Gemeinsame Erklärungen

Aus Organspende-Wiki
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Verschiedene medizinische Gesellschaften brachten in den Jahre seit dem Jahr 1994 immer wieder gemeinsame Erklärungen zum Hirntod heraus.

Hier sind gemeinsame Erklärungen der DGCH, DGAI, DGIM, DGN, DGNC, DGNI, DIVI, DPG, BÄK und WB-BÄK zum Hirntod gelistet:

1994 DGAI DGN DGNC DPG 1997 BÄK DGAI DGCH DGIM DGN DGNC DPG
2001 DGAI DGN DGNC BÄK WB-BÄK 2002 DGN DGNC DIVI
2012 DGN DGNC DGNI 2014 DGN DGNC DGNI 2015 DGN DGNC DGNI

Wichtig: DGAI, DGN, DGNC, DGNI und DPG haben absolut sehr wohl etwas mit der Feststellung des Hirntodes zu tun, aber nichts mit TX. - Der WB-BÄK erstellt die Richtlinie für die Feststellung des Hirntodes. Die BÄK legt die Richtlinien für die Verteilung der Organe (Allokation) fest. Darüber hinaus ist bei der BÄK die Meldestelle für Unregelmäßigkeiten angesiedelt: vertrauensstelle_transplantationsmedizin.at.baek.de Darüber hinaus haben die BÄK und der WB-BÄK nichts mit TX zu tun. Es muss ihnen somit bei diesen gemeinsamen Erklärungen am korrekten Verständnis für den Hirntod gelegen haben, was mitunter selbst in ärztlichen Kreisen nicht immer vorhanden ist.

Die gemeinsame Erklärung der DGAI, DGNC, DGN und DPG (1994) beginnt mit den Worten: "Mißverständliche und unzutreffende Äußerungen auch von Ärzten zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall ('Hirntod') können die Bevölkerung verunsichern und ihr Vertrauen zu den Ärzten schädigen."

Die gemeinsame Erklärung der DGAI, DGN, DGNC BÄK und WB-BÄK (2001) enthält: "Übereinstimmend auch mit der neueren wissenschaftlichen Literatur wird gegenüber anders lautenden und missverständlichen Äußerungen – leider auch einzelner Ärzte – klargestellt:"
Die gemeinsame Erklärung der DGN, DGNC und DNGI (August 2012) beginnt mit den Worten: "Sachlich unzutreffende Äußerungen zur Todesfeststellung durch den Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns (Hirntod) können die Bevölkerung verunsichern und ihr Vertrauen zu den Ärzten beeinträchtigen. Deshalb bekräftigen wir hiermit die 'Erklärung Deutscher Wissenschaftlicher Gesellschaften zum Tod durch völligen und endgültigen Hirnausfall' 1994:"

Die zentralen Aussagen dieser gemeinsamen Erklärungen sind hier kurz zusammengefasst:

  • 1994 - DGNI, DGN, DGNC, DPG
    • Es gibt nur einen Tod, den Hirntod.
    • Seine Feststellung erfolgt als Nachweis eines bereits unabänderlichen Zustands.
    • Ein Mensch, dessen Gehirn abgestorben ist, kann nichts mehr aus seinem Inneren und aus seiner Umgebung empfinden, wahrnehmen, beobachten und beantworten, nicht mehr denken, nichts mehr entscheiden.
    • Mit dem völligen und endgültigen Ausfall der Tätigkeit seines Gehirns hat der Mensch aufgehört, ein Lebewesen in körperlich-geistiger oder in leiblich-seelischer Einheit zu sein.
    • Das Gehirn stirbt ab, wenn die Sauerstoffversorung des Hirngewebes mehrere Minuten unterbrochen wird oder wenn der Druck im Hirnschädel den arteriellen Blutdruck übersteigt und dadurch die Hirndurchblutung aufhört.
    • Auch wenn das Gehirn abgestorben ist, lässt sich die im Herzen selbst entstehende Herztätigkeit durch intensivmedizinische Maßnahmen und durch Beatmung aufrechterhalten.
    • Der Tod wird unabhängig davon festgestellt, ob eine anschließende Organentnahme möglich ist.
  • 1997 - BÄK DGAI DGCH DGIM DGNC DGN DPG
    • Die oftmals irreführende öffentliche Diskussion haben zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung geführt.
    • Das TPG muss Rechtssicherheit schaffen, dass Hirntote Tote sind.
    • Das TPG soll die praktizierte erweiterte Zustimmungslösung beibehalten.
    • Das TPG soll eine patientenorientierte Verteilung der Organe vorschreiben.
  • 2001 – DGAI, DGN, DGNC, BÄK, WB-BÄK
    • Seit 1982 gibt es die Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes.
    • 1993 wurde vom WB-BÄK die anthropologische Begründung für die Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen dargelegt.
    • Übereinstimmend auch mit der neueren wissenschaftlichen Literatur wird gegenüber anders lautenden und missverständlichen Äußerungen – leider auch einzelner Ärzte – klargestellt:
      • An der biologisch begründeten Definition des Hirntods, an der Sicherheit der Hirntodfeststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert.
      • Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Deshalb sind nach dem Hirntod bei Organentnahmen keine Maßnahmen zur Schmerzverhütung (zum Beispiel Narkose) nötig. Die Tätigkeit eines Anästhesisten bei der Organentnahme ... dient ausschließlich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu entnehmenden Organe.
  • 2002 - DGN DIVI DGNC
    • An der Definition, an der Sicherheit der Feststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert.
    • Nach dem Hirntod gibt es keine Schmerzempfindung mehr. Bei Organentnahmen nach dem Hirntod ist keine Narkose zur Schmerzverhütung nötig.
    • Hirntod bedeutet irreversibel erloschene Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, festgestellt während einer Intensivbehandlung und kontrollierter Beatmung mit allein dadurch noch aufrechterhaltener Herz- und Kreislauffunktion.
    • Diese Definition des Hirntods ... beruht damit allein auf naturwissenschaftlichen Befunden und Zusammenhängen.
    • Der Hirntod als irreversibler Verlust der gesamten Hirntätigkeit kann und muss eindeutig von allen Zuständen eines reversiblen oder partiellen Hirnausfalls unterschieden werden.
    • Der Tod als biologisches Lebensende des Menschen kann und muss eindeutig vom Tod der Körperteile unterschieden werden.
    • Die Medizin verdankt ihren Fortschritt den Naturwissenschaften, den Geisteswissenschaften ihre Menschlichkeit. Nur mit beiden zusammen kann der Arzt dem Menschen dienen.
  • 2012 – DGNI, DGN, DGNC
    • Der nachgewiesene Hirntod ist ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen. Diesbezügliche Bedenken halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand.
    • Der Nachweis des Hirntodes ist in Richtlinien festgelegt. Sie geben den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wieder.
    • Scheinbare Widersprüche zwischen den Ergebnissen der Untersuchungen ohne und mit Geräten sind zweifelsfrei geklärt.
    • Der Apnoe-Test ist zum Nachweis aller Ausfallbefunde des Gehirns unerlässlich. Bei vorschriftsgemäßer Untersuchung ist keine zusätzliche Schädigung des Gehirns zu befürchten.
    • Weltweit ist keine Erholung der Hirnfunktion eines Menschen nachgewiesen worden, der nach richtliniengemäß festgestelltem und dokumentiertem Ausfall der Gesamtfunktion seines Gehirns weiterbehandelt wurde.
  • 2014 – DGNI, DGN, DGNC
    Die DSO nennt für 3 Jahre 8 Organspender, bei denen der Hirntod formal nicht richtig diagnostiziert wurde. In allen Fällen fiel der Fehler auf, bevor es zur Orgenentnahme kam. Die DGNI, DGN und DGNC nehmen hierzu Stellung:
    • Die HTD ist die sicherste Diagnostik in der Medizin, wenn sie nach den geltenden Kriterien durchgeführt wird. Um den hohen Standard aus qualitativ abzusichern, sollte mindestens ein Neurologe oder Neurochirurg mit langjähriger Erfahrung bei der HTD beteiligt sein.
    • Das diskutierte Konzept des Non-Heard-Beating-Donors (NHBD) ist weiterhin strikt abzulehnen, da es ein höheres Risiko von Fehldiagnosen in sich birgt.
    • Der Hirntod bedeutet den Tod des Individuums.
    • Die Feststellung des Hirntodes wird nicht vor dem Hintergrund einer eventuellen Transplantation durchgeführt.
  • 2015a – DGNI, DGN, DGNC
    • Ein Neurologe oder Neurochirurg sollte bei der HTD dabei sein. Derzeit ist dies bei etwa ¾ der HTD der Fall.
    • NHBD ist strikt abzulehnen.
    • Bei mehr als der Hälfte der Menschen wird der Hirntod diagnostiziert, auch wenn nach der Diagnose keine Organentnahme erfolgt.[Anm. 1]


Anhang

Anmerkungen

  1. Nach den Jahresberichten der DSO wird bei 25-32% der potentiellen Organspendern (der Hirntod wurde festgestellt und der Hirntote hat gesunde Organe) eine Organentnahme abgelehnt. Damit sind die über 50% der Nicht-Organentnahme nicht gedeckt. Es kommt ein nicht näher bezifferbarer Anteil von Hirntoten hinzu, bei denen die Organentnahme aus medizinischen Gründen von vorne herein ausgeschlossen ist.

Einzelnachweise