TPG: Unterschied zwischen den Versionen

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== Deutschland ==
== Deutschland ==
In Deutschland gibt es seit dem 5.11.1997 ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_%28Deutschland%29 Transplantationsgesetz] (TPG). Die letzte größere Veränderung erfuhr es im Herbst 2012, als Deutschland von der [[Zustimmungsregelung]] zur [[Erklärungsregelung]] wechselte. D.h. jede in Deutschland lebende Person mit mind. 16 Lebensjahren soll sich erklären, wie er zur Organspende steht.


== Österreich ==
== Österreich ==
sondern im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), dort im 7. Hauptstück in den §§ 62a bis 62c. Seit dem 13. Dezember 2012 hat jedoch auch Österreich ein eigenes Organtransplantationsgesetz (OTPG), welches insbesondere auch EU-Richtlinien berücksichtigen musste.
Bis zum 12.12.2012 war die Organtransplantation in Österreich über das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) geregelt, dort im 7. Hauptstück in den §§ 62a bis 62c. Seit dem 13.12.2012 gibt es auch in Österreich ein eigenes [https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsrecht_%28%C3%96sterreich%29 Organtransplantationsgesetz] (OTPG). Dieses berücksichtigt auch die EU-Richtlinien.


== Schweiz ==
== Schweiz ==
 
Die Schweiz hat seit dem 8.10.2004 ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Transplantationsgesetz_%28Schweiz%29 Transplantationsgesetz] (TPG). Es vereinheitlichte die vorausgegangenen unterschiedlichen Vorschriften und Richtlinien.


== D/A/CH-Vergleich ==
== D/A/CH-Vergleich ==

Version vom 8. November 2014, 12:38 Uhr

Deutschland

In Deutschland gibt es seit dem 5.11.1997 ein Transplantationsgesetz (TPG). Die letzte größere Veränderung erfuhr es im Herbst 2012, als Deutschland von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung wechselte. D.h. jede in Deutschland lebende Person mit mind. 16 Lebensjahren soll sich erklären, wie er zur Organspende steht.

Österreich

Bis zum 12.12.2012 war die Organtransplantation in Österreich über das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) geregelt, dort im 7. Hauptstück in den §§ 62a bis 62c. Seit dem 13.12.2012 gibt es auch in Österreich ein eigenes Organtransplantationsgesetz (OTPG). Dieses berücksichtigt auch die EU-Richtlinien.

Schweiz

Die Schweiz hat seit dem 8.10.2004 ein Transplantationsgesetz (TPG). Es vereinheitlichte die vorausgegangenen unterschiedlichen Vorschriften und Richtlinien.

D/A/CH-Vergleich

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise