Hugo Ribbert

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Ribert führte 1908 aus: "Alle unsere Erfahrungen kommen also darin Überein, daß das Gehirn, oder sagen wir genauer, das Zentralnervensystem völlig abstirbt... Die Ganglienzellen…werden früher als die anderen so sehr beeinträchtigt, daß ihr eigenes Leben und das des Übrigen Körpers damit nicht mehr vereinbar ist. Dann stirbt das Individuum. Der physiologische Tod ist ein Gehirntod."[1]


18. Jh.

Im Jahr 1788 schrieb Pervinaire: "Das Gehirn ... theilt ... dem herzen und den Organen des Athemholens das Prinzip ihrer Thätigkeit und Bewegung mit, und bekommt von ihrem wiederum die zur Ernährung und Erhaltung des Lebensprinzips nöthige Menge Blut ... Diese beiden Organe, Herz und Gehirn, ... von den Werkzeugen des Athemholens unterstützt, ... müssen als die ... wesentlichen Prinzipe des Lebens betrachtet werden. Alles, was den Mechanismus des einen zerstört, zerstört nothwendig auch die Wirkung des anderen."[2] In: H Steingießer: Was die Ärzte aller Zeiten vom Sterben wussten. Greifswald 1936.


19. Jh.

Im "Encyclopäschischen Wörterbuch der medicinischen Wissenschaften" von 1845 heißt es: "Der Gehirntod, d.h. der von plötzlich aufgehobener Innervation, ist jene Form des Sterbens, in welcher das Leben wie mit einem Schlage, ohne vorangegangene Zeichen Lungen- oder Herzaffection, ... erlischt. So wird ersichtlich, weshalb der vom Nervensysteme ausgehende Tod unter allen der plötzlichste ist, weil hier mit Eins das Wesen alles Lebens vernichtet, und jener Kreislauf des Sterbens durch die beiden anderen Organe (Herz und Lungen) gar nicht erst begonnen wird."[3]


20. Jh.

Tönnis und Frowein schrieben im Jahr 1963: "Die Diagnose des eingetretenen Todes muß und darf gestellt werden" und weiter: "... muß der Stillstand der Hirndurchblutung als der Zeitpunkt des Todes gewertet werden".[4]

Spann und Liebhardt schrieben im Jahr 1967, dass "nur der Funktionszustand des Gehirns für die Beurteilung von Leben und Tod ausschlaggebend" ist.[5]

Spann und Liebhardt veröffentlichten im Jahr 1967 das Ergebnis einer Befragung von EEG-Fachleuten, die ganz überwiegend angaben, die Stille des EEG (zusammen mit den klinischen Hirntodzeichen) als Todeskriterium zu akzeptieren.[6]

Im April 1968 erschien in der Zeitschrift "Der Chirurg" der Artikel "Todeszeichen und Todeszeitbestimmung". Der Verfasser war eine von der "Deutschen Gesellschaft für Chirurgie" beauftragte "Kommission für Reanimation und Organtransplantation der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie", bestehend aus Prof. Linder (Chirurgie), Doz. Wawersik (Anästhesie), Prof. Hanack (Rechtslehre), Prof. Heberer (Chirurgie), Prof. Loew (Neurochirurgie) und Prof. Wiemers (Anästhesie). In dieser Stellungnahme heißt es:

Grundsätzlich können aus medizinischer Sicht als Zeichen des Todes wie bisher die fehlende Atmung und Herztätigkeit sowie die sekundären Erscheinungen der Abkühlung, Muskelstarre und Totenflecken gelten.

In Sonderfällen kann sich unter den Methoden einer modernen Reanimation (Herzmassage, künstliche Beatmung) der Prozess des Sterbens jedoch so verändern, daß es nicht mehr ohne weiteres möglich ist, die Todeserklärung allein auf Grund eines Atem- und Kreislaufstillstandes auszusprechen. Es ist vielmehr notwendig, diese Kriterien dann in eine Analyse des gesamten Krankheits- und Unfallverlaufes einzubeziehen. Dabei ist vor allem der Zustand des Gehirns und dessen Abhängigkeit vom Kreislauf zu berücksichtigen.
Da ein zeitlich begrenzter, desintegrierter Fortbestand peripherer Organfunktionen vorkommt, ist in Zweifelsfällen der Todeszeitpunkt vom Organtod des Gehirns abhängig zu machen. Hierunter ist die grobanatomische oder feinstrukturelle Zerstörung des Gehirns in seiner Gesamtheit zu verstehen, die zur Auflösung der biologischen Funktionseinheit führt und nach einem kürzerem oder längerem Zeitintervall den definitiven Verfall peripherer Organfunktionen nach sich zieht.
In der Praxis ergeben sich im wesentlichen drei verschiedene Situationen:
I. Der Gehirntod ist anzunehmen, wenn
1. die bisher gültigen Todeskriterien vorhanden sind oder 2. nach einer therapeutsch nicht mehr beeinflußbaren Kreislaufdepession ein Atem- und Herzstillstand eintritt;
a) am Ende einer progredienten und unheilbaren Krankheit auf Grund des definitiven, unersetzlichen Verlustes eines lebenswichtigen Organs oder
b) bei fortschreitendem Verfall der vitalen Funktionen in ihrer Gesamtheit.
Hierbei besteht zwar eine geringe zeitliche Differenz von wenigen Minuten zwischen Herzstillstand und Gehirntod. Trotzdem darf der Gehirntod bereits zum leichter faßbaren Zeitpunkt des Herzstillstandes postuliert werden, um so mehr als in Anbetracht der inkurablen Gesamt-Situation Wiederbelebungsmaßnahmen nicht indiziert sind.
II. Der Gehirntod ist schon vor dem Aussetzen der Herzaktion bewiesen, wenn es im Falle einer direkten Schädigung des Gehirns durch äußere Gewalteinwirkung oder intracraniellen Druckanstieg
1. zu folgenden gleichzeitigen Ausfallerscheinungen des Zentralnervensystems über 12 Stunden kommt:
a) Bewusstlosigkeit,
b) fehlende Spontanatmung,
c) beidseitige Mydriasis und fehlende Lichtreaktion,
d) isoelektrische Linie im Elektroencephalogramm unter angemessenen Ableitungsbedingungen während einstündiger kontinuierlicher Beobachtungsdauer, e) Fortbestand der Kriterien a-c und nochmaliger Nachweis der isoelektrischen Linie im EEG (wie bei d) nach 12 Stunden, oder wenn es aus den gleichen Ursachen
2. zu einem angiographisch nachgewiesenen intracraniellen Kreislaufstillstand kommt und diese cerebrale Zirkulationsunterbrechung wenigstens 30 min bestanden hat.[7]

III. Der Gehirntod ist noch nicht anzunehmen, wenn es wegen zentraler oder peripherer Ateminsuffizienz oder wegen Ursachen, die von der Atmung unabhängig sind, zu einem Herzstillstand kommt, aber das Zentralnervensystem bis dahin intakt oder erfahrungsgemäß erholungsfähig war. Handelt es sich bei dem Unglücks- oder Zwischenfall, der zum Atem- und Herzstillstand führte, um eine akute Ursache sui generis, die momentan beseitigt werden kann, so ist zunächst mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen, sofern die Wiederbelebungszeit des Gehirns wahrscheinlich noch nicht überschritten ist. Im weiteren Verlauf ergeben sich zwei Möglichkeiten:

1. Die spontane Herzaktion setzt trotz adäquater Herzmassage nicht wieder ein. In diesem Fall gilt der Eintritt des primären Kreislaufstillstandes als Todeszeitpunkt.
2. Die Herzaktion kommt zwar wieder zustande, der Patient bleibt jedoch bewußtlos und ohne Spontanatmung. Er gilt dann als lebend und ist nach den üblichen Regeln der Intensivpflege zu behandeln, solange die üblichen Zeichen des Gehirntodes (s. II.) nicht erfüllt sind.
Die Deutsche Gesellschaft der Chirurgie erkennt die Notwendigkeit, diese Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen.
Dieser Stellungnahme schließt sich die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung an.[8]


Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurochirurgie am 20.06.1968 sagte Kautzky: "Man ist sich ja darüber klar geworden, daß der Tod des Menschen, was wir so einen Tod nennen, nicht in einem Augenblick zu einem Absterben aller Organe führt, sondern daß die einzelnen Organe hintereinander absterben, und manchmal sogar in einem ziemlichen Abstand. Es war daher naheliegend, sich zu fragen: Den Tod welches Organs wollen wir mit dem Tod des Menschen identifizieren? Sie wissen alle, daß man sich dazu entschlossen hat, wenigstens die meisten, den Gehirntod mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen."[9] Nach befürworteten Stellungnahmen der Theologen F. Böckle und W. Trillhaas sowie des Juristen C. Roxin fasste Kautzky zusammen: "Dann bestünde also sozusagen allgemeine Einigkeit darüber, zumindest dahin zu tendieren, den Partialtod des Gehirns als Tod des Menschen zu betrachten."[10] Wolfgang Wagner schreibt zu dieser Jahrestagung: "Daß auf einer eigens zu diesem Thema anberaumten, interdisziplinär besetzten Podiumsdiskussion sowohl medizinische als auch theologische und juristische Stellungnahmen zugunsten der These Gehirntod = Menschentod abgegeben wurden, beweist die zu dieser Zeit schon seit längerem vorherrschende Akzeptanz des Hirntodkonzeptes."[11]



Zusammenfassungen

Wolfgang Wagner schreibt zusammenfassend: "Wenngleich die Bedeutung des Hirntodes im Rahmen des (Gesamt-)Todes schon vor Jahrhunderten erkannt bzw. vermutet wurde, so war ein isoliertes und über einen gewissen Zeitraum beobachtbares 'Hirntodsyndrom' doch nicht feststellbar, da ... der Hirntodmit einem sofortigen Atemstillstand gekoppeltist, der dann (wegen des Sauerstoffmangels) seinerseits innerhalb von wenigen Minuten den Herz/Kreislaufstillstand nach sich zieht. Erst die in den fünfziger Jahren aufkommende Techniken der Wiederbelebung und der künstlichen Beatmung machten so etwas wie einen 'dissoziierten Hirntod', d.h. das Erloschensein sämtlicher Hirnfunktionen bei künstlicher Aufrechterhaltung der Atmung (und Unterstützung weiterer wichtiger Vitalfunktionen) mit hierdurch für eine begrenzte Zeit (maximal wenige Tage) persistierender Spontantätigkeit des Herzens möglich."[12]

Über die deutsche Entwicklung im Jahre 1968 und den Harvard-Kriterien schreibt Wolfgang Wagner: "Die in diesem Zusammenhang meist als 'bahnbrechend' zitierten Harvard-Kriterien erschienen erst später (im August 1968) und wurden in den genannten Diskussionsbeiträgen bzw. Stellungnahmen auch nicht erwähnt (waren also den Fachleuten hierzulande offensichtlich auch nicht vorab bekannt). ... Eine auch nur einigemaßen faire Würdigung der Literatur der fünfziger und sechziger Jahre zeigt, wie lange und wie sehr man um die richtige Behandlung (im weitesten Sinne) dieser Patienten rang; die gelegentlich zu hörende Behauptung, Hirntote seien bis 1968 als Lebende behandelt und dann sozusagen kurzerhand 'zu Tode definiert' worden, beweist eine völlige Unkenntnis der Entwicklung in den späten fünfziger und frühen sechziger Jahren."[13]

Wolfgang Wagner über die Todeszeichen: "Keines dieser Zeichen (abgesehen von weit fortgeschrittener Fäulnis bzw. Verwesung) schließt aus, daß sich zum Zeitpunkt der Todesfeststellung noch biologische Lebenszeichen im Körper nachweisen lassen. Das befristete Andauern partieller Vitalfunktionen spricht nicht grundsätzlich gegen den eingetretenen Tod des Menschen. Andernfalls müßte z.B. nach dem Eintritt der Totenstarre und der Totenflecken der Tod des Menschen verneint werden, da sich zu diesem Zeitpunkt noch verschiedene 'Lebenszeichen' (supravitale Reaktionen) nachweisen lassen."[14] Wagner weiter: "Aus dem bisher Gesagten ergeben sich viele grundsätzliche Gemeinsamkeiten zwischen dem Hirntodkonzept und traditionellen Todeskonzepten. Insbesondere läßt sich zwanglos zeigen, daß eine Reihe von eher grundsätzlichen, gegen das Hirntodkonzept vorgebrachten und eingangs erwähnten Einwänden für jede Art der Todesfeststellung gilt (Abhängigkeit des Zeitpunktes der Todesfeststellung von äußeren Umständen, Möglichkeiten des diagnostischen Irrtums, zeitlich begrenztes Überdauern partieller Vitalfunktionen)."[15]

Wolfgang Wagner stellt klar, dass "der Hirntod im Prozeß des Sterbens einen Punkt markiert, ab dem dieser Prozess mit Sicherheit unumkehrbar und in absehbar kurzer Zeit den Tod aller Zellen ('Totaltod') hinausläuft (selbst bei maximaler Intensivtherapie). Das bedeutet: der Hirntod ist nicht irgendeine Erkrankung oder Störung, mit der der Mensch mehr oder minder lang 'leben' könnte (wie etwa das apallische Syndrom), sondern ein Ereignis im Verlauf eines sicher innerhalb kurzer Zeit zum Totaltod führenden Prozesses."[16]




Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Wolfgang Wagner: Gemeinsamkeiten zwischen Hirntodkonzept und traditionellen Todeszeichenkonzepten. Überlegungen zu den anthropologischen Grundlagen der Feststellung des menschlichen Todes. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 202.
  2. Pervinaire PJB (1788) Traité sur les Asphyxies ou Memoire sur la question suivante, quels sont les moyens, que la Medecine et la Police pourroient employer pour prèvenir les erreurs dangereuses des enterrement precipités? Paris. (Deutsche Übersetzung von BG Schreger: Abhandlund über die verschiedenen Arten des Scheintodes und über die Mittel, welche die Arzneikunde und Polizei anwenden können, um den gefährlichen Folgen allzufrüher Beerdigungen zuvorzukommen. Leipzig 1790. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 202.
  3. Busch DWH, Dieffenbach JF, Hecker JFC, Horn E, Jüngken JC, Link HF, Müller J (Hg.) (1845) Encyclopädisches Wörterbuch der medicinischen Wissenschaften. Berlin 1845. (Artikel "Tod", S. 550-589). Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 202.
  4. W. Tönnis, R.A. Frowein: Wie lange ist Wiederbelebung bei schweren Hirnverletzungen möglich? In: Mschr Unfallheilk 66 (1963). 169-207. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 202.
  5. W. Spann, E. Liebhardt: Tod und elektrische Stille im EEG. In: Münchner Medizinische Wochenschrift 108. 1410-1414. Nach: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 203.
  6. W. Spann, E. Liebhardt: Tod und elektrische Stille im EEG. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Münchner Medizinische Wochenschrift 108. 1410-1414. Nach: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 203.
  7. Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 196.
  8. Linder, Wawersik, Hanack, Heberer, Loew, Wiemers: Todeszeichen und Todeszeitbestimmung. In: Der Chirurg (1968) 39, 197.
  9. R. Kautzky, F. Böckle, H. Caspers, U. Gött, C. Roxin, W. Trillhaas: Der zentrale Atemstillstand, eine ärztliche Konfliktsituation. In: K.-A. Bushe (Hg.): Fortschritte auf dem Gebiet der Neurochirurgie. Stuttgart 1970, 44. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 203.
  10. R. Kautzky, F. Böckle, H. Caspers, U. Gött, C. Roxin, W. Trillhaas: Der zentrale Atemstillstand, eine ärztliche Konfliktsituation. In: K.-A. Bushe (Hg.): Fortschritte auf dem Gebiet der Neurochirurgie. Stuttgart 1970, 48. Nach: Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 203.
  11. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 203f.
  12. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 202.
  13. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 204.
  14. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 205.
  15. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 206.
  16. Wolfgang Wagner: Hirntodkonzept und traditionelle Todeszeichenkonzepte. In: Ethik in der Medizin (1995), Nr. 7, 206f.