmache
Das Hauptproblem sei die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser. |
Woran wird das belegt?
Der "Flaschenhals" im Organgewinnungsprozess sei nicht die Spendenbereitschaft der Bevölkerung. Vielmehr gelinge es nicht, die Zahl der organspendenbezogenen Kontakte signifikant zu steigern. |
Siehe: Entscheidungen
Wer etwas wolle, müsse zuerst fragen. Schweigen sei keine Zustimmung. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
29.01.25 Kirchen gegen Widerspruchslösung
Am 29.01.2025 veröffentlichte die "Evangelische Zeitung" den Artikel "Anhörung zur Organspende – Kirchen gegen Widerspruchslösung".[5] Darin heißt es:
Es gab ethische Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung, bei der jeder als Spender infrage kommt, der nicht ausdrücklich widerspricht. |
Siehe: Doppelmoral
Nur derjenige kommt als Spender in Frage, der zu Lebzeiten einer Organentnahme ausdrücklich zugestimmt hat. |
Falsch, siehe: Entscheidungen - Nur bei ca. 20% liegt nach der Feststellung des Hirntodes eine schriftliche Willenserklärung vor. Bei rund weiteren 20% geben die Hinterbliebene an, dass dies der Wille des Hirntoten sei. In den meisten Fällen entscheiden die Hinterbliebenen.
“Bei der Regelung der Organspende sollte – wie der Begriff schon ausdrückt – der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung erhalten bleiben”, heißt es in der Stellungnahme. |
Siehe: Selbstbestimmung, Vorsorge
Noch kritischer äußerte sich der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock. Aus seiner Sicht würde eine Widerspruchslösung “der guten Sache Organspende massiv schaden”. |
Siehe: Panikmache, Studien
Es sei ein Irrglaube, dass allein die Widerspruchslösung zu signifikant mehr Organspenden führe. Schließlich erhöhe die Regelung nicht die Zahl von Hirntoten. |
Siehe: Studien
29.01.25 Organspende? Freiwillig!
Am 29.01.2025 veröffentlichte das Bistum Limburg im Artikel "Organspende? Freiwillig!" Worte von Bischof Dr. Georg Bätzing.[6] Darin heißt es:
Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freien Zustimmung im Sinn eines Informed Consent zu einer möglichen Organspende zu bewegen, passt in dieser Sicht der Dinge wesentlich besser zum Leitbild einer auf freie und selbstbestimmte Entscheidung angelegten menschlichen Person, deren Status als Subjekt ihrer eigenen Handlungen von der staatlichen Gemeinschaft anerkannt und geachtet wird. |
Siehe: Selbstbestimmung, Entscheidungen
Langfristig und bei entsprechender Ausgestaltung trauen wir einer solchen Regelung in höherem Maß zu, die Akzeptanz der Organspende zu stärken. |
Siehe: Aufklärung, Entscheidungsregelung - Das haben wir über 12 Jahre ohne nennenswerten Erfolg.
ine Widerspruchsregelung könnte, je nach Ausgestaltung, für Angehörige, die gerade schicksalhaft und unvermittelt ein Familienmitglied verloren haben, ein erhebliches Trauma darstellen. |
Wodurch? Wird hier der plötzliche Tod mit der Organspende verwechselt?
In unserer hochindividualisierten Gesellschaft sehen wir die Gefahr, dass mehr Menschen sich gegen eine solche vermeintliche „Zwangsabgabe“ ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendenbereitschaft eher sinkt als steigt. |
Siehe: Abschied vom Altruismus
Internationale Statistiken vermitteln den Eindruck, dass die Frage nach der Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung nicht ohne Weiteres dafür entscheidend ist, wie hoch die Organspendequote liegt. |
Siehe: Studien
Natürlich muss es ein gemeinsames gesellschaftliches Ziel sein, mehr Organspender zu gewinnen. |
Siehe: Flyer
Aber eine Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur und ein intensiveres Informationsbemühen sind dafür der erste Schritt, den wir mit mehr Engagement als bisher gehen sollten. Hier bestehen nach wie vor durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten. |
Siehe: Aufklärung, Entscheidungsregelung - Das haben wir über 12 Jahre ohne nennenswerten Erfolg. Was sind da noch konkret die ungenutzen Möglichkeiten?
29.01.25 Kirchen lehnen Widerspruchsregelung bei Organspende ab
Am 29.01.2025 berichtet evangelisch.de mit dem Artikel "Kirchen lehnen Widerspruchsregelung bei Organspende ab" über die Expertenanhörung im Deutschen Bundestag.[7] Darin heißt es:
„Ein fehlender Widerspruch ist keine Zustimmung“, sagte Gidion |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Ohne ausdrücklichen Widerspruch aber eine Zustimmung zu unterstellen, halte man aber aus ethischen, theologischen und auch rechtlichen Gründen für problematisch. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral
„Menschen haben unterschiedliche Gründe, sich nicht mit dem Thema Organspende zu befassen: Fehlendes Wissen, sprachliche Hürden, kein digitaler Zugang, persönliche Scheu“, sagte Gidion. |
Siehe: Aufklärung, Verfügung
29.01.25 An der Widerspruchslösung scheiden sich die Geister
Am 29.01.2025 berichtet die AOK mit dem Artikel "An der Widerspruchslösung scheiden sich die Geister" über die Expertenanhörung im Deutschen Bundestag.[8] Darin heißt es:
Die vorgeschlagene Widerspruchsregelung „enthält in der medizinischen Praxis teils unklare und schwer umsetzbare Bestimmungen, etwa zum gebotenen Schutz vulnerabler Gruppen oder zum Nachweis von Widersprüchen“. Diese Unsicherheiten erhöhten das Risiko von Konflikten und Missbrauch, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. |
Siehe: Selbstbestimmung - Für "vulnerabler Gruppen" kann man eine schützende Regelung finden, aber die beiden Kirchen wollen es nicht. Willi Meurer
„Eine Organspende muss eine freiwillige Spende sein“, ergänzte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing. |
Siehe: Selbstbestimmung, Verfügung
Patientenschützer Brysch erwartet durch die Widerspruchslösung nicht zwingend eine Zunahme der Spenden. „Es ist ein Irrglaube, dass allein die Widerspruchslösung zu signifikant mehr Organspenden führt. |
Siehe: Studien
Statt einer Neuregelung forderte Brysch, die 2020 beschlossenen Maßnahmen zur geltenden Entscheidungslösung umzusetzen. |
Diese sind umgesetzt.
28.01.25 Bischöfe bekräftigen Nein zu Widerspruchslösung bei Organspende
Am 28.01.2025 erschien auf katholisch.de die Nachricht "Bischöfe bekräftigen Nein zu Widerspruchslösung bei Organspende"[9] Darin heißt es:
Eine Organspende muss aus Sicht der deutschen Bischöfe weiterhin freiwillig und bewusst erklärt sein. |
Siehe: Selbstbestimmung
Eine Widerspruchslösung, wie sie zuletzt erneut von Abgeordneten mehrerer Parteien in den Bundestag eingebracht wurde, könne "je nach Ausgestaltung für Angehörige, die gerade schicksalhaft und unvermittelt ein Familienmitglied verloren haben, ein erhebliches Trauma darstellen", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, am Dienstag in Würzburg. |
Siehe: Selbstbestimmung, Entscheidungen Worin soll dieses Trauma bestehen?
"In unserer hochindividualisierten Gesellschaft sehen wir die Gefahr, dass mehr Menschen sich gegen eine solche vermeintliche 'Zwangsabgabe' ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendenbereitschaft eher sinkt als steigt", so Bätzing. |
Siehe: Diffamierung (Zwangsabgabe) hochindividualisierten oder egoistische Gesellschaft
Wichtiger sei es stattdessen, besser über die Organspende zu informieren sowie Hürden in der Transplantationsmedizin abzubauen. |
Siehe: Aufklärung
Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freiwilligen und selbstbestimmten Organspende zu bewegen, ist aus Sicht der Bischöfe besser geeignet, um langfristig die Spenderzahl zu erhöhen. |
Siehe: Studien
28.01.25 Bischof Bätzing zur Debatte um Organspende
Am 28.01.2025 erschien auf der Seite der DBK der Artikel "Bischof Bätzing zur Debatte um Organspende".[10] Darin heißt es:
„Eine Organspende muss eine freiwillige Spende sein“ |
Siehe: Selbstbestimmung
Aber ist ein – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingelegter Widerspruch wirklich eine freiwillige Spende? |
Siehe: Selbstbestimmung - Es ist derzeit davon auszugehen, dass die meisten von den Hinterbliebenen ausgesprochenen Widersprüche nicht den Willen des Hirntoten wiedergeben.
Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freien Zustimmung im Sinn eines Informed Consent zu einer möglichen Organspende zu bewegen, passt in dieser Sicht der Dinge wesentlich besser zum Leitbild einer auf freie und selbstbestimmte Entscheidung angelegten menschlichen Person, deren Status als Subjekt ihrer eigenen Handlungen von der staatlichen Gemeinschaft anerkannt und geachtet wird. |
Siehe: Aufklärung
Langfristig und bei entsprechender Ausgestaltung trauen wir einer solchen Regelung in höherem Maß zu, die Akzeptanz der Organspende zu stärken. |
Siehe: Entscheidungsregelung, die wir seit 2012 haben.
Eine Widerspruchsregelung könnte, je nach Ausgestaltung, für Angehörige, die gerade schicksalhaft und unvermittelt ein Familienmitglied verloren haben, ein erhebliches Trauma darstellen. |
Wie denn das? - Wird hier nicht der plötzliche Tod mit der WSR verwechselt?
In unserer hochindividualisierten Gesellschaft sehen wir die Gefahr, dass mehr Menschen sich gegen eine solche vermeintliche „Zwangsabgabe“ ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendenbereitschaft eher sinkt als steigt. |
Siehe: Diffamierung (Zwangsabgabe) - Öffentlicher Aufruf zum Widerstand.
Internationale Statistiken vermitteln den Eindruck, dass die Frage nach der Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung nicht ohne Weiteres dafür entscheidend ist, wie hoch die Organspendequote liegt. |
Siehe: Studien
Es gibt Länder mit Zustimmungsregelung, die eine höhere Organspendequote als Deutschland haben und Länder mit Widerspruchsregelung, die eine niedrigere Organspendequote haben. |
Was beweist das?
Aber eine Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur und ein intensiveres Informationsbemühen sind dafür der erste Schritt, den wir mit mehr Engagement als bisher gehen sollten. Hier bestehen nach wie vor durchaus noch ungenutzte Möglichkeiten. |
Was heißt das konkret?
17.01.25 Katholikenkomitee ist gegen Widerspruchslösung
Am 17.01.2025 meldete das "Domradio": "Katholikenkomitee ist gegen Widerspruchslösung"[11] Darin heißt es:
"Eine höchstpersönliche Frage" |
Siehe: Selbstbestimmung, Verfügung, schweigen = Zustimmung
Zielführender sei es, strukturelle Hemmnisse für mehr Organspenden abzubauen, so das ZdK-Gremium. |
Welche Hemmnisse sollen abgebaut werden?
Denn internationale Vergleichsstudien zeigten, dass "die Effekte eines Wechsels von Einwilligungs- zu Widerspruchsregelungen keinerlei messbaren Einfluss auf die Zahl von Transplantationen hat". |
Siehe: Studien
Die darin angestrebte Widerspruchslösung ist das Gegenmodell zur bestehenden Regelung. |
Siehe: Polemik ("Gegenmodell")
Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis von Patienten etwa durch einen Organspendeausweis, damit ihre Organe im Fall des Todes, speziell des Hirntodes, für Transplantationen entnommen werden können. |
Siehe: Entscheidungen
Auch von höchster Ebene in der katholischen Kirche hatte es Gegenwind gegen eine geplante Widerspruchslösung bei Organspenden gegeben. Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, bekräftigte, dass die vorgestellte Lösung nicht der richtige Weg sei. |
Die "höchster Ebene in der katholischen Kirche" ist ein Konzil, danach der Papst und der Vatikan. Prälat Jüsten ist Sprecher der DBK.
Zugleich ist die Entscheidung für oder gegen eine Organspende eine höchstpersönliche Frage. Das sollte sie auch bleiben. |
Siehe: Selbstbestimmung, Regelung
2024
19.12.24 Organspende soll bleiben, was sie ist
Hermann Gröhe veröffentlichte am 19.12.2024 auf der Internetseite der Konrad Adenauer Stiftung den Artikel "Organspende soll bleiben, was sie ist: Ein Geschenk aus Liebe zum Leben."[12] Darin heißt es:
Organspende soll bleiben, was sie ist: Ein Geschenk aus Liebe zum Leben. |
Eine Erbschaft aufgrund der gesetzlichen Erbfolge, weil es kein Testament gibt, kann auch ein "Geschenk aus Liebe" sein.
Warum Vertrauen und Entscheidungsfreiheit zentral bleiben müssen |
Siehe: Vertrauen, Selbstbestimmung
Die Widerspruchsregelung ist keine Lösung! |
Richtig, denn sie ist eine Regelung und dazu eine gute.
Ich halte diese Regelung für ethisch nicht vertretbar ... |
Siehe: Doppelmoral
Das Selbstbestimmungsrecht ist der zentrale Anker für die Medizinethik in unserem Land. |
Siehe: Selbstbestimmung
Dieses Selbstbestimmungsrecht steht nicht unter Vorbehalt; es muss nicht erst durch eine wie auch immer geartete Widerspruchserklärung gleichsam aktiviert werden. |
Siehe: Verfügung, schweigen = Zustimmung
Verliert ein Mensch, der sich mit dieser Entscheidung nicht befasst, sein Recht auf Selbstbestimmung? Und da sage ich: Nein! |
Siehe: Selbstbesimmung, Verfügung, schweigen = Zustimmung
Denn das Selbstbestimmungsrecht ist ein Geburtsrecht, und deshalb kann Schweigen in dieser fundamentalen Frage keine Zustimmung bedeuten. |
Siehe: schweigen = Zustimmung
Bei den tatsächlich festgestellten potenziellen Spendern haben wir eine Zustimmungsquote von 75 Prozent – durch eigene Erklärung oder durch Erklärung der Angehörigen über den mutmaßlichen Willen. Wir sind also nahe bei jenen etwa 80 Prozent, die der Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. |
Siehe: Entscheidung - Bei rund der Hälfte der potentiellen Hirntoten wird die intensivmedizinische Behandlung abgebrochen, bevor der Hirntod erreicht wurde, weil keine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Die genannten 75% beziehen sich auf Hirntote nach den Feststellung des Hirntodes, in den DSO-Jahresberichten bis 2021 so ausgewiesen. Seit 2022 ist die Darstellung anders.
Andererseits sagen uns Studien, zum Beispiel eine aus dem Jahr 2020, dass jährlich ca. 28 000 Menschen als potentielle Spender infrage kommen – nur dass die meistens nicht festgestellt und gemeldet werden. Folglich, so die Studie, sei das Hauptproblem ein Erkennungs- und Meldedefizit. |
Diese Studie ist nicht benannt und konnte im Internet mit diesen Angaben nicht gefunden werden. Daher wurde Hermann Gröhe hierzu angefragt.
Deswegen hat der Bundestag 2020 ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen, das vornehmlich auf eine Verbesserung dieser Abläufe zielt. Doch dieses Gesetz wurde bis heute in wesentlichen Punkten nicht umgesetzt. Das Kernstück des Gesetzes, das digitale Organspende-Register, sollte 2022 in Betrieb gehen. |
Was hat denn die Studie über die Klinik mit dem Organspende-Register zu tun? Das Register informiert doch nur über die Feststellung der getroffenen Entscheidung. Durch das Register kommt kein Organspender hinzu.
Ausschlaggebend hingegen sei: „Ein proaktives Spendererkennungsprogramm, das von gut ausgebildeten Transplantationskoordinatoren durchgeführt wurde, die Einführung systematischer Todesfallprüfungen in den Krankenhäusern in Verbindung mit einer positiven sozialen Atmosphäre, einem angemessenen Management der Beziehungen zu den Massenmedien und einer angemessenen wirtschaftlichen Vergütung für die Krankenhäuser waren für diesen Erfolg verantwortlich.“ |
Bei den Diffamierungen der Organspender, die bis in den Deutschen Bundestag hinein reichen, kann man nicht von einer "positiven sozialen Atmosphäre" gesprochen oder geschrieben werden. - Die Massenmedien sind ein eigenes Thema.[Anm. 6] - Die Vergütung der Krankenhäuser wurde im Jahr 2019 verbessert.
Mich verwundert auch die Forderung des Bundesrates mit Beschluss vom 5. Juli 2024, der die Einführung der Widerspruchsregelung befürwortet. Denn eigentlich haben die Bundesländer noch Hausaufgaben zu erledigen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende sollte auch direkt vor Ort bei den für die Ausstellung und die Ausgabe von Ausweisen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder möglich sein. So sieht es das Gesetz von 2020 vor. Doch die Länder fordern den Deutschen Bundestag mittlerweile auf, die Verpflichtung zurückzunehmen, die Bürgerämter mit dem Organspenderegister zu verknüpfen. Sie lehnen es also ab, ein Gesetz umzusetzen. Notwendig wäre es aber, den Weg hin zu einer Stärkung der Entscheidungslösung konsequent weiterzugehen. |
Siehe: WSR-Abstimmung - Die Verknüpfung mit dem Personalausweis ist ein zum Scheitern verurteiltes Verfahren:
- Bei den Hürden des Datenschutzes hätte erst mal das Personal in den Rathäusern für die Eintragung in das Register geschult werden müssen.[Anm. 7]
- Wie soll mit den Personen umgegangen werden, die sich nicht entscheiden konnten bzw. nicht entscheiden wollen? - Beim Führerschein kann man wenigstens sagen: "Ohne Entscheidung bekommen sie keinen Führerschein."
- Da ein Personalausweis alle 10 Jahre ausgestellt und bei Umzug geändert wird, hätten wir in 10 Jahren 100% der Bevölkerung gefragt, was noch immer nicht einer Entscheidung entspricht.
Daher war die am 16.01.2020 beschlossene Erklärungsregelung realitätsfremd.
Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, um das System der Organspende in unserem Land zu verbessern. |
Von den hier genannten ist kein einziges praktikables dabei.
Allein der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es, die Entscheidungslösung weiter voranzutreiben. |
Siehe: Verfügung, schweigen = Zustimmung - Warum so viel Gerede?
Denn das System der Organspende braucht vor allem Vertrauen. |
Siehe: Vertrauen - Politiker brauchen Vertrauen in das Volk, das noch immer mehrheitlich die WSR will.
Vertrauen gewinnen wir durch wirkliche Verbesserungen, aber sicher nicht durch einen Systemwechsel, der mit tiefen und bedenklichen Grundrechtseingriffen erkauft wird. |
Siehe: Panikmache, Verfügung, schweigen = Zustimmung
16.12.24 Hauruck-Beschluss bei Organspende verbietet sich
Karin Dalka veröffentlichte am 16.12.2024 in der FR den Artikel "Hauruck-Beschluss bei Organspende verbietet sich".[13] Darin heißt es:
Hauruck-Beschluss bei Organspende verbietet sich |
Wieso denn? Es ist doch nur ein aufgewärmtes Thema von 2019, was am 16.01.2020 gescheitert ist, offensichtlich aus rein politischen Motiven.[Anm. 8]
Die geltende Entscheidungslösung, die eine Einwilligung in eine Organspende verlangt, sollte nicht leichtfertig aufgegeben werden. |
Warum an einem System festhalten, das seit über 10 Jahren nicht funktioniert?[Anm. 9]
Internationale Studien zeigen: In den Ländern, die von einer Entscheidungs- zur Widerspruchsregel umgestellt haben, erhöhte sich lediglich die Zahl der potenziellen Spender:innen, nicht die der tatsächlichen. Aktuell hat das auch eine Langzeituntersuchung in Schweden, Wales, Argentinien, Chile und Uruguay ergeben. |
Siehe: Studien
Auch in Spanien, das in Europa als das große Vorbild gilt, tat sich nach Einführung der Widerspruchsregel jahrelang erst einmal nichts. Dort kam der Durchbruch erst dank deutlich optimierter Strukturen und Prozesse in den Kliniken. Die landesweite Transplantationsinfrastruktur gilt als herausragend. |
Was spricht dagegen, den gleichen Weg wie Spanien zu gehen? 1. WSR 2. Übrige Schritte.
Was man von Deutschland nicht sagen kann. Hier muss sich in vielen Krankenhäuser noch einiges ändern, damit die Zahl der Transplantationen tatsächlich steigt. |
Was soll sich in den Kliniken noch ändern?
Es gibt also zahlreiche Stellschrauben, an denen die politisch Verantwortlichen drehen können – und auch drehen müssen. |
Wie lauten diese "Stellschrauben", an denen die Politik drehen kann?
Denn fast jede:r Zweite antwortete auf Nachfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auch, er oder sie fühle sich „weniger gut bis schlecht informiert“. |
Siehe: Aufklärung - Seit über 10 Jahren sehr massiv.
Wie wirkt sich eine Organspende auf mein Sterben auf der Intensivstation aus, angeschlossen an Geräte? Wie werden meine Angehörigen mit der Situation umgehen? |
Siehe: Sterbeprozess, Abschied
Oder sie zweifeln an der gerechten Vergabe von Organen. |
Siehe: Allokation
Es gibt also viele Gründe, sich nicht zu erklären. |
Siehe: Entscheidungen
Und ein Recht, sich nicht zu entscheiden zu müssen. Was nicht nur für Organspenden gilt. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Recht auf Nichtwissen
Das Selbstbestimmungsrecht gilt wie alle Grundrechte „vorbehaltlos“. So formulierte es der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Sie müssen nicht erst durch eine Widerspruchserklärung aktiviert werden.“ Ein Paradigmenwechsel wäre der deutschen Rechtsordnung und dem Menschenbild der Verfassung fremd. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügungen
In Dänemark sollen künftig alle Personen ab 18 Jahren in ein Organspenderegister aufgenommen werden – ohne damit automatisch potenzielle Organspender:innen zu werden. Dafür muss man die Registrierung erst bestätigen. Das Gesundheitsministerium verschickt nun Millionen digitale Briefe, um die Däninnen und Dänen zu einem Ja zu bewegen. |
Siehe: Erklärungsregelung - Im Grunde geschah das seit 2012 mit dem Versenden der OSA.
Was es vor allem braucht, ist Vertrauen. |
Von "Vertrauen" schreiben, aber Misstrauen verbreiten.
Die Transplantationsmedizin hat durch Skandale viel Vertrauen verspielt. |
Siehe: Vertrauen
Nicht ein Automatismus, hauruck eingeführt, nicht Vorwürfe und moralischer Druck, sondern nur eine beharrliche, einfühlsame Überzeugungsarbeit kann es wieder herstellen. |
Ein Beispiel für: Von "Vertrauen" schreiben und Misstrauen säen.
Auch hier kann Deutschland von Spanien viel lernen. |
Auf, gehen wir den Weg der Spanier. Auf zur WSR und mehr.
15.12.24 Wem gehört der Mensch?
Am 15.12.2024 veröffentlichte Heribert Prantl in der SZ den Artikel "Wem gehört der Mensch?"[14] Darin heißt es:
Das Anliegen ist richtig, die vorgeschlagene Methode ist falsch. |
Siehe: Behauptung
Diese Initiativen laufen nämlich stets auf eine Art Organspendepflicht-Gesetz hinaus: |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung
Der Mensch hat nicht nur einen Körper, er ist ein Körper. |
Dann ist eine Leiche noch ein Mensch? Jede Leiche ist ein Körper. Menschen haben einen Körper.
Es wird jeder Mensch, der nicht in einem Dokument der Entnahme seiner Organe ausdrücklich widersprochen hat, zum potenziellen Organspender, genauer gesagt zum Transplantationsobjekt – um so die Zahl von Organen zu erhöhen, die transplantiert werden können. |
Siehe: Diffamierung
Das ist ein sehr zweckrationaler, ein ökonomistischer Umgang mit Toten und Sterbenden, der nicht zum Menschenbild des Grundgesetzes passt. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung, Doppelmoral
Die Bedürftigkeit des leidenden Menschen, der ein Organ braucht, um weiterleben zu können, kann für den Staat kein Argument sein, die Integrität und Autonomie eines anderen Menschen beiseitezuschieben. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung, Selbstbestimmung
Der Mensch hat nicht nur einen Körper, er ist Körper; er ist nicht Mensch jenseits des Körpers; er ist nicht einfach nur Gehirn. |
Siehe: Menschenbild - Ohne Gehirn ist es ein Leichnam.
Und die Menschenwürde ist mit der Körperlichkeit verknüpft. |
Ein Leichnam hat die gleiche Körperlichkeit wie ein Mensch, aber nicht die gleiche Menschenwürde.
Der oberste Satz des Grundgesetzes heißt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Er heißt nicht: Die Würde des Gehirns ist unantastbar. |
Ohne Gehirn ist es kein Mensch, sondern ein Leichnam.
Der Mensch kann sich ohne seinen Körper nicht denken. |
Ein Leichnam hat auch einen Körper, aber kein funktionierendes Gehirn. Ein menschlicher Körper ohne Gehirn ist ein Leichnam.
Die Menschenwürde ist daher mit der Körperlichkeit verknüpft. |
Ein Leichnam hat die gleiche Körperlichkeit wie ein Mensch, aber nicht die gleiche Menschenwürde.
Daraus ergibt sich ein Recht, im Sterben in Ruhe gelassen zu werden und nicht als hirntote Ressource für verwertbare Organe weiterbeatmet zu werden. |
Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis, Hirntodkonzept, Mt 20,15
Die Mensch bleibt Mensch, auch wenn er hirntot ist. |
Siehe: Menschenbild - Ein Leichnam ist kein Mensch.
Ein Nicht-Widerspruch gegen die Organentnahme - aus welchen Gründen auch immer - ist keine Spende mehr. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung
Der Staat darf die Freiwilligkeit nicht per Gesetz simulieren und sie damit quasi zur Pflicht machen. |
Siehe: Pflicht
Sie ist eine ethische Perversion aus guter Absicht. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung
Ich bin ein großer Freund der Organspende, ... |
Unglaubwürdig, da Heribert Prantl Hirntote als Sterbende ansieht.
... ich habe allergrößten Respekt vor jedem Spender ... |
Unglaubwürde, wie Heribert Prantl von Organspendern schreibt.[Anm. 10]
... aber ich bin und bleibe ein Gegner der Widerspruchslösung. |
Siehe: Selbstbestimmung
Es ist falsch, diejenigen unter Druck zu setzen, die ihre körperliche Integrität auch im Sterben und im Tod gewahrt wissen wollen. |
Siehe: Selbstbestimmung, Pflicht, Zwang
Zur Entscheidungsfreiheit, die das Grundgesetz schützt, gehört auch die Freiheit eines Menschen, sich nicht mit seinem Tod zu einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitpunkt befassen zu müssen – um dann gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung
Die Widerspruchslösung zwingt jeden Menschen genau dazu. |
Siehe: Zwang
Wenn man sich selbst als Spender denken soll, hat man solche Bilder im Kopf. |
Hinweis: Heribert Prantl schreibt vom "soll", ist somit nicht selbst zur Organspende bereit.
Darf mich der Staat zum Transplantationsobjekt machen, weil ich es versäumt, mich geweigert oder es nicht verkraftet habe, mich mit meinem eigenen Tod zu befassen, mir meinen eigenen sterbenden oder lebensunfähigen Körper vorzustellen? |
Siehe: Diffamierung, schweigen = Zustimmung, Todesverstsändnis
Darf der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil dieser Mensch sich nicht klar genug geäußert, also nicht ausdrücklich widersprochen hat? |
Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung, Verfügung
Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst. |
Siehe: Selbstbestimmung
Die geplante Widerspruchslösung lebt von der Passivität der Menschen. Einem Schweigen zu einer potenziellen Organentnahme nach dem Hirntod wird mit dieser Lösung eine extrem weitreichende Bedeutung gegeben. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Verfügung - Der Staat regelt, was Bürger nicht geregelt haben.
Man stelle sich einmal eine solche Widerspruchslösung nicht für Organe, sondern Haus- und Grundbesitz vor – weil damit der Wohnungsknappheit abgeholfen werden soll. Stellen wir uns vor, es würde deshalb geplant, Wohnungen beim Tod des Eigentümers automatisch an den Staat fallen zu lassen, wenn kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. |
Wem das unvorstellbar erscheint, der muss sich fragen, warum er sich das für seine Organe vorstellen soll. |
Siehe: Verfügung, unmündige Kinder
Die Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern schon Gesetz. Gutheißen und kopieren muss man das nicht. |
Siehe: Doppelmoral
Es kann ja gut sein, dass die Menschen in anderen Staaten ihrem Transplantationssystem mehr trauen als hierzulande. |
Siehe: Behauptung
Der Transplantationsskandal von 2012 ist in schlechter kollektiver Erinnerung. Mediziner hatten, so die Vorwürfe, Krankenakten gefälscht, um ausgewählte Patienten bevorzugt mit Spenderorganen zu versorgen. |
Siehe: Skandal, Entscheidung
Der Bedarf an Organen wird gleichwohl auch in den USA nicht annähernd gedeckt werden. |
Ist es nicht jedes einzelne Menschenleben wert, gerettet zu werden?
Man kann noch mehr aufklären, man kann noch mehr werben, man kann für Vertrauen werben. |
Siehe: Aufklärung - Seit 2012 klären BZgA und die Krankenkassen massiv auf. Ohne erkennbaren Erfolg. Wo bleibt die Aufklärung durch Heribert Prantl, der sich in dem Artikel als "großer Freund der Organspende" bezeichnet? Statt konstruktive und praktikable Lösungsvorschläge kommt destruktive Kritik. - Wie ist noch mehr Aufklärung überhaupt machbar? Es gibt daneben auch ein Recht auf Nichtwissen. - Zum Vertrauen: Seit 2024 haben wir in Deutschland nach der Feststellung des Hirntodes 5-10% mehr Zustimmung zur Organspende. Siehe: Entscheidung
Man kann noch mehr aufklären, man kann noch mehr werben, man kann für Vertrauen werben. Man muss sich trotzdem damit abfinden, wenn die Zustimmung zur Organspende gleichwohl nicht so steigt, wie man sich das wünscht. |
Siehe: Entscheidung - Vor der Feststellung des Hirntodes gibt es rund 50% Ablehnung.
12.12.24 Mit Manipulation zu mehr Organen
Am 12.12.2024 veröffentlichte Rainer Beckkmann in der Tagespost den Artikel "Mit Manipulation zu mehr Organen".[15] Darin heißt es:
Mit Manipulation zu mehr Organen |
Siehe: Behauptung
Der Entwurf zielt allein darauf ab, die Zahl der zur Verfügung stehenden Organe zu erhöhen. |
Siehe: Entscheidung
„hirntote“ Patienten sind nicht tot, und die Bevölkerung wird durch die offiziellen „Aufklärungsmaßnahmen“ nicht informiert, sondern manipuliert. |
Siehe: Behauptung, Todesverständnis, Hirntodkonzept
Wie selbstverständlich gehen der Gesetzentwurf und die Aufklärungsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) davon aus, dass potenzielle Organspender nach Feststellung des „Hirntodes“ wirklich tot seien. Das ist auch die Geschäftsgrundlage der gegenwärtigen Praxis der Transplantationsmedizin. |
Siehe: BZgA, Behauptung, gemeinsame Erklärungen
Bemerkenswert ist jedoch, dass diese zentrale Aussage nicht begründet wird. Schon deshalb sind die Richtlinien rechtswidrig. |
Siehe: gemeinsame Erklärungen[Anm. 11]
In den Druckerzeugnissen und Medien der BZgA wird vielmehr so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch. |
Siehe: BZgA, gemeinsame Erklärungen, Hirntodkonzept, Todesverständnis
Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen Unterschied gibt. |
Wenn diese Leseart richtig wäre, könnte keine Totspende erfolgen. - Diese Formulierung wurde eingeführt, weil sich die evangelische Kirche gegen eine Gleichsetzung von Hirntod und Tod gesträubt hat. Daher wurde es so formuliert, als Entnahmekriterium.
In den Adern zirkuliert sauerstoffhaltiges Blut, das Herz schlägt autonom, die Lungen nehmen Sauerstoff auf, Nahrung und Flüssigkeit werden verarbeitet, Abfallstoffe ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, Operationswunden heilen. Viele Betroffene bewegen sich, teilweise unauffällig (Zittern, geringfügige Zuckungen), teilweise dramatisch (Kopfwendungen, ausholende Armbewegungen). |
Siehe: Leben der Hirntoten
Schwangere Frauen, bei denen der „Hirntod“ festgestellt wurde, können über Wochen und Monate ein Kind austragen. |
Siehe: schwangere Hirntote
Nach dem Transplantationsgesetz hat die Aufklärung über die Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende „die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein“ (§2 Abs. 1 S. 2 TPG). |
Siehe: Aufklärung
Die gravierenden Einwände gegen die Gleichbehandlung von „Hirntod“ und „Tod“ werden jedoch in den BZgA-Materialien verschwiegen. |
Siehe: BZgA
Er kann und sollte auch andere Informationsquellen nutzen als die Materialien der BZgA. |
Siehe: BZgA
Den Bürgerinnen und Bürger wird eine Spendebereitschaft „fiktiv“ unterstellt. |
Siehe: Umfragen
Eine solche wäre nur dann akzeptabel, wenn alle Bürgerinnen und Bürgern umfassend und objektiv über alle entscheidungserheblichen Umstände informiert wären. |
Siehe: Aufklärung - Seit 2012 wird von der BZgA und Krankenkassen massiv aufgeklärt. Es gibt aber auch ein Recht auf Unwissenheit.
Diese Bestimmung wird jedoch nur auf Menschen bezogen, die im medizinrechtlichen Sinn dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind, wie z. B. Menschen mit einer geistigen Behinderung oder einer Demenzerkrankung. |
Diese Menschen haben einen Betreuer, der diese Frage für sie entscheidet.
Damit liegt ein Verstoß gegen das „negative Selbstbestimmungsrecht“ vor: das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. |
Siehe: schweigen = Zustimmung
Um insoweit eine informierte und wirklich selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können, wären umfassende Informationen über die Umstände und Voraussetzungen von Organentnahmen erforderlich. |
Siehe: Aufklärung
Diese werden der Bevölkerung vorenthalten. |
Siehe: Behauptung
Die Widerspruchsregelung ist darauf angelegt, die Unwissenheit weiter Teile der Bevölkerung auszunutzen. |
Siehe: Behauptung, Panikmache
Ihre Einführung würde signalisieren, dass dem Staat die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema egal ist. |
Siehe: Regelungen, Selbstbestimmung
Das wäre weder rechtlich noch medizin-ethisch oder gesellschaftlich akzeptabel. |
Siehe: Doppelmoral
Der Autor ist Richter am Amtsgericht Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg. |
Warum geht der Jurist nicht den Rechtsweg?
06.12.24 Stellungnahme von Prälat Dr. Karl Jüsten
Am 06.12.2024 veröffentlichte die DBK eine "Stellungnahme von Prälat Dr. Karl Jüsten zur Einführung einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz".[16] Darin heißt es:
Widerspruchslösung |
Sie löst nichts, sondern regelt das, was die meisten Bürger nicht regeln wollen.
Zugleich ist die Entscheidung für oder gegen eine Organspende eine höchstpersönliche Frage. Das sollte sie auch bleiben. |
Es geht um WSR, nicht um Notstandsregelung. Daher bleibt das Selbstbestimmungsrecht erhalten. - Außerdem: Ja, es ist eine höchstpersönliche Frage, die jedoch nur ca. 20% schriftlich beantworten. In den meisten Fällen müssen die Hinterbliebenen entscheiden.
Deshalb halten wir die heute erneut vorgestellte Widerspruchslösung nicht für den richtigen Weg, zumal es angesichts aktueller Studien zweifelhaft erscheint, dass eine solche Regelung die von ihren Befürworterinnen und Befürwortern erwartete ,automatische‘ Erhöhung der Organspendezahlen erbringt. |
Siehe: Studien
Eine gesellschaftliche Grundentscheidung, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender anzusehen ist, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht, passt nicht gut zu dieser Sicht des Menschen. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Selbstbestimmung
Vertrauensaufbau durch Transparenz und allgemeine Aufklärungs- und Informationskampagnen, einfache und praktikable Registrierungsverfahren, direkte Ansprache und fachkundige Hilfe bei der Entscheidungsfindung. |
Siehe: Transparenz, Vertrauen, Aufklärung
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass diese Möglichkeiten in der derzeitigen Praxis der Organspende und Organtransplantation nicht gut genug genutzt werden, dass aber gerade hierin der Schlüssel zu einer Erhöhung der Organspendezahlen liegt. |
Die vorgebrachten Argumenten werden bereits seit Jahren umgesetzt, ohne erkennbaren Erfolg. Um nicht weiter Doppelmoral zu leben, steht jetzt die Einführung der WSR an. |
28.11.24 Warum bei Organspende die Widerspruchslösung unwürdig ist
Am 28.11.2024 veröffentlichte Stephan Sahm den Gastbeitrag "Warum bei Organspende die Widerspruchslösung unwürdig ist".[17] Darin heißt es:
Kliniken haben die Pflicht, sie zu erkennen und als mögliche Spender zu behandeln. Dieser Sachverhalt ist kaum bekannt und wird auch von Fachleuten gerne verdrängt. |
Siehe: Behauptung
Auf der Website der Stiftung Organtransplantation sind dazu kaum Informationen zu finden. |
Eine Suchabfrage am 29.11.2024 auf der Seite der DSO mit "Spender erkennen" führte zu "Ungefähr 110 Ergebnisse".
Das Hirntodkriterium beschreibt einen Grenzzustand, der sich häufig nur einstellt oder
„hergestellt“ wird, wenn zuvor zu lange behandelt wurde. |
Diese Formulierung erweckt den Eindruck, als würde man bewusst und gezielt den Hirntod "herstellen". Dies ist eine üble Unterstellung, die dem Bemühen der Ärzte widerspricht.
Potentielle Spender profitieren von dieser, allein auf die weitere Nutzung der Organe ausgerichteten Behandlung nicht. Im Fachjargon spricht man von einer „spendezentrierten“ Behandlung. |
Um den Hirntod zu verhindern und damit das Leben des Patienten zu retten wird bei schweren Hirnschädigungen eine Therapie durchgeführt, die keine Rücksicht auf die anderen Organe nimmt. Muss man jedoch erkennen, dass das Leben nicht mehr gerettet werden kann und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, verändert man die Zielrichtung der Behandlung. Es wird dann darauf geschaut, dass die Organe nicht geschädigt werden, ohne Rücksicht auf das Gehirn, da dieses bereits als Ganzes irreversibel geschädigt ist. Mit der Zustimmung zur Organspende haben die Menschen diesem Behandlungsziel zugestimmt, denn es dürfte im Sinne des Organspenders liegen, dass von ihm keine durch die intensivmedizinische Behandlung geschädigte Organe transplantiert werden. Insofern entspricht diese Zieländerung nicht dem Willen des Organspenders.
. Es sollte sich von selbst verstehen, dass die Bereitschaft, eine spendenzentrierte
Behandlung im Sterben über sich ergehen zu lassen, einer Zustimmung bedarf. |
Außer Stephan Sahm und vielleicht noch anderen Kritikern dürfte kein Organspender Interesse daran haben, durch intensivmedizinische Behandlung geschädigte Organe zu spenden.
Dann ist der Nachweis des kompletten Ausfalls der Hirnfunktion der späteste Zeitpunkt, an dem die Therapie zu beenden ist. Und es ist der Zeitpunkt, an dem die Transplantationsmedizin ins Spiel kommt. Sie verlangt, die Therapie zum Erhalt der Organe fortzuführen. |
De intensivmedizinische Therapie wird zwar fortgesetzt, aber nun nicht mehr mit dem Ziel, eine weitere Hirnschädigung zu vermeiden, auch wenn diese eine Schädigung der Organe nach sich zieht, sondern mit dem Ziel, die Organe nicht weiter zu schädigen, auch wenn dies nun das Gehirn weiter schädigt.
Die Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen ist kein wissenschaftlicher Befund, vielmehr eine normative Setzung. Aus diesem Grund sollte einer Organspende eine nach vorheriger Aufklärung abgegebene positive Erklärung vorausgehen. Schon dies spricht gegen eine Widerspruchsregelung. |
Seit der Änderung des TPG im Herbst 2012 klären BZgA und Krankenkassen verstärkt zu Hirntod und Organspende auf, ebenso die Kritiker auf ihre Art und Weise. Wer somit noch unzureichend informiert ist, nimmt von seinem Recht auf Nicht-wissen Gebrauch oder ist beratungsresistent.
Im krassen Gegensatz zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und selbstbestimmte Lebensführung steht die Widerspruchsregelung bei der im Transplantationsgesetz vorgeschriebenen Selektion und dem Umgang mit „potentiellen Organspendern“. |
Bei Hirntoten ist deren Leben vorbei. Da gibt es keine "Lebensführung" mehr. Bei Organspendern gibt es nur noch eine Verfügung, dass sie ihre Organe spenden wollen.
Diese Sterbeverlängerung kann abstoßende Handlungen einschließen, wie etwa eine Wiederherstellung des Kreislaufs mit Kompression des Brustkorbs. Abscheulich ist es, wenn wegen zu zögerlichem Wiedereintritt der Herzaktion die Kompression bei diesen dem Tod nahen Patienten durch den Kolben einer Maschine erfolgt, um den Kreislauf aufrecht und Organe frisch zu halten. |
Potentiellen Organspendern ist daran gelegen, dass sie bei einem Herzstillstand reanimiert werden, damit ihr Wunsch, Organe zu spenden, umgesetzt werden kann. Auch wenn Stephan Sahm die künstliche Beatmung "abscheulich" empfindet, wird die Intensivmedizin daran weiter festhalten, da sie vielen Menschen das Leben gerettet hat. Stephan Sahm kann ja für sich verfügen, dass er keinesfalls dieser "abscheulichen" Behandlung unterzogen wird.
Potentielle Spender sind nur noch Mittel zum Zwecke einer Transplantation. |
Das ist der ausdrückliche Wunsch der Organspender, auch wenn Stephan Sahm dies nicht versteht. Siehe: Religion und katholische Kirche Dort wird z.B. Organspende als ein "Akt der Nächstenliebe" bezeichnet.
Man darf gespannt sein, was im Falle einer Einführung Verfassungsrechtler beizutragen haben. |
Siehe: schweigen = Zustimmung
13.11.24 Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht
Am 13.11.2024 veröffentlichte der idw den Artikel "Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht".[18]
Am 13.11.2024 veröffentlichte Deutschlandfunk den Artikel "OrganspendeSystemwechsel allein erhöht Spendenrate nicht".[19]
Am 13.11.2024 veröffentlichte die Evangelische Zeitung den Artikel "Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht[20]
Am 14.11.2024 veröffentlichte die Max-Planck-Gesellschaft den Artikel "Organspende: Widerspruchslösung erhöht die Spendenrate nicht".[21]
Am 14.11.2024 veröffentlichte das Ärzteblatt den Artikel "Widerspruchsregelung bei der Organspende erhöht Spendenrate nicht.[22]
Am 20.11.2024 wurde in der SZ der Artikel "Organspende: Was bringt die Widerspruchslösung?" veröffentlicht.[23]
Am 20.09.2024 erschien das Ergebnis einer anderen Studie unter dem Titel "Does implementing opt-out solve the organ shortage problem? Evidence from a synthetic control approach.[24] Dort heißt es in der Zusammenfassung:
Abstract In light of the persistent shortage of organ donations needed to save precious human lives, several countries have modified their organ donation laws introducing an opt-out system. Using a panel dataset covering a 21-year period, I apply a synthetic control approach to focus on countries that changed their prevailing organ donation legislation from opt-in to opt-out. I compare them to a synthetic counterfactual from countries that have kept their legislation the same since 1999. Synthetic control estimates show that Argentina and Wales achieved substantially higher organ donation rates with the shift from an opt-in to an opt-out system than without the reform taking place. My findings suggest that as one strategy among others, implementing opt-out cannot solve the organ shortage problem entirely but effectively contributes to reducing it considerably. |
Von Google übersetzt:
Zusammenfassung Angesichts des anhaltenden Mangels an Organspenden, die zur Rettung wertvoller Menschenleben erforderlich sind, haben mehrere Länder ihre Gesetze zur Organspende geändert und ein Opt-out-System eingeführt. Anhand eines Paneldatensatzes, der einen Zeitraum von 21 Jahren abdeckt, wende ich einen synthetischen Kontrollansatz an, um mich auf Länder zu konzentrieren, die ihre geltenden Gesetze zur Organspende von Opt-in auf Opt-out geändert haben. Ich vergleiche sie mit einem synthetischen kontrafaktischen Modell aus Ländern, die ihre Gesetze seit 1999 unverändert gelassen haben. Synthetische Kontrollschätzungen zeigen, dass Argentinien und Wales mit der Umstellung von einem Opt-in- auf ein Opt-out-System wesentlich höhere Organspenderaten erzielten als ohne die Reform. Meine Ergebnisse legen nahe, dass die Einführung eines Opt-out-Systems als eine Strategie unter anderen das Problem des Organmangels zwar nicht vollständig lösen kann, aber effektiv dazu beiträgt, es erheblich zu reduzieren. |
Opt-in = Zustimmungsregelung / Opt-out = Widerspruchsregelung
Fazit: Man sollte nicht nur eine Studie kennen. |
07.11.24 Organspende: Parteiübergreifende Gruppe gegen Widerspruchslösung
Am 07.11.2024 erschien der Artikel "Organspende: Parteiübergreifende Gruppe gegen Widerspruchslösung".[25]
Einige Abgeordnete – von Linken und Grünen bis zur Union – sprechen sich gegen die Widerspruchslösung aus und planen einen eigenen Gesetzentwurf, um Organspenden zu erhöhen. |
Bitte nicht gackern, sondern legen.
Es gibt keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt“, sagte einer der Initiatoren der parteiübergreifenden Gruppe, der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. |
Es gibt auch keine wissenschaftlichen Beweise, dass alle Bundestagsabgeordnete einen IQ von größer 100 haben.
„Das ist ein Konjunkturprogramm für die AfD, für Querdenker und Impfgegner“, so Pilsinger. „Eine Widerspruchslösung ist toxisch für die gute Sache der Organspende“, sagte der Abgeordnete. |
Siehe: Panikmache - Toxisch sind solche Äußerungen in den Medien.
Die Gruppe, zu der unter anderem die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD), Hermann Gröhe (CDU), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) gehören, will am Donnerstag erste Eckpunkte für ihren Gesetzentwurf vorstellen. |
Man darf auf diesen Gesetzentwurf gespannt sein. Ist er auch so realitätsfremd wie die Erklärungsregelung, die am 16.01.2020 in Deutschen Bundestag beschlossen wurde?
Der Schlüssel zum Erfolg seien jedoch unter anderem organisatorische Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern. Hier gebe es ein „strukturelles Versagen“. |
Was soll in der Klinik noch verbessert werden?
Zudem will die Gruppe nach seinen Angaben vorschlagen, die Eintragung der Bürger in das bereits existierende Organspenderegister zu fördern. Dazu sollen unter anderem Ärzte und Apotheker extra honoriert werden, wenn sie Interessierte beim Eintrag in das Register unterstützen. |
Kennen diese Bundestagsabgeordnete auch andere Wege zur Problemlösung, außer Geld auszugeben?
Was soll diese Verzögerungstaktik?
30.10.24 Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig
Jürgen in der Schmitten und Rainer Beckmann veröffentlichten am 30.10.2024 in der FAZ den Artikel "Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig".[26] Darin heißt es:
Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig |
Siehe: Selbstbestimmung
Ein Zwang zur Entscheidung bedeutet für viele eine Überforderung und wäre unverhältnismäßig. |
Siehe: Zwang
Die Behauptung, eine große Mehrheit der Bevölkerung sei bereit, Organe zu spenden, ist nicht zutreffend. |
Siehe: Entscheidungen
Vor einer Organentnahme wird jedoch nie „der Tod“ – wie ihn die meisten Menschen verstehen – festgestellt, sondern lediglich der „Hirntod“. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Patienten mit einem irreversiblen Hirnfunktionsausfall unterscheiden sich jedoch sehr von konventionellen Leichen: Zwar werden diese Patienten – wie viele andere Intensivpatienten auch – beatmet, doch ihre Lungen nehmen selbständig Sauerstoff auf und geben Kohlendioxid ab, das Herz schlägt autonom, das Blut zirkuliert, Nahrung und Flüssigkeit werden aufgenommen, Abfallstoffe werden über Leber und Nieren ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, und Wunden heilen. |
Siehe: Leben der Hirntoten
Frauen können im Zustand des „Hirntodes“ über Wochen und Monate schwanger sein und schließlich ein Kind spontan gebären. In einem Fall an der Würzburger Universitätsklinik, der 2019 publiziert wurde, geschah dies nach fast fünf Monaten Schwangerschaft. |
Siehe: schwangere Hirntote
Trotzdem behaupten die Verfechter des Hirntodkonzepts, ein irreversibler Hirnfunktionsausfall sei ein sicheres Zeichen für den Tod des Menschen. Demnach wäre es möglich, dass Leichen über mehrere Monate schwanger sind und ein Kind austragen. |
Siehe: schwangere Hirntote, Todesverständnis, Hirntodkonzept
Im Transplantationsgesetz heißt es, dass vor einer Organentnahme neben dem Funktionsausfall weiter Teile des Gehirns (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TPG) auch der „Tod“ festgestellt werden muss (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen Unterschied gibt. |
Siehe: § 3 TPG
Trotzdem wird in der Aufklärung zur Organspende so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, gemeinsame Erklärungen, PAS
Grundlage aller Aufklärungsmaßnahmen der BZgA ist das Hirntodkonzept: die Annahme, dass ein irreversibler Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) ein sicheres Todeszeichen sei. Das ist aber weder plausibel noch ergibt sich diese Behauptung aus dem Gesetz. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, gemeinsame Erklärungen, PAS
uch die Hirntodrichtlinie der Bundesärztekammer gibt hierfür keinerlei Gründe an. Sie ist daher
offensichtlich gesetzeswidrig. |
Seit der Richtlinie zur Feststellung des Hirntods im Jahre 2015 blickt das BMG als letzte Instanz auf diese Richtlinie vor ihrer Veröffentlichung. Damit stehen 2 Autoren mit einer Behauptung dem WB-BÄK und dem BMG mit dem Vorwurf der Gesetzwidrigkeit gegenüber. Dies ist wenig glaubhaft.
Auf solche Erkenntnisse kann sich die Bundesärztekammer offenbar nicht stützen. Denn in der Richtlinie werden sie – contra legem – nicht angegeben. |
Siehe: Verschwörungstheorie
Deshalb müssten die Bürger auch über die verschiedenen Sichtweisen zum Hirntodkonzept informiert werden. Das hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme von 2015 gefordert. |
Siehe: DER 2015
Tatsächlich wird die Bevölkerung aber nicht informiert, sondern manipuliert. In ihren Aufklärungsmaterialien geht die BZgA wie selbstverständlich davon aus, dass Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall als Leichen zu behandeln sind, ohne die erheblichen Einwände und Kontroversen in dieser
Frage offenzulegen. Die Bürger erhalten zu einer wesentlichen Voraussetzung für eine Entscheidung zur Organspende keine ausreichenden Informationen. |
Siehe: Richtigstellung]
Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen, um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung - Wo sind zu diesen Themen die Informationen und Aufklärungen?
Das kann auch nicht verwundern, weil die Voraussetzungen und Umstände von Organtransplantationen nicht leicht zu durchschauen sind. Es handelt sich um eine komplexe Thematik, mit der die meisten Menschen nie unmittelbar konfrontiert werden. |
Wenn sie aber durch den Hirntod konfrontiert werden, sind sie überfordert. - Die BZgA und die Krankenkassen klären seit 2013 verstärkt auf. Wer sich informieren will, bekommt die Infos kostenlos ins Haus.
Es ist zu vermuten, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf spekulieren: dass viele Menschen, die sich mangels Bildung oder hinreichender Aufklärung keine Gedanken über die Frage ihrer Organspendebereitschaft machen können oder wollen, auf diese Weise als „Spender“ deklariert werden können. |
Siehe: Panikmache
Der Tod ist nach allgemeiner Auffassung das Ende des Lebens, aber wann genau ist dieses Ende erreicht? |
Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis
Genügt es, dass – wie beim „Hirntod“ – eine irreversible Bewusstlosigkeit, ein (durch apparative Beatmung kompensierter) Atemstillstand und ein Ausfall der Hirnstammreflexe eingetreten sind, oder müssen auch die integrativen Körperfunktionen und der Blutkreislauf zum Stillstand gekommen sein? |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Ist nicht vielmehr auch die leibliche Existenz des weiterhin funktionsfähigen Organismus zu berücksichtigen? |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Die Bewertung des medizinisch festzustellenden Syndroms „irreversibler Hirnfunktionsausfall“ als Todeszeichen ist eine gesellschaftskulturelle Frage, für deren Beantwortung anthropologische, soziologische und (verfassungs)rechtliche Aspekte eine wesentliche Rolle spielen. |
Siehe: Todesverständnis, Todesdefinition, gemeinsame Erklärungen
Kein Zwang zur Entscheidung |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat. |
Aktuell werden der Bevölkerung aber die notwendigen Informationen über die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Feststellung des Todes vorenthalten. Es ist deshalb gut nachvollziehbar, dass viele Menschen sich nicht in der Lage sehen, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen. |
Siehe: Verschwörungstheorie
Es wäre übergriffig, wenn der Staat in diesem sensiblen Bereich Entscheidungen erzwingt oder im Sinne der Widerspruchsregelung eine tatsächlich nicht vorhandene Organspendebereitschaft allen Bürgern fiktiv unterstellt. |
Siehe: Zwang, Schweigen = Zustimmung
Die Forderung nach der Widerspruchsregelung baut letztlich auf Voraussetzungen auf, die nicht gegeben sind. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
All diesen Bürgern darf der Staat nicht aufzwingen, trotzdem eine Entscheidung treffen zu müssen. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Gerade in Bezug auf ein sehr seltenes Syndrom, das in seiner Bedeutung für den Tod des Menschen nicht leicht zu beurteilen ist, wäre ein Zwang zur Entscheidung für weite Teile der Bevölkerung eine Überforderung und damit im juristischen Sinn ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht, sich nicht
entscheiden zu müssen – in das negative Selbstbestimmungsrecht. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Der Staat würde signalisieren, dass ihm die Selbstbestimmung der Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema, das ihre leibliche Integrität berührt, egal ist. Das wäre weder rechtlich noch medizinethisch oder gesellschaftlich akzeptabel. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung - Wenn rechtlich inakzeptabel, dann sollen doch die Verfasser klagen.
"Rainer Beckmann ist Richter am Amtsgericht Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg." So heißt es am Ende des Artikels. Als Richter sollte er wissen, wie man erfolgreich klagt. "Professor Dr. Jürgen in der Schmitten ist niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmediziner und Psychotherapeut. Er leitet das Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsklinik Essen." So heißt es am Ende des Artikels. Als Mediziner sollte er einmal versuchen, die medizinischen Gesellschaften, die die gemeinsame Erklärungen verfasst haben, zu einer neuen Sichtweise zum Hirntodkonzept zu bewegen. |
04.10.2024 Was taugt die Widerspruchslösung?
Am 04.10.2024 veröffentlichte Alexander Maßmann auf evangelisch.de den Artikel "Was taugt die Widerspruchslösung?".[27] Darin heißt es:
Aber kann man einfach voraussetzen, dass die Bürger:innen zu einem so persönlichen Schritt wie der Organspende bereit sind, auch wenn sie sich nicht ausdrücklich dazu bereiterklären? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eine Ablehnung der Spende kann man moralisch aber durchaus auch begründen. |
Siehe: gleich gültig
die Widerspruchslösung stelle sicher, dass die große Mehrheit der Menschen ihren Willen bekommt und die Weichen wirklich Richtung Organspende gestellt werden. Das ist sogar doppelt falsch. |
Siehe: Entscheidungen, WSR
Ich persönlich möchte übrigens nicht Organe spenden. |
Siehe: Kant
Wenn in den letzten Jahren eine Organspende im Krankenhaus konkret zur Entscheidung anstand, lag bloß in 15 Prozent der Fälle eine Erklärung vor. |
Siehe: Entscheidung
Hoffen wir, dass die Statistiken bei der kommenden Bundestagsdebatte nicht wieder falsch dargestellt werden! |
Siehe: Mehrheit der Bürger
Ein gravierendes Problem der Widerspruchslösung besteht darin, dass manche Menschen geistig prinzipiell nicht in der Lage sind, eine Erklärung abzugeben. |
Dann haben diese Menschen einen Betreuer, der für sie entscheidet.[Anm. 12] Siehe: Entscheidungsunfähig
Obdachlose können oft nicht Stellung nehmen, weil sie weder Postadresse noch Internetzugang haben und weil oft die nötigen Dokumente fehlen. |
Für einen OSA - der auch weiterhin Gültigkeit besitzt - braucht man weder Postadresse noch Internetzugang.
Junge Menschen bilden sich manchmal keine Meinung aufgrund der Ansicht: Alle Menschen sterben, nur ich nicht. Bei anderen bestehen Sprachbarrieren, und das Verständnis für medizinische Sachverhalte ist gering. Wieder andere werden von der Debatte gar nichts mitbekommen. |
Siehe: Aufklärung
{{Zitat2|Insgesamt darf man hier fehlenden Widerspruch nicht als Einverständnis werten. Siehe: Schweigen = Zustimmung
Wenn jedoch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende so hoch ist, wie viele Befürworter der Widerspruchslösung meinen, dann müsste es auch möglich sein, das Spendenaufkommen zu erhöhen ohne Widerspruchslösung. |
Siehe: Fehlende Entscheidung
Denn was hält die Menschen davon ab, eine Erklärung aufzusetzen – wollen sie im tiefsten Herzen vielleicht doch nicht spenden? |
Siehe: Fehlende Entscheidung
Um die Anzahl der Organspenden zu erhöhen, könnte man in den Krankenhäusern etwa mehr Stellen für Transplantationsbeauftragte finanzieren. |
Noch mehr TX-Beauftragte bringt zwar mehr Ausgaben, aber nicht mehr Organspender.
Die stellen etwa sicher, dass die Spendenbereitschaft bei todkranken Patienten tatsächlich geprüft wird, und sie werfen die Frage im Gespräch mit den Angehörigen eines Verstorbenen auf. |
Siehe: Fehlende Entscheidung
Außerdem ist das Online-Register zur Organspendeerklärung erst ein paar Monate in Betrieb. Wenn es besser beworben wird, dürfte die Hemmschwelle zur Erklärung der Spendenbereitschaft sinken. |
Siehe: Online-Register
Bevor wir die Widerspruchslösung wieder ernsthaft zur Abstimmung stellen, brauchen wir dringend bessere Kenntnisse darüber, wie die Menschen wirklich über die Organspende denken. |
Die Organpatienten brauchen keine "bessere Kenntnisse", sondern Organe.
Dass vergleichsweise wenige Menschen die Bereitschaft zur Spende schriftlich erklären, spricht auf unserem jetzigen Kenntnisstand mindestens so sehr gegen die Regelung wie für sie. |
Rund 20% schriftliche Zustimmung und 7% schriftliche Ablehnung sprechen für die WSR.
Fazit: Siehe: Willy Meurer
19.09.24 Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig
Am 19.09.2024 veröffentlichte Rainer Beckmann, zusammen mit Jürgen in der Schmitten, in der FAZ den Artikel "Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig".[28] Darin heißt es:
Beide Initiativen gehen von falschen Annahmen aus. |
Siehe: WSR
Die Behauptung, eine große Mehrheit der Bevölkerung sei bereit, Organe zu spenden, ist nicht zutreffend. |
Siehe: Entscheidungen
Bei den Befragungen der Bürger geht es immer um „postmortale“ Organspenden, also um Organentnahmen „nach dem Tod“. Vor einer Organentnahme wird jedoch nie „der Tod“ – wie ihn die meisten Menschen verstehen – festgestellt, sondern lediglich der „Hirntod“. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Zwar werden diese Patienten – wie viele andere Intensivpatienten auch – beatmet, doch ihre Lungen nehmen selbständig Sauerstoff auf und geben Kohlendioxid ab, das Herz schlägt autonom, das Blut zirkuliert, Nahrung und Flüssigkeit werden aufgenommen, Abfallstoffe werden über Leber und Nieren ausgeschieden, das Immunsystem bekämpft Keime, und Wunden heilen. |
Siehe: Leben der Hirntoten
Frauen können im Zustand des „Hirntodes“ über Wochen und Monate schwanger sein und schließlich ein Kind spontan gebären. In einem Fall an der Würzburger Universitätsklinik, der 2019 publiziert wurde, geschah dies nach fast fünf Monaten Schwangerschaft. |
Siehe: schwangere Hirntote
Trotzdem behaupten die Verfechter des Hirntodkonzepts, ein irreversibler Hirnfunktionsausfall sei ein sicheres Zeichen für den Tod des Menschen. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Demnach wäre es möglich, dass Leichen über mehrere Monate schwanger sind und ein Kind austragen. Wie viel Glaubwürdigkeit kann eine solche Theorie für sich beanspruchen? |
Siehe: schwangere Hirntote
Richtlinie der Ärztekammer gesetzeswidrig |
Seit 2015 sieht auch das BMG auf die Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes.
Im Transplantationsgesetz heißt es, dass vor einer Organentnahme neben dem Funktionsausfall weiter Teile des Gehirns (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TPG) auch der „Tod“ festgestellt werden muss (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG). Allein schon diese doppelte Voraussetzung für Organentnahmen zeigt, dass es zwischen Tod und „Hirntod“ einen
Unterschied gibt. |
Siehe: § 3 TPG
Trotzdem wird in der Aufklärung zur Organspende so getan, als seien Tod und „Hirntod“ identisch. |
Siehe: gemeinsame Erklärungen
Von der jahrzehntelangen wissenschaftlichen Kontroverse um die Bedeutung des „Hirntodes“ erfahren die Bürger nichts. |
Siehe: gemeinsame Erklärungen
Auch die Hirntodrichtlinie der Bundesärztekammer gibt hierfür keinerlei Gründe an. Sie ist daher offensichtlich gesetzeswidrig. |
Siehe: TPG - Seit 2015 wirkt an der Richtlinie auch das BMG mit.
Deshalb müssten die Bürger auch über die verschiedenen Sichtweisen zum Hirntodkonzept informiert
werden. Das hat auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme von 2015 gefordert. |
Siehe: DER 2015
Die Bürger erhalten zu einer wesentlichen Voraussetzung für eine Entscheidung zur Organspende keine ausreichenden Informationen. |
Siehe: Kritiker, Halb- und Unwahrheiten
Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus |
Siehe: Recht auf Unwissenheit - Seit 2013 klären BZgA und die Krankensassen massiv über Hirntod und Organspende auf, doch es scheint so zu sein, die Bürger - so auch die Autoren - ihr Recht auf Unwissenheit leben.
Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen, um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind. |
Siehe: schweigen = Zustimmung, Recht auf Unwissenheit
Tatsächlich steht es aber um die Information der Bevölkerung schlecht. Nach der BZgA-Umfrage von 2022 fühlen sich fast die Hälfte der Bürger (45 Prozent) zum Thema Organspende „weniger gut“ oder „schlecht“ informiert. |
Siehe: Recht auf Unwissenheit
Widerspruchsregelung setzt Aufgeklärtheit voraus |
Siehe: Recht auf Unwissenheit
Wenn der Staat allen Bürgern grundsätzlich Organspendebereitschaft unterstellt und ihnen aufbürden will, dass sie einen Widerspruch erklären müssen,um von einer Organentnahme ausgenommen zu werden, hätte er mindestens sicherzustellen, dass alle Bürger umfassend informiert sind. |
Siehe: Recht auf Unwissenheit, schweigen = Zustimmung
Es ist zu vermuten, dass die Befürworter der Widerspruchslösung genau darauf spekulieren: dass viele Menschen, die sich mangels Bildung oder hinreichender Aufklärung keine Gedanken über die Frage ihrer Organspendebereitschaft machen können oder wollen, auf diese Weise als „Spender“ deklariert werden können. |
Siehe: Unterstellung
Genügt es, dass – wie beim „Hirntod“ – eine irreversible Bewusstlosigkeit, ein (durch apparative Beatmung kompensierter) Atemstillstand und ein Ausfall der Hirnstammreflexe eingetreten sind, oder müssen auch die integrativen Körperfunktionen und der Blutkreislauf zum Stillstand gekommen sein? |
Siehe: irreversibles Koma, Hirntod
Ist nicht vielmehr auch die leibliche Existenz des weiterhin funktionsfähigen Organismus zu
berücksichtigen? |
Siehe: intermediäres Leben
Kein Zwang zur Entscheidung |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, schweigen = Zustimmung
Aktuell werden der Bevölkerung aber die notwendigen Informationen über die Bedeutung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls für die Feststellung des Todes vorenthalten. |
Siehe: Unterstellung
Es wäre übergriffig, wenn der Staat in diesem sensiblen Bereich Entscheidungen erzwingt oder im Sinne der Widerspruchsregelung eine tatsächlich nicht vorhandene Organspendebereitschaft allen Bürgern fiktiv unterstellt. |
Siehe: schweigen = Zustimmung
Wenn fast die Hälfte der Bevölkerung angibt, dass sie sich nicht gut über das Thema Organspende informiert fühlt, kann es nicht verwundern, dass sich viele Menschen auch nicht entscheiden wollen – ganz zu schweigen von den zahlreichen Menschen aus bildungsfernen Schichten, die von Informationskampagnen ohnehin nicht erreicht werden. |
Siehe: Recht auf Unwissenheit
All diesen Bürgern darf der Staat nicht aufzwingen, trotzdem eine Entscheidung treffen zu müssen. Gerade in Bezug auf ein sehr seltenes Syndrom, das in seiner Bedeutung für den Tod des Menschen nicht leicht zu beurteilen ist, wäre ein Zwang zur Entscheidung für weite Teile der Bevölkerung eine Überforderung und damit im juristischen Sinn ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen – in das negative Selbstbestimmungsrecht. |
Siehe: Selbstbestimmung, schweigen = Zustimmung
Der Staat würde signalisieren, dass ihm die Selbstbestimmung der Bürger bei einem besonders komplexen und sensiblen Thema, das ihre leibliche Integrität berührt, egal ist. |
Siehe: Unterstellung, schweigen = Zustimmung
Das wäre weder rechtlich noch medizinethisch oder gesellschaftlich akzeptabel. |
Rainer Beckmann ist Richter im Amtsgericht Würzburg. Er kann ja gerichtlich klagen.
Jürgen in der Schmitten ist Arzt. Er kann gegen die [[gemeinsame Erklärungen argumentieren.
16.08.24 (Schweiz) EKS-Rat fordert Anpassungen
Am 16.08.2024 wurde von der Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) das Papier "EKS-Rat fordert Anpassungen" herausgebracht.[29] Darin heißt es:
Mit der Umsetzung ist der EKS-Rat grundsätzlich einverstanden. |
Mit anderen Worten: Der EKS-Rat ist "grundsätzlich" mit der Einführung der WSR einverstanden.
n den Richtlinien der SAMW werde – im Gegensatz zur Verordnung – der Widerspruch der Angehörigen einbezogen. |
Siehe: Selbstbestimmung
Unakzeptabel sei zudem die Auffassung des Gesetzgebers, dass bereits vor der endgültigen Klärung eines möglichen Widerspruchs bereits mit vorbereitenden Massnahmen zur Organentnahme begonnen werden könne. |
Siehe: Organprotektive Behandlung
14.08.24 Wir Untertanen – wo bleibt die Freiheit?
Am 14.08.2024 veröffentlichte Patrick Welter in der FAZ] den Artikel "Wir Untertanen – wo bleibt die Freiheit?".[30] Darin heißt es:
Die Freiheit und die Rechte des Einzelnen fallen unter den Tisch. |
Siehe: Selbstbestimmung
Freiheit und Rechte des Einzelnen sind nur noch Randaspekte, wenn sie denn überhaupt mitgedacht werden. |
Siehe: Selbstbestimmung
Das wäre ein krasser Verstoß gegen das Recht am eigenen Körper, das untrennbar mit der persönlichen Freiheit verbunden ist. Der Staat eignete sich ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen das Eigentum an Leichenteilen an. |
Siehe: Regelungen, WSR, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Legt der Staat den Menschen auf, das Recht auf Unversehrtheit ihres Körpers anmelden zu müssen, dann hat er den Bürgern dieses Grundrecht schon genommen. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
08.08.24 Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik
Am 08.08.2024 erschien auf der Seite des Erzbistums Köln von Elmar Nass der Artikel "Organspende auf dem Prüfstand christlicher Ethik".[31] Darin heißt es:
Die Vorstellung, dass einem bei lebendigem Leib Organe entnommen werden, schreckt ebenso ab wie der Gedanke, nach diagnostiziertem Hirntod künstlich am Leben erhalten zu werden, um die für eine Entnahme in Frage kommenden Organe frisch zu halten. |
Siehe: Angstmacherei
Die Verstümmelung des toten Körpers vor der Bestattung wird zudem von Angehörigen bisweilen als Zumutung empfunden. |
Siehe: Diffamierung
Und Skandale um Geschäftemacherei mit manipulierten Wartelisten für Organe schrecken ebenso ab wie die Sorge, die gespendeten Organe könnten auf dubiosen Schwarzmärkten landen. |
Siehe: Skandale, Organhandel
Lebendentnahmen von Nieren gegen geringen Obolus, damit die eigenen Kinder sich nicht prostituieren müssen, Zwangsentnahmen bei Häftlingen, postmortale Entnahmen nach Euthanasie ohne sichere Feststellung des Todes oder nach Exekutionen politisch Verfolgter etwa in China waren und sind Quellen dieses Marktes. |
Siehe: Organhandel
Wann ist ein Mensch tot, so dass eine Organentnahme überhaupt stattfinden kann? |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Ist Organspende Christenpflicht? |
Siehe: Pflicht, gleichgültig
Ist die Widerspruchslösung der erhoffte Ausweg? |
Siehe: WSR
„Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.“ So formuliert es der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer 1998. |
Siehe: TPG
Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Eine postmortale Explantation kann nur dann legitim sein, wenn der Tod des Spenders eindeutig festgestellt ist. |
Siehe: TPG, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden. |
Siehe: Angstmacherei
Der US-amerikanische Neurologe D. Alan Shewmon vertritt die Ansicht, dass nach dem Hirntod die Integrationskraft des Organismus erhalten bleibt. |
Siehe: Alan Shewmon, Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Es können so genannte Hirntote noch Kinder zeugen und gebären, die Körpertemperaturregelung funktioniert ebenso wie körpereigene Abwehr gegen Infektionen. |
Siehe: Leben der Hirntote
Das Postulat des Hirntodes als Indiz für den Menschentod vereinfache bloß eine Legalisierung der Organentnahme auf Kosten einer sauberen Todesdefinition. |
Siehe: Angstmacherei
Konsequent halten eine solche Pragmatik neben Shewmon auch Vertreter der Medizinethik (Johann Ach, Giovanni Maio u.a.) nicht für ein Kriterium ethischer Legitimität, weil Leben auf Kosten von Leben getötet werde. |
Siehe: Kritiker, Alan Shewmon, Johann Ach, Giovanni Maio
Die Position der Kirchen zum Hirntod ist nicht eindeutig. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Papst Benedikt XVI. setzte in seiner Ansprache vom 7.11.2008 an die Teilnehmer des Internationalen Kongresses der Päpstlichen Akademie für das Leben einen anderen Akzent. Er fordert im Zweifel über die sichere Feststellung des Menschentodes die Einhaltung der Vorsichtsregel. |
Siehe: Benedikt XVI.
Auf katholischer Seite liegt keine lehramtliche Todesdefinition vor. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Es darf kein Zwang oder Druck auf die entsprechende Spenderbereitschaft ausgeübt werden. |
Siehe: Zwang, Regelungen
Niemand hat Anspruch auf Körperteile eines anderen Menschen. |
Siehe: Anspruch
Gerade vor dem Hintergrund der Hirntoddiskussion kann es (christlich) vertretbare Gründe gegen eine postmortale Organspende geben. |
Siehe: gleichgültig
Dem moralischen Entscheiden obliegt die selbstbestimmte Ausgestaltung der Nächstenliebe. |
Siehe: gleichgültig
{{Zitat2|Organspende ist keine Christenpflicht, lebend wie postmortal.]] Siehe: Pflicht
Unter Vorbehalt der Legitimität des Todeskriteriums sind alternativen Lösungen zur Regelung postmortaler Organspenden zu diskutieren. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Zum Spender wird nur der für hirntot erklärte Mensch, der diesen Wunsch ausdrücklich vorher kundgetan hat. |
Siehe: korrekte Sprache
Die aktuell wieder diskutierte Widerspruchslösung setzt dagegen grundsätzlich die starke Pflicht jedes Menschen zur postmortalen Spenderbereitschaft voraus. |
Siehe: Pflicht
Nur ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten oder, sofern keine entsprechende Erklärung vorliegt, der Angehörigen im Sterbefall, kann die Entnahme von Organen verhindern. |
Siehe: Todesverständnis, Regelung
Wer also das Thema zu Lebzeiten verdrängt, gilt in der Regel als potentieller Organspender. Widersprüche gegen diese kollektive Nutzung müssen eigens erklärt werden. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Der ohne ausdrücklichen Widerspruch wirksame Automatismus legalisierter Explantation rückt Organe in die Nähe von Kollektivgütern. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung, Ja zur WSR
Auch die Idee der Freiwilligkeit wird eingeschränkt, da ein moralischer Rechtfertigungsdruck für den Widerspruch aufgebaut wird. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung, Angstmacherei, Ja zur WSR
Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt. |
Siehe: Angstmacherei
Die „Spende“ ist keine Spende mehr. |
Siehe: Selbstbestimmung, Doppelmoral
Das könnte dazu führen, dass der Rechtfertigungsdruck des Nicht-Spenders immer weitere Kreise zieht und am Ende auch Lebendspenden erzwungen werden könnten. |
Siehe: Angstmacherei, Selbstbestimmung
Freiheitseinbußen und die unterstellte Kollektivierung des menschlichen Körpers schwächen die Legitimität des Widerspruchsmodells. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Doch ist sie weder erzwingbar noch unbedingte Pflicht. |
Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist. |
Siehe: gleichgültig
Moralisch geboten ist zweifellos eine transparentere Diskussion zum Hirntodkriterium. Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
08.08.24 Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein
Am 08.08.2024 erschien auf katholisch.de unter dem Titel "Auch Nicht-Organspender können gute Christen sein" ein Interview mit Elmar Nass.[32] Darin heißt es:
Auch der kann ein guter Christ sein, der nicht Organspender ist. |
Siehe: gleichgültig
Keineswegs ist aus medizinischer Sicht evident, dass der Hirntod ein sicheres Anzeichen des eingetretenen Todes ist. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Denn es darf nicht das eine Menschenleben durch das Auslöschen eines anderen Menschenlebens gerettet werden. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, katholische Kirche, PAS
Aus katholischer Sicht wünschte man sich vielleicht auch eine lehramtliche Klarstellung. Ohne sie bleibt unsere Gewissensentscheidung das Maß des Urteils. |
Siehe: katholische Kirche, PAS
Damit besteht die Gefahr eines Dammbruchs, durch den sich auf einer schiefen Bahn schleichend eine Kultur des Zwanges durchsetzt. |
Siehe: Angstmacherei
Die 'Spende' ist keine Spende mehr. |
Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, sie regeln das Verfahren.
Zum Spender werden dadurch nur für hirntot erklärte Menschen ... |
Siehe: korrekte Sprache
13.07.24 Bedenken gegen Widerspruchslösung bei Organspende
Am 13.07.24 erschien in vaticannews.va ein Artikel über den Widerspruch Stephan Pilsinger gegen die WSR.[33] Es sind die gleichen Argumente, wie im nachfolgenden Abschnitt.
13.07.24 CSU-Gesundheitsexperte gegen Widerspruchslösung
Am 13.07.2024 berichtet evangelisch.de von Stephan Pilsinger, dass dieser gegen die WSR ist.[34] Darin heißt es:
Einen solch gravierenden Einschnitt in die Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Menschen in unserem Land halte ich daher weiterhin für politisch und ethisch nicht legitim. |
Siehe: Selbstbistimmung, Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral
Lassen wir lieber die Akteure der Exekutiven, unter anderem die Länder, ihre Hausaufgaben machen, wenn es zum Beispiel darum geht, die Zahl der Entnahmekrankenhäuser und der dortigen Transplantationsbeauftragten signifikant zu erhöhen. |
Siehe: Entscheidungen
Keine Evidenz, keine Freiheitseinschränkung |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
08.07.24 Wer nicht widerspricht, wird Organspender
Gunnar Schupellus veröffentlichte am 08.07.2024 in Bild.de den Artikel "Wer nicht widerspricht, wird Organspender".[35] Darin heißt es:
Richtig, und doch ist es eine Umkehr des Prinzips, mit der Ansage: „Dein Körper gehört im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest.“ |
"Deiner Kinder gehören im Todesfall der Allgemeinheit, wenn du dich nicht ausdrücklich dagegen wendest." Siehe: Schweigen = Zustimmung
Einzig von der AfD gab es Widerspruch. Dort hieß es, man wolle die Zustimmung zur Organspende nicht „durch die Hintertür“ einholen und den Menschen die Freiheit lassen, sich nicht zu entscheiden. |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Am 16. Januar 2020 entschied sich dann eine Mehrheit für die sogenannte „Entscheidungslösung“, nach der Organe einem Menschen nur nach seinem Tod entnommen werden dürfen, wenn er zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. |
Diese Regelung haben wir seit dem Jahr 1997, mit der Einführung des TPG.
01.07.24 Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen
Am 01.07.2024 veröffentlichte Ruth Schneeberger in der Berliner Zeitung den Artikel "Widerspruchslösung für Organspende: Sollten alle automatisch Spender sein? Ich bin dagegen".[36] Darin heißt es:
Mein Körper gehört mir und nicht dem Staat oder der Gesellschaft. Genauso wie meine Gedanken. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Daran ist auch die Politik schuld. Sie hat mit dafür gesorgt, dass unter anderem über Fallpauschalen, durch einen kommerzgeprägten Verdrängungswettbewerb innerhalb der Krankenhäuser, durch Fehlanreize auch für unnötige OPs, durch überbordende Krankenkassenzuständigkeiten und Klientelpolitik ein mit wahnsinnig viel Geld bezuschusstes und teils undurchschaubar komplexes System geschaffen wurde, das den wichtigsten Faktor immer wieder aus den Augen verliert: den Patienten. |
Das wurde im Jahr 2012 geändert. - Hier wurde wohl eine Entwicklung verschlafen.
Es müsse immer jemand dabei sein, um aufzupassen, dass nichts schiefgeht. Ich kann das nur bestätigen. |
Wenn Frau Schneeberger es besser als die Ärzte weiß, warum macht sie nicht eine eigene Klinik auf?
Und darauf vertrauen, dass die Entscheidung über einen eventuellen Hirntod nicht im Sinne des auf meine Organe wartenden Patienten gefällt wird? |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis
Denn einem Toten werden keine Organe mehr entnommen. Man muss dafür noch leben – nur muss man eben hirntot sein. |
Siehe: Hirntod, Hirntodkonzept, Todesverständnis
Diese Entscheidung fällt man naturgemäß nicht selbst. Sondern Ärzte. |
Siehe: Polemik - Noch nie hat ein Komapatient oder ein Toter eigene Entscheidungen gefällt.
Es gibt kein Recht auf ein Spenderorgan. |
Siehe: Recht auf ein Organ
Deshalb hat auch die Politik kein Recht, alle Deutschen automatisch zu Spendern zu machen. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
Ich muss nicht erst widersprechen, dass ich während meines Todes nicht ausgeweidet werde. Das sollte selbstverständlich sein. |
Siehe: Diffamierung, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
30.06.24 Nach meinem Tod
Heribert Prantl veröffentlichte am 30.06.2024 in der SZ den Artikel "Nach meinem Tod". Darin heißt es:
Vor gut vier Jahren, am 16. Januar 2020, hat der Bundestag diese sogenannte Widerspruchslösung schon einmal abgelehnt und sich für die sogenannte „erweiterte Zustimmungslösung" entschieden; diese erlaubt eine Organentnahme nur dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich erklärt hat, dass er nach seinem Tod Organspender sein will. Die „Erweiterung" bei dieser erweiterten Zustimmungslösung besteht darin, dass nach dem Tod des potenziellen Organspenders auch Hinterbliebene zustimmen können. |
Diese "erweiterte Zustimmungsregelung" haben wir nicht erst seit dem 16.01.2020, sondern in § 4 TPG seit Ende 1997.
Die Widerspruchslösung berührt Menschenwürde und Totenruhe. |
An Organspender muss seit 1997 nach § 3 der Tod festgestellt sein.
Es berührt Menschenwürde und Totenruhe, wenn die Widerspruchslösung jeden Menschen zum potenziellen Organspender macht - einen jeden nämlich, der der Organspende nicht rechtzeitig
widersprochen hat. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Darf dieser Rettungsakt staatlich dekretiert werden? |
Siehe: Notstandsregelung, Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Darf der Staat das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil dieser Mensch sich nicht klar genug geäußert, also nicht ausdrücklich widersprochen hat? |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Der Mensch gehört nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft. |
Kinder gehören nicht dem Staat, sondern den Eltern. Siehe: Schweigen = Zustimmung
Die Befürworter der Widerspruchslösung erklären den hirntoten Menschen zum Leichnam und argumentieren, ein Toter dürfe ja auch ohne seine frühere aktive Zustimmung obduziert werden. |
Welcher Befürworter argumentiert damit? Siehe: Unterstellung
Ob so ein Mensch tot oder ob er noch Person ist - darüber entscheiden nicht allein medizinische Geräte und der festgestellte irreversible Totalausfall des Hirns. |
Siehe: Hirntodkonzept
Sterben und Tod sind nämlich kein punktuelles Ereignis, sie sind ein Prozess, der
eingebettet ist in die kollektive Seele und in kulturelle Vorstellungen vom Menschsein. |
Siehe: Sterbeprozess, PAS
Die Organspende verkürzt den Sterbeprozess. |
Das Therapieende noch schneller. Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Das geht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung dieses Menschen; sein Schweigen darüber als Zustimmung zu interpretieren, wäre eine Missachtung der Selbstbestimmung. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Aber: Darf man wirklich gezwungen werden, das Selbstverständliche, die Achtung von Integrität und
Selbstbestimmung, von Sterbens-und Totenruhe erst durch eine Erklärung sicherzustellen? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Es gibt andere, die weichen der Auseinandersetzung aus. |
Der Hirntod wartet nicht, bis man sich entschieden hat.
Darf der Staat diese Scheu als Bequemlichkeit bezeichnen und für unerheblich erklären? Darf der Staat also stellvertretend rational und nüchtern sein? Ist ein Mensch feige, wenn er sich den Fundamentalfragen über sein Ende nicht stellt oder nicht stellen will? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Und der Staat darf die Ängste und die Beklemmungen, die einen Menschen erfassen mögen angesichts der inneren Bilder von seinem Tod, nicht durch seine Entschlossenheit und Nützlichkeitserwägungen beiseiteschieben. |
Das hat der Staat schon seit langem getan, siehe: Schweigen = Zustimmung
In Deutschland kommt zu diesen Fragen die Erinnerung an den Organspendeskandal von 2012 hinzu, in dem bekannt wurde, dass bei Transplantationen systematisch gegen geltende Richtlinien verstoßen wurde. Vertrauen schafft man da nicht per gesetzlicher Anordnung. |
Was hat das mit der WSR zu tun? Siehe: Regelung
Es kann und darf nicht eine Organabgabepflicht für den Todesfall geben. |
Siehe: Notstandsregelung, WSR, Regelung
Der Mensch hat seinen Körper nicht von einer GmbH geleast, er muss ihn nicht nach dem Ende der Laufzeit zurückgeben. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Und die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf. |
Verletzt die Organspende die Menschenwürde?
Fazit: Hier schreibt ein offensichtlich verzweifelter Kritiker, ohne rechte Sachkenntnis bzw. diese ignorierend.
27.06.24 Nein zur Zwangs-Organspende!
Am 27.06.2024 startete CitizenGO eine Petition gegen die Einführung der WSR eine Petition.[37] Darin heißt es:
Lauterbach möchte noch mehr Patienten Organe entnehmen lassen, unter gelockerten Voraussetzungen. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Es käme einem grundsätzlichen Verfügungsrecht des Staates über den (noch nicht ganz toten) Körper der Bürger gleich, das gelten würde, solange man nicht ausdrücklich widersprochen hat. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept, Schweigen = Zustimmung
27.06.24 CDL: Organspende muss freiwillig bleiben
Die CDL veröffentlichten am 27.06.2024 in kath.net den Artikel "CDL: Organspende muss freiwillig bleiben".[38] Darin heißt es:
Ich empfinde es als recht zynisch von einem FDP-Politiker zu hören, der Bürger hätte ja die „Freiheit“ sich zu entscheiden, wenn man gerade einen Gesetzentwurf vorschlägt, der festlegen will, dass wenn man nicht aktiv widerspricht, die eigenen Organe nach dem Hirntod quasi der Allgemeinheit gehören sollen. |
Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
Der Staat lässt mir also die „Freiheit“, zwangsweise schriftlich festzulegen und in ein Register eintragen zu lassen, dass ich selbst über meinen Körper bestimmen möchte. Ich werde genötigt, mich zu einer eigentlichen Selbstverständlichkeit zu äußern, ansonsten werden mir meine Rechte auf körperliche Unversehrtheit nach meinem Hirntod genommen. |
Siehe: Polemik, Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
In manchen Ländern ist selbst diese Grenze des Hirntodes, der in der Fachwelt als Todesgrenze übrigens nicht unumstritten ist, noch weiter vorgezogen worden, denn die Organe, die man benötigt, müssen durchblutet sein. |
Siehe: Todesverständnis, Hirntodkonzept
Denn ich müsste dann davon ausgehen, dass die Politiker nicht das Gemeinwohl ihres Volkes im Auge hätten, sondern nur noch Interessenvertreter von Minderheiten sind, die durchaus nach eigenem Dünken das Gemeinwohl diesen Minderheiten zuliebe zu opfern bereit sind. |
Siehe: Verfassungsbeschwerde
Und dazu werden sogar Grundrechte außer Kraft gesetzt. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Es gibt kein Recht auf das Organ eines anderen, aber es gibt ein „Recht auf…körperliche Unversehrtheit…“ (Artikel 2 Abs. 2) und das ist auch nicht zeitlich begrenzt. Jeder darf "Nein" zur Organspende sagen und sich Stunden später körperlich unversehrt ins Krematorium begeben, wo diese binnen Minuten völlig aufgehoben wird.[Anm. 13]
Wie wäre es z.B. damit, dass man jedem Bürger, wenn er einen neuen Ausweis oder eine Verlängerung beantragt, gutes Informationsmaterial über Organspende mit der Bitte, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, zukommen lässt? |
Dies war 2020 vorgesehen, ist aber an den Standesämtern gescheitert.
Oder, wenn ein Führerschein ausgegeben wird, kann man die Antragsteller durchaus auch auf die Thematik aufmerksam machen, da nicht wenige Hirntote Opfer eines Verkehrsunfalls waren. |
Auch die Führerscheinstelle wird sich weigern, und was ist mit denen, die bereits einen Führerschein haben? - Die Anzahl der Hirntoten nach Verkehrsunfall sind kleiner 15%
Wenn der Staat sich nicht vorwerfen lassen will, die verfassungsgegebenen Rechte seiner Bürger zu ignorieren, gibt es nur eine Möglichkeit: |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht, Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Die Entscheidung jedes einzelnen, Organspender sein zu wollen, muss freiwillig bleiben. Siehe: Selbstbestimmungsrecht
26.06.24 Sind wir alle bald Ersatzteillager?
Richard Hill publizierte am 26.06.2024 in "DocCheck" den Artikel "Sind wir alle bald Ersatzteillager?"[39] Darin heißt es:
Sind wir alle bald Ersatzteillager? |
Siehe: Diffamierung
Kritiker an dem Konzept sehen in dem Plan einen „massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht.“ |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
{{Zitat2|Auch sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen zunächst eine Körperverletzung, so die Argumente der Patientenschützer, deren Vorstand Eugen Brysch auch von verfassungsrechtlichen Problemen spricht. Siehe: Körperverletzung, Doppelmoral, Schweigen = Zustimmung
24.06.24 Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden
Am 24.06.2024 wurde unter dem Titel "Deutsche Bischöfe für mehr Organspenden – aber nur nach Zustimmung" ein Interview mit Matthias Kopp, dem Sprecher der DBK, veröffentlicht.[40] Darin heiß es:
In der Debatte um mehr Organspenden hat die Deutsche Bischofskonferenz Bedenken gegen die sogenannte Widerspruchslösung. |
Siehe: Doppelmoral
Voraussetzung für eine wirkliche Spende sei, "dass der Spender der Organentnahme informiert, ganz bewusst, freiwillig und ausdrücklich zustimmt", betonte der Sprecher. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eine Widerspruchslösung jedoch stelle zentrale Prinzipien der Gesellschafts- und Rechtsordnung in Frage, "weil dann die Freiwilligkeit der Organspende in vielen Fällen nicht zweifelsfrei feststehen würde". |
Siehe: Regelung, Schweigen = Zustimmung
Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung
Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden. |
Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Organspende würde, selbst wenn die Möglichkeit eines Widerspruchs bestünde, einen moralisierenden Druck aufbauen. |
Siehe: Pflicht, Notstandsregelung, Panikmache
24.06.24 Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden
In dem Artikel "Patientenschützer kritisiert Widerspruchsregelung für Organspenden" werden verschiedene Personen interviewt.[41]:
Eugen Brysch: Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Eugen Brysch: Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantationsnetzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen. |
Dies wurde bereits 2019 von Jens Span umgesetzt.
Katrin Helling-Plahr: Widerspruchslösung wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. |
Siehe: Selbstbestimmungsrecht
Katrin Helling-Plahr: Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. |
Die WSR wäre eine "selbstbestimmte Entscheidung".
16.06.24 Organspende ist Einwilligungssache
Werner Bartens veröffentlichte am 16.06.2024 in der SZ den Artikel "Organspende ist Einwilligungssache".[42] Darin heißt es:
Wer sich mit dem Thema nicht beschäftigen will, sollte auch nicht dazu gezwungen werden. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Man kann das für eine Trotzreaktion halten, die das parlamentarische Ergebnis von vor vier Jahren ignoriert. |
Siehe: Abstimmung 16.01.2020
Schwerkranke sterben nicht, weil Organe fehlen, sondern weil sie krank sind. |
Siehe: Unterlassene Hilfeleistung
Es ist Privatsache, Ängste zu pflegen, Unangenehmes zu verdrängen, schwierige Fragen zu meiden. Der Staat sollte hier keinen Zwang ausüben, auch nicht den Zwang, sich mit einem Thema zu beschäftigen. Wer nicht will, will nicht. |
Siehe: Patientenverfügung, Schweigen = Zustimmung
Schwerkranke sterben nicht, weil Organspender fehlen, sondern weil sie schwer krank sind. |
Siehe: Unterlassene Hilfeleistung
Die häufigste Form der Organtransplantation, die Spende einer Niere, rettet in wenigen Fällen Leben, sondern ermöglicht es Dialyse-Patienten, von der Blutwäsche loszukommen, was aber mit Infektanfälligkeit durch lebenslange Immunsuppression einhergeht. |
Siehe: Studien, 25 x 25 geschenkte Jahre, 21 x 25 geschenkte Jahre, Dank dem Spender, Leben - dank dem Spender
Zudem umfasst die gut 8000 Patienten zählende Warteliste längst nicht alle Organkanken; allein 80 000 Menschen sind in Deutschland auf die Dialyse angewiesen. Die Debatte um die Organspende braucht mehr Ehrlichkeit, die Benennung klarer Fakten - und Respekt vor derintim-irrationalen Gefühlslage vieler Menschen. |
Wer sagt denn, dass alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen?
- Es sind immer wieder Stimmen zu hören, die haben sich mit der Dialyse abgefunden.
- Andere wollen sich nicht drauf setzen lassen, weil sie Angst vor der TX haben.
- Andere sind für eine TX zu alt.
Dies sind nur einige der Gründe, warum nicht alle 80.000 Dialysepatienten auf die Warteliste bei ET wollen.
Fazit: Werner Bartens sollte selbst das einhalten, was er von anderen einfordert: Ehrlichkeit.
Videos zur WSR
24.06.24 Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende
In dem Video "Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) zur Organspende | 24.06.24"[43] sagt Eugen Brysch:
Schweigen bedeutet im deutschen Rechtssystem nicht einfach Zustimmung. (1:10) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Jeder medizinische Eingriff, sei er auch gut gemeint, ist ohne Zustimmung des Patienten jedenfalls drohende Gefahr der Körperverletzung. Dies können wir nicht über Nacht auf den Kopf stellen und ist verfassungswidrig. (1:40) |
Siehe: Reanimation, Suizidversuch, Bluttransfusion bei Kindern von Zeugen Jehowas
Wir stützen nicht die Krankenhäuser, die verantwortlich sind, diese möglichen Organspender zu identifizieren. Wir unterstützen nicht durch Freistellung der Berufe hier, die sich darauf konzentrieren können. (2:15) |
Siehe: TX-Beauftragte
Ja, Spanien hat eine Widerspruchslösung, aber in Spanien hat sich nichts dadurch nichts. Geändert hat sich in Spanien erst, als das Netzwerk funktionierte. Ein Netzwerk, das bei uns gar nicht so richtig existiert. (2:45) |
Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte
Wenn die Schnittstelle zwischen Entnahmekrankenhaus und Transplantationszentrum auch nicht funktioniert, dann kann das nicht besser werden. (3:40) |
Siehe: DSO, ET, TX-Zentrum, Ablauf einer TX
Diese Worte von Eugen Brysch sind sehr realitätsfremd. Er scheint nicht von Deutschland zu sprechen.
... in der klaren Definition, dass Schweigen nicht Zustimmung bedeuten kann. (4:00) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Wir sollten froh sein, dass 25% der Organspende in Deutschland zustande kommen, weil Angehöre Ja sagen. Anstatt sie jetzt auszuschließen, ist sie mit einzuziehen. (4:15) |
Siehe: Entscheidungen
Deswegen appelliere ich tatsächlich an das Gewissen der Bundestagsabgeordneten, in dieser Frage immer den verfassungsrechtlich, ethischen Blick in den Mittelpunkt zu stellen. (5.20) |
Siehe: Schweigen = Zustimmung, Doppelmoral
Ich sehe überhaupt keine fehlende Akzeptanz, aber ich sehe, wir müssen auch eine Basis schaffen, die funktioniert. (5:45) |
Siehe: TPG, BÄK, DSO, ET, TX-Beauftragte
Altes zur WSR
04.10.2019 Der Mensch gehört nicht dem Staat ...
Am 04.10.2019 veröffentlichte Heribert Prantl in der SZ den Artikel "Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst".[44] Darin heißt es:
Der Mensch gehört nicht dem Staat, er gehört sich selbst |
Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, WSR
Die von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung wird dem nicht gerecht. Sie widerspricht dem Grundgesetz. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Wann ist der Mensch tot? Wie bereitet er sich darauf vor? |
Unsere Gesellschaft lebt in der Vorstellung, dass Sterben und Tod keine Option ist. Als Klinikseelsorger erlebe ich, dass ich zwar auf die Palliativstation gerufen werde, ich aber bei dem bereits komatösen Sterbenden Sterben und Tod nicht nennen darf. Auf der Intensivstation bittet die Witwe, dass ich darum beten möge, dass ihr 91jähriger, verstorbener Mann wieder lebendig wird. Für Verstorbene wird zuweilen eine Krankensalbung[Anm. 14] gewünscht oder gar gefordert.
Die "Explantation", also die Entnahme von Organen, von Augen, Herz, Niere oder Gliedmaßen, aus einem Körper ist ein ungeheuer massiver Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die auch dem sterbenden und dem toten Menschen zusteht. |
In Deutschland werden etwa 70% der Verstorbene kremiert. Die Verbrennung des Körpers stellt den größtmöglichen "massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit" dar. Dagegen wettert niemand, aber gegen die Organspende.d
Darf er das Selbstbestimmungsrecht des Menschen an sich ziehen, weil der sich nicht in klarer Weise geäußert hat? |
Siehe: Selbstbestimmung, Regelungen, WSR
Darf mich der Staat zwangsweise zum Organspender machen, nur deswegen, weil ich es versäumt oder mich geweigert habe, mich mit meinem eigenen Tod zu befassen? Weil ich es womöglich nicht verkraftet habe, mir meinen eigenen sterbenden, lebensunfähigen, toten Körper vorzustellen? Darf der Staat diese Scheu als angebliche Bequemlichkeit bezeichnen und beiseiteschieben? Darf der Staat stellvertretend für mich rational und nüchtern sein, weil ich es nicht bin? |
Siehe: Zwang, Schweigen = Zustimmung
Darf der Staat meine Beklemmung ersetzen durch seine Entschlossenheit, Logik und Nützlichkeitserwägungen? Darf er mich meiner Organe entäußern, weil ich mich dazu nicht geäußert habe? |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Ein solcher staatlicher Zwangsakt passt schon nicht zu dem Wort Spende. Eine Spende, die nicht dem freien Willen entspringt, ist keine Spende, sondern verordnete, also erzwungene Solidarität. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Der Staat denkt ja auch nicht daran, einen Teil des Vermögens eines Verstorbenen zu konfiszieren, um es dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen - also einem guten Zweck, der Lebensrettung. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Der Staat darf mir meinen Körper nicht wegnehmen, er darf es noch sehr viel weniger, als er Grundstücke enteignen darf. |
Siehe: Selbstbestimmung, Schweigen = Zustimmung
Es würde dann aus einem Akt der Nächstenliebe eine staatlich befohlene Opferung. |
Siehe: Diffamierung, Zwang, Selbstbestimmung, Regelung, WSR
Die Organspende verkürzt diesen Sterbeprozess. |
Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis,Hirntodkonzept
Schweigen ist keine Zustimmung. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Das wäre Missachtung der Ehrfurcht vor dem Sterben. |
Siehe: [[ Sterbeprozess, Todesverständnis,Hirntodkonzept
Es wäre aber die Umkehrung jeglichen Rechtsverständnisses, wenn man gezwungen würde, das Normale, das Selbstverständliche, also die Achtung von Integrität, Unantastbarkeit und Selbstbestimmung durch eine Erklärung erst sicherstellen zu müssen. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Darf ein Mensch gezwungen werden, sich vor Augen zu halten, dass ihm die Augen entnommen werden, dass sein Herz ausgelöst wird, dass Gliedmaßen abgeschnitten werden? |
Siehe: Zwang, Selbstbestimmung
Jeder Mensch hat aber das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden mit solchen Bildern und den Fragen, die sich damit verbinden. Ist das Feigheit? Selbst wenn: Der Mensch darf auch feige sein. |
Siehe: [[Schweigen = Zustimmung]
Es ist ein Gewaltakt, Menschen unter Druck zu setzen, sich Vorstellungen von Explantationen und Amputationen an seinem beatmeten sterbenden Leib auszusetzen. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Ein Mensch, der in einer Lebenskrise ist, wird das womöglich nicht aushalten. |
Siehe: Schweigen = Zustimmung
Die Widerspruchslösung widerspricht dem Hauptsatz des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. |
Siehe: § 6 TPG
Der Satz gilt auch im Sterben. |
Siehe: Sterbeprozess, Todesverständnis, Hirntodkonzept
Diese Würde ist nicht staatlich explantierbar. |
Siehe: § 6 TPG
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Mit Begriffen wie "Ersatzteillager" werde Organspender diffamiert. Dann wundert man sich, warum so viel Menschen "Nein" zur Organspende sagen.
- ↑ Die FAZ hat auf mein E-Mail hin die Überschrift ausgewechselt.
- ↑ Diese Entscheidung steht jedem frei, auch Theologen. Es ist jedoch Ausdruck pubertäres Verhalten, das mit dem Wunsch der Mehrheit der Bürger nicht zurecht kommt. Es kann sogar als Androhung und Erpressungsversuch angesehen werden.
- ↑ Diese Entscheidung steht jedem frei, auch Theologen. Es ist jedoch Ausdruck pubertäres Verhalten, das mit dem Wunsch der Mehrheit der Bürger nicht zurecht kommt. Es kann sogar als Androhung und Erpressungsversuch angesehen werden.
- ↑ Diese Entscheidung steht jedem frei, auch Theologen. Es ist jedoch Ausdruck pubertäres Verhalten, das mit dem Wunsch der Mehrheit der Bürger nicht zurecht kommt. Es kann sogar als Androhung und Erpressungsversuch angesehen werden.
- ↑ Als Bundesgesundheitsminister hätte sich Hermann Gröhe persönlich um die Massenmedien kümmern können.
- ↑ Ich installiere Windows bis zur Version 10 und auch Linux auf den PC. Ich führe Updates des MediaWiki auf dieser Homepage durch. Aber den Eintrag in das Organspende-Register habe ich weder mit dem PC noch mit dem Handy geschafft. Nach über 30 Minuten Bemühung hat es der Sachbearbeiter in meiner Krankenkasse auch nicht hinbekommen. Aus diesem Grunde war die Zurückweisung dieses Auftrags an die Länder vollkommen gerechtfertigt.
- ↑ Die Mehrheit der Bevölkerung wollte damals die WSR. Die Mehrheit der Parteimitglieder waren für die WSR. Entgegen dieser Zahlen waren die Bundestagsabgeordneten mehrheitlich gegen die WSR. Damit haben die "Volksvertreter" am 16.01.2020 definitiv weder den Willen des Volkes, noch den Willen ihrer Parteimitglieder umgesetzt. Es ist daher nur mehr als recht, wenn nun vor den Neuwahlen - terminiert auf den 12.02.2025 - die WSR im Deutschen Bundestag beschlossen wird.
- ↑ Dieses Denken verweist auf die Geschichte, wenn man ein totes Pferd reitet:
- Man besorgt eine stärkere Peitsche.
- Man wechselt den Reiter.
- Man sagt: "So haben wir das Pferd doch immer geritten. Warum klappt das nicht mehr?"
- Man gründet eine Projektgruppe, um zu analysieren, was mit dem toten Pferd los ist.
- Man besucht anderer Orte, um zu sehen, wie man dort tote Pferde reitet.
- Man erhöht die Qualitätsstandards für den Beritt toter Pferde.
- Man schiebt eine Trainingseinheit ein, um besser reiten zu lernen.
- Man stellt Vergleiche unterschiedlicher toter Pferde an.
- Man ändert die Kriterien, die festlegen, wann ein Pferd tot ist.
- Man kauft Leute von außerhalb ein, damit sie das tote Pferd reiten.
- Man schirrt mehrere tote Pferde zusammen an, damit sie schneller werden.
- Man macht eine Studie, um zu sehen, ob das Pferd wirklich tot ist.
- Man kauft etwas, das tote Pferde schneller laufen lässt.
- Man erklärt: "Kein Pferd kann so tot sein, dass man es nicht noch reiten könnte!"
- Man macht zusätzliche Mittel locker, um die Leistung des Pferdes zu erhöhen.
- Man richtet eine unabhängige Kostenstelle für tote Pferde ein.
- Man überarbeitet die Leistungsbedingungen für tote Pferde.
- Man erklärt, dass ein Pferd sowieso "besser, schneller und billiger" ist, wenn es tot ist.
- Man strukturiert um, damit ein anderer Bereich das tote Pferd bekommt.
- Man präsentiert PowerPoint-Folien was das Pferd könnte, wenn es noch leben würde.
- Man bringt das tote Pferd unter einem zugkräftigen Namen an die Börse.
- Man stellt fest, dass die anderen auch tote Pferde reiten und erklärt dies zum Normalzustand.
- ↑ In diesem Artikel bezeichnet Heribert Prantl Organspender 2 x als "Tansplantationsobjekt".
- ↑ Wo ist begründet, warum an einer roten Ampel gehalten werden soll? Wo ist begründet, warum kein Diebstahl und kein Mord verübt werden soll?
- ↑ Im optimalen Fall hält auch hierzu der Betreuer mit dem Betreuten Rücksprache, wenn hierzu ein Mindestmaß an Entscheidungsfähigkeit vorhanden ist.
- ↑ Über 70% der Deutschen lassen sich verbrennen, mit steigender Anzahl.
- ↑ Krankensalbung ist ein Sakrament für Kranke mit der Bitte an Gott um Genesung. Tote werden aber nicht mehr gesund, nie mehr.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.faz.net/einspruch/habeas-corpus-gilt-auch-fuer-die-organspende-110277698.html Zugriff am 06.02.2025.
- ↑ https://www.domradio.de/artikel/theologe-spricht-sich-gegen-widerspruchsloesung-bei-organspende-aus Zugriff am 06.02.2025.
- ↑ https://www.kirche-und-leben.de/artikel/organspende-widerspruchsloesung-politik-pro-contra-theologe-wilfried-haertle Zugriff am 06.02.2025.
- ↑ https://www.das-parlament.de/inland/gesundheit/geplante-reform-der-organspende-ist-umstritten Zugriff am 01.02.2025.
- ↑ https://evangelische-zeitung.de/anhoerung-zur-organspende-kirchen-gegen-widerspruchsloesung Zugriff am 30.01.2025.
- ↑ https://bistumlimburg.de/bischof-baetzing/organspende-freiwillig Zugriff am 30.01.2025.
- ↑ https://www.evangelisch.de/inhalte/238762/29-01-2025/kirchen-lehnen-widerspruchsregelung-bei-organspende-ab Zugriff am 29.01.2025.
- ↑ https://www.aok.de/pp/gg/update/organspende-bei-der-widerspruchsloesung-scheiden-sich-die-geister Zugriff am 29.01.2025.
- ↑ https://www.katholisch.de/artikel/59173-bischoefe-bekraeftigen-nein-zu-widerspruchsloesung-bei-organspende Zugriff am 29.01.2025.
- ↑ https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/bischof-baetzing-zur-debatte-um-organspende Zugriff am 29.01.2025.
- ↑ https://www.domradio.de/artikel/katholikenkomitee-ist-gegen-widerspruchsloesung-bei-organspende Zugriff am 17.01.2025.
- ↑ https://www.kas.de/de/web/die-politische-meinung/blog/detail/-/content/organspende-soll-bleiben-was-sie-ist-ein-geschenk-aus-liebe-zum-leben Zugriff am 20.12.2024.
- ↑ https://www.fr.de/politik/hau-ruck-beschluss-bei-organspende-verbietet-sich-93472000.html Zugriff am 17.12.2024.
- ↑ https://www.sueddeutsche.de/meinung/widerspruchsloesung-organspende-gesetz-lux.2LaepBHTPcWQNTatfnyFNb?reduced=true Zugriff am 15.12.2024.
- ↑ https://www.die-tagespost.de/leben/glaube/mit-manipulation-zu-mehr-organen-art-258459 Zugriff am 13.12.2024.
- ↑ https://www.presseportal.de/pm/28823/5924821 Zugriff am 06.12.2024.
- ↑ https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/warum-bei-organspende-die-widerspruchsloesung-unwuerdig-ist-110138073.html Zugriff am 29.11.2024. - Warum dort der Artikel die Überschrift "Das Sterben darf nicht verlängert werden" trägt, ist unbekannt.
- ↑ https://nachrichten.idw-online.de/2024/11/13/organspende-widerspruchsloesung-erhoeht-die-spendenrate-nicht?groupcolor=3 Zugriff am 14.11.2024.
- ↑ https://www.deutschlandfunknova.de/nachrichten/organspende-blosser-systemwechsel-erhoeht-spendenrate-nicht Zugriff am 14.11.2024.
- ↑ https://www.evangelische-zeitung.de/organspende-widerspruchsloesung-erhoeht-die-spendenrate-nicht Zugriff am 15.11.2024.
- ↑ https://www.mpg.de/23725156/1113-bild-organspende-widerspruchsloesung-erhoeht-die-spendenrate-nicht-149835-x Zugriff am 15.11.2024
- ↑ https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/155697/Widerspruchsregelung-bei-der-Organspende-erhoeht-Spendenrate-nicht Zugriff am 15.11.2024.
- ↑ https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/widerspruch-organspende-steigerung-spendenrate-studien-li.3147397 Zugriff am 21.11.2024.
- ↑ https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/39302557 Zugriff am 13.11.2024.
- ↑ https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gruppe-will-widerspruchsloesung-bei-organspende-verhindern-a4928755.html Zugriff am 09.11.2024.
- https://www.apotheken-umschau.de/news/abgeordnete-sehen-widerspruchsloesung-fuer-organspenden-toxisch-1186589.html
- https://www.evangelisch.de/inhalte/235780/07-11-2024/organspende-abgeordnetengruppe-will-widerspruchsregelung-verhindern
- https://www.evangelische-zeitung.de/parlamentarier-kuendigen-neuen-entwurf-zur-organspende-an
- ↑ https://www.faz.net/aktuell/die-widerspruchsregelung-ist-uebergriffig-110079692.html Zugriff am 31.10.2024.
- ↑ https://www.evangelisch.de/inhalte/234649/04-10-2024/zur-debatte-um-die-organspende-was-taugt-die-widerspruchsloesung Zugriff am 04.10.2024.
- ↑ Rainer Beckmann, Jürgen in der Schmitten: Die Widerspruchsregelung bei der Organspende ist übergriffig. In: FAZ (19.09.2024). Nach: https://www.faz.net/einspruch/die-widerspruchsregelung-bei-der-organspende-ist-uebergriffig-19994964.html Zugriff am 20.09.2024.
- ↑ https://www.ref.ch/news/eks-rat-fordert-anpassungen Zugriff am 19.08.2024.
- ↑ https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/liberalismus-in-not-wir-untertanen-wo-bleibt-die-freiheit-19917606.html Zugriff am 15.08.2024.
- ↑ https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
- ↑ https://www.erzbistum-koeln.de/presse_und_medien/magazin/Organspende-auf-dem-Pruefstand-christlicher-Ethik Zugriff am 08.08.2024.
- ↑ https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2024-07/bundestag-organspende-widerspruchsloesung-bedenken-politik-ethik.html Zugriff am 28.07.2024.
- ↑ https://www.evangelisch.de/inhalte/231795/13-07-2024/organspende-debatte-csu-gesundheitsexperte-gegen-widerspruchsloesung Zugriff am 2807.2024.
- ↑ https://www.bild.de/regional/berlin/gunnar-schupelius-wer-nicht-widerspricht-wird-organspender-668bf496bdb18e1605d7cdc0 Zugriff am 10.07.2024.
- ↑ https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/widerspruchsl%C3%B6sung-f%C3%BCr-organspende-sollten-alle-automatisch-spender-sein-ich-bin-dagegen/ar-BB1p7kgA?ocid=HPCDHP Zugriff am 05.07.2024.
- ↑ https://citizengo.org/de/lf/13420-nein-zur-zwangs-organspende Zugriff am 06.08.2024.
- ↑ https://mobile.kath.net/news/84948 Zugriff am 05.07.2024.
- ↑ https://www.doccheck.com/de/detail/articles/48645-news-bites-sind-wir-alle-bald-ersatzteillager?utm_source=DC-Newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=DocCheck-News_2024-06-26&utm_content=asset&utm_term=article&dcuid=dcp_d7838da31eaccf74957fff97fc276fd7&sc_src=email_5138029&sc_lid=507287001&sc_uid=y3jFa80tCO&sc_llid=278416&sc_customer=1176226 Zugriff am 26.26.2024.
- ↑ https://www.katholisch.de/artikel/54247-deutsche-bischoefe-fuer-mehr-organspenden-aber-nur-nach-zustimmung Zugriff am 25.06.2024.
- ↑ https://www.zeit.de/gesundheit/2024-06/organspende-neuanlauf-widerspruchsloesung-kritik-eugen-brysch-fdp Zugriff am 25.06.2024.
- ↑ Werner Bartens: Organspende ist Einwilligungssache. In: SZ (16.06.2024) Nach: https://www.sueddeutsche.de/meinung/medizin-gesundheit-organspende-gesetz-bundesrat-bundestag-politik-niere-herz-transplantation-leber-lux.KVPzqCv3SnyyayPULGw32J Zugriff am 19.06.2024.
- ↑ https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=37Sa77Un7vI Zugriff am 26.07.2024.
- ↑ https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-widerspruchsloesung-meinung-prantl-1.4626946 Zugriff am 10.08.2024.