Notstandsregelung
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Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.
Anhang
Siehe: Widerspruchsregelung - Entscheidungsregelung - Erklärungsregelung - Zustimmungsregelung - Vertrauensregelung
Anmerkungen